Hallo,
kann ich einen elektronischen Einspruch auch elektronisch zurücknehmen?
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
anscheinend geht es nicht. wäre aber ne Option das noch zu integrieren.
Doch, das geht. Aber falls Sie meinen, dass es einen Button oder etwas ähnliches gibt, mit dem die Rücknahme automatisiert funktioniert, geht DAS nicht. Die Funktionalität des elektronischen Einspruchs ist letztlich nicht viel mehr als ein spezieller Transportweg, der mit der Finanzverwaltung definiert wurde.
Schreiben Sie also einfach in das Textfeld "Ich nehme den Einspruch zurück" und schon ist alles erledigt.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Ich als Anwender würde mir wünsche, dass es einen standardisierten Text zur Rücknahme des Einspruches gibt, welcher dann als neuer Einspruch übermittelt wird und nur der Rücknahme dient. Dieser könnte über das Kontextmenü aufgerufen werden.
So viel Einsprüche habe ich in meinem Berufsleben noch nicht zurückgenommen.
Außerdem finde ich es ein Akt der Höflichkeit, einen kurzen, fallbezogenen Satz an das Finanzamt zu richten.
Ein Standardtext wäre m.E. eher überflüssig; aber frisst ja kein Brot. Hält aber die Programmierer nur auf, wichtigeres zu programmieren.