Hallo zusammen,
wir verwenden das Programm "Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle" bei EO classic und testen gerade E-Rechnungen im ZUGFeRD- Format zu erstellen.
Das Layout der E-Rechnung lässt sich ja leider nicht individualisieren. Vielleicht könnt ihr mir trotzdem weiterhelfen:
Wir wollen bspw. für Beratungsrechnungen, die sich bei der E-Rechnung ja als "Neutrale Rechnung" erstellen lassen, den Sachverhalt worüber die Rechnung gestellt wird, dazu schreiben.
1. In den Rechnungsgrundwerten können ja "Zusatztexte" erfasst werden. Allerdings erscheint bei der E-Rechnung trotzdem automatisch der Satz "Die in Ihrem Auftrag erbrachten Leistungen werden vereinbarungsgemäß wie folgt abgerechnet". Dieser Satz kann wahrscheinlich nicht geändert werden / weggelassen werden oder?
2. Bisher haben wir die Erläuterungen bei einer Beratungsrechnung in einer eigenen Gebührenposition erfasst. Allerdings erscheint nun bei der E-Rechnung auch bei dieser Gebührenposition der Ausweis des MwSt-Satzes / Satz etc. Das kann pro Gebührenposition wahrscheinlich nicht ausgestellt werden?
Vielleicht habt ihr noch andere Tipps?
Danke für die Hilfe und VG
sn
Hallo,
korrekt, weder Nr. 1 noch Nr. 2 kann geändert werden.
1. Hab ich gerne aufgenommen, allerdings ist aktuell nicht geplant, den Einleitungstext zum einen individuell gestalten zu können zum anderen ausblenden zu können.
2. Bei einer Textgebühr wird der Betrag 0,00 und auch der USt-Satz immer angezeigt. Im XML muss bei einer Gebühr auch ein Betrag vorhanden sein. Damit die Inhalte identisch sind, wird der Betrag 0,00 auch auf der Sichtkomponente angezeigt.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten und Planungen finden Sie hier: Rechnungsformular E-Rechnung ändern - Dok.-Nr. 1036780
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Danke für Ihre Antwort, Frau Schulz. Auch vielen Dank für den Hinweis auf das Dokument mit den geplanten Änderungen.
Es wäre zudem gut, wenn sich bei der "Neutralen Rechnung" die Überschriften der Tabelle mit "Gegenstandswert" etc. ausblenden lassen würden, denn dies ist insbesondere bei pauschal abgerechneten Leistungen irreführend.
Vielen Dank und viele Grüße
sn
Noch als Ergänzung: Zudem wäre es uns sehr wichtig, auch für weitere Unternehmen als den vordefinierten Kanzleimandanten E-Rechnungen zu schreiben und zu versenden
(und dies auch ohne das Tool Unternehmensstrukturen)
Guten Morgen @sn_1 ,
der Gegenstandswert kann bei neutralen Rechnungen nicht ausgeblendet werden. Ich habe Ihre Anforderung aufgenommen, allerdings ist diesbezüglich keine Änderung geplant. Weitere Info erhalten Sie in dem von Fr. Schulz verlinkten Dokument.
Informationen zu den Möglichkeiten und Planungen finden Sie hier: Rechnungsformular E-Rechnung ändern - Dok.-Nr. 1036780
@sn_1 ,
diese Anforderung (für weitere Unternehmen E-Rechnungen schreiben) wird im Moment analysiert und geprüft, ob und wie es technisch umsetzbar ist.
Schöne Grüße aus Nürnberg