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Elektronischer Einspruch > Rücknahme

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letzte Antwort am 23.04.2021 08:37:36 von martin65
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Gelöschter Nutzer
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5551 Mal angesehen

Hallo,

kann ich einen elektronischen Einspruch auch elektronisch zurücknehmen?

Danke

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 5
4534 Mal angesehen

anscheinend geht es nicht. wäre aber ne Option das noch zu integrieren.

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heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
4534 Mal angesehen

Doch, das geht. Aber falls Sie meinen, dass es einen Button oder etwas ähnliches gibt, mit dem die Rücknahme automatisiert funktioniert, geht DAS nicht. Die Funktionalität des elektronischen Einspruchs ist letztlich nicht viel mehr als ein spezieller Transportweg, der mit der Finanzverwaltung definiert wurde.

Schreiben Sie also einfach in das Textfeld "Ich nehme den Einspruch zurück" und schon ist alles erledigt.

Beste Grüße

H. Heitschmidt

"Wehret den Anfängen!" Das wird heute leider oft vergessen.
raphaelrenz
Beginner
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Nachricht 4 von 5
3615 Mal angesehen

Ich als Anwender würde mir wünsche, dass es einen standardisierten Text zur Rücknahme des Einspruches gibt, welcher dann als neuer Einspruch übermittelt wird und nur der Rücknahme dient. Dieser könnte über das Kontextmenü aufgerufen werden. 

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martin65
Meister
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Nachricht 5 von 5
3568 Mal angesehen

So viel Einsprüche habe ich in meinem Berufsleben noch nicht zurückgenommen.

 

Außerdem finde ich es ein Akt der Höflichkeit, einen kurzen, fallbezogenen Satz an das Finanzamt zu richten.

 

Ein Standardtext wäre m.E. eher überflüssig; aber frisst ja kein Brot. Hält aber die Programmierer nur auf, wichtigeres zu programmieren. 

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letzte Antwort am 23.04.2021 08:37:36 von martin65
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