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EO Comfort - Rechnungen und USt 16%/19% - "Manipulation" soll die Lösung sein?

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letzte Antwort am 08.07.2020 11:55:52 von RAHagena
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SteuerEule
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
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Hallo zusammen,

 

wir nutzen EO Comfort. Ich habe gestern die ersten Rechnungen geschrieben und in unsere Kanzleibuchhaltung übergeben. 

 

Eine Sache gefällt mir an der aktuellen DATEV-Lösung überhaupt nicht: es ist nicht möglich Rechnungen mit zwei Steuersätzen zu schreiben. Wieso? Gemischte Leistungen muss ich mit zwei getrennten Rechnungen abrechnen, das ist ein deutlicher Mehraufwand...

 

Wir arbeiten extra mit Leistungsdaten in den Aufträgen, kein Problem also das über ein Leistungsdatum zu steuern.

 

Das aus meiner Sicht noch viel größere Problem: ich soll bei der Fakturierung von Leistungen aus der Vergangenheit das Belegdatum auf ein Datum vor dem 01.07. "manipulieren" um den Steuersatz 19% zu erhalten ( Hinterlegung der gesenkten Umsatzsteuersätze im Rahmen des Konjunkturpakets in Eigenorganisation comfort ).

 

 Eine so geschriebene Rechnung landet nach der Übergabe in die Kanzleibuchhaltung im Vorlauf Juli mit (Rechnungs-) Datum Juni!

 

Habe ich hier etwas falsch gemacht, oder soll das die Lösung sein? Alle Leistungen von vor dem 01.07.2020, die ich im nächsten halben Jahr abrechne, landen im Monat Juni bzw. bei einem (falschen) Belegdatum vor dem 01.07.2020? Ich habe starke Bauchschmerzen damit, das in unserer Buchhaltung so abzubilden und festzuschreiben.

 

Falls das richtig sein sollte: Wie sieht das dann im Januar aus? Alle Leistungen aus dem kommenden halben Jahr, die ich ab dem 01.01.2021 abrechne, müssen auf den 31.12.2020 "manipuliert" werden?

 

Kann hier eventuell jemand Licht ins Dunkel bringen?

 

aschreiber
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
831 Mal angesehen

Hallo,

 

das ist mir auch aufgefallen und meiner Meinung nach sehr schlecht gelöst. Das Mahnwesen wird auch über das Belegdatum gesteuert (zumindest ist mir nichts anderes bekannt), so dass man da auch wieder besonders aufpassen muss.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
DATEV-Mitarbeiter
Oliver_Ruf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 6
715 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben versucht Ihnen die gesetzlichen Änderungen des Konjunkturpaketes so schnell wie möglich in den Programmen zu implementieren.

Aufgrund des kurzen Vorlaufes bei der Umsetzung sind die entstandenen Prozesse leider nicht zu 100% automatisiert & mit einem gewissen Aufwand bei Ihnen verbunden.

Aktuell prüfen wir, wie wir diese (v.a. in Hinblick auf den Jahreswechsel) noch verbessern können.

 

 

Grüße aus Nürnberg

 

Oliver Ruf

DATEV eG

 

SteuerEule
Beginner
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Nachricht 4 von 6
656 Mal angesehen

Hallo Herr Ruf,

 

danke für die Aussage.

 

Ich kann nachvollziehen, dass die Lösung kurzfristig bereitgestellt werden musste. Hier hätte ich mir hier allerdings eine bessere Kommunikation im Info-Dokument gewünscht (= nur eine Zwischenlösung mit deutlichem Hinweis zu den Folgen der "Manipulation" des Belegdatums in der eigenen Buchhaltung).

 

Hier meine Idee für eine Zwischenlösung: Import aus der Fakturierung ohne "Manipulation" des Belegdatums mit anschließender manueller Erfassung des Leistungsdatums im importierten Stapel in der Buchhaltung, das sollte ebenfalls zum richtigen Ergebnis führen. Dann wiederum mit dem Hinweis, dass der Import nach dem Einspielen geändert werden muss.

 

Das Problem der "Manipulation" der Rechnung bei der Übergabe aus der Fakturierung in die Buchhaltung sollte mit der Übergabe und Nutzung des Leistungsdatums zu bewältigen sein?! 

 

Gruß aus Hamburg

 

 

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dirk2018
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
575 Mal angesehen

Ich finde die (GoB/GoBD-fragwürdige) Umsetzung in EO-Comfort unsäglich. Hier sieht man mal wieder, wie wenig die Datev in die (Weiter-)Entwicklung von EO-Comfort steckt. Aber dafür ist Unternehmen online jetzt im  responsive-Design verfügbar, prima. Sieht man wieder eindeutig, mit was die Entwicklung beschäftigt ist.

 

Also Datev, hier muss schnell nachgebessert werden, ich weigere mich, eine Rechnung die ich im Juli schreibe, mit Rechnungsdatum 30.06.2020 manipuliert auszudrucken!

 

Und ein Hinweis: ein Faktura-Programm dass nicht vorbereitet ist auf eine Änderung der USt-Sätze ist doch nicht fertig entwickelt? Das muss doch stets verfügbar sein und nicht erst mit einer Notlösung in einem Notupdate integriert werden, nachdem die Änderung der USt verkündet ist. Es ist doch stets vorhersehbar, dass sich die Sätze ändern (gut normalerweise nach oben, aber das dürfte jetzt nicht das Problem sein).

 

Viele Grüße

 

D. Brodbeck

 

RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 6
533 Mal angesehen

Wie wäre es denn, wenn auf das Leistungsdatum reagiert wird statt auf das Rechnungsdatum?? 

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letzte Antwort am 08.07.2020 11:55:52 von RAHagena
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