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Mandatsanlage Einzelunternehmen

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letzte Antwort am 04.02.2020 14:32:05 von SHS_
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SHS_
Beginner
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Nachricht 1 von 5
759 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich denke die Frage wurde sicherlich schon einmal gestellt, allerdings habe ich keinen wirklich hilfreichen Thread gefunden.

 

Ich habe vor kurzem eine Kanzlei gegründet und bisher lediglich Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Privatpersonen mit Einkommensteuererklärungen betreut. Nun ist der erste Einzelunternehmer Mandant geworden und ich frage mich ob ich diesen lieber mit einer ZMSD als Einzelunternehmer im DATEV anlege oder mit zwei ZMSD als Unternehmen und zusätzlich als Privatperson. Wie sind eure Erfahrungen mit den Varianten?

 

Falls mir außerdem noch jemand sagen könnte, wie ihr eine GmbH & atypisch stille Gesellschaft angelegt habt (1 ZMSD oder mehrere) wäre mein Tag perfekt.

 

Ich freu mich auf eure Antworten.

 

Viele Grüße

SHS

cwes
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 5
747 Mal angesehen

1. Einzelunternehmer: zwei Mandate

 

2. GmbH + atypische: GmbH + GbR

 

3. ggf. noch die übrigen Gesellschafter der GbR als Mandanten (ggf. wieder als betriebliches und privates Mandat).

 

Siehe auch 2. Absatz in 2.1: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1035951

 

HTH & Good Luck

wielgoß
Experte
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Nachricht 3 von 5
745 Mal angesehen

Hallo SHS,

 

ich würde beim Einzelunternehmer immer zwei Mandantennummern verwendet. Einmal vom Typ Natürliche Person und eine vom Typ Unternehmen (nicht Typ Einzelunternehmen).

 

Zu Ihrer anderen Frage, werden Sie vermutlich hier fündig: GuE: Anlegen eines Mandanten mit atypisch stiller Beteiligung als Innengesellschaft 

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

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oschmitt
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 5
716 Mal angesehen

@SHS_  schrieb:

 

Falls mir außerdem noch jemand sagen könnte, wie ihr eine GmbH & atypisch stille Gesellschaft angelegt habt (1 ZMSD oder mehrere) wäre mein Tag perfekt.

 


Hallo,

 

hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie hierfür 3 ZMSDs anlegen müssen, beachten Sie Dokumentennummer  1003329 

 

Grob gesagt: 1. ZMSD = GmbH & atypisch Still auf handelsrechtlicher Basis, 2. ZMSD GmbH & atypisch Still auf steuerrechtlicher Basis und 3. ZMSD GmbH ohne atypisch Still steuerrechtlich gesehen.

 

GmbH & atypisch Still - Buchungsverhalten  Hier wurde auch schon viel besprochen, unter anderem auch ob die 3. ZMSD notwendig ist.

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SHS_
Beginner
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Nachricht 5 von 5
704 Mal angesehen

Vielen Dank für die  wahnsinnig schnellen Antworten, die mich auch in meiner Einschätzung bestätigen. Die Unsicherheit bezüglich des Einzelunternehmens rührte aus der Handhabung in meinen alten Kanzleien.

 

Bezüglich der GmbH & atypisch stillen Beteiligung verstehe ich das Dokument so, dass ich folgende 3 (+x) ZMSDs anlegen muss:

 

ZMSD 1: GbR aus GmbH + atypisch stillen Beteiligten

ZMSD 2: GmbH (KapGes)

ZMSD 3: atypisch stiller Beteiligter 1 (Mandantentyp Unternehmen)

ZMSD x: weitere atypisch stille Beteiligte (Mandantentyp Unternehmen)

 

Die Beziehungen zu einander sind dann entsprechend in den Stammdaten zu hinterlegen.

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letzte Antwort am 04.02.2020 14:32:05 von SHS_
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