Hallo zusammen,
wir haben eine Zweigstelle unserer Kanzlei und möchten gerne, dass auf dem E-Rechnungsformular der Rechnungen aus der Zweigstelle die Anschrift der Zweigstelle als Absender gedruckt wird.
Wir haben herausgefunden, dass die Daten aus dem Kanzleimandanten eingespeist werden und haben daher einen zweiten Kanzleimandanten angelegt, in der Unternehmensstruktur den Kanzlei-Mandanten der Zweigstelle zugeordnet und in der Rechnungsschreibung in den Grundwerten bei "Standardwerte" die Mandantennummer des neuen Kanzleimandanten hinterlegt. Trotzdem erscheint auf der Rechnung die Anschrift unseres Hauptsitzes.
Kann uns jemand beantworten, woran das liegt?
Vielen Dank vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn Sie Unternehmensstrukturen nutzen und auf Niederlassungsebene den entsprechenden Kanzlei-Mandanten zugeordnet haben, dann muss die entsprechende Adresse auf der E-Rechnung angezeigt werden. Der in der Niederlassung hinterlegte Kanzlei-Mandant gewinnt vor dem Kanzlei-Mandanten auf Unternehmensebene. Die Einstellung in Kanzleidaten | Grundwerte hat keine Auswirkung auf die E-Rechnung. Haben Sie in Rechnungsschreibung die neue Niederlassung ausgewählt?
Wenn Sie SEPA-Lastschriften erzeugen in Rechnungsschreibung und mit zur Mandantennummer abweichenden Debitorennummern arbeiten, wird Ihr Vorgehen allerdings zu Problemen führen.
Wir werden hierzu (eine Kanzlei (eine Gläubiger-ID, eine Buchhaltung) mit mehreren Niederlassungen) demnächst analysieren, ob wir ggf. eine programmtechnische Lösung zur Verfügung stellen können.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Hallo Frau Schulz,
ich habe den neuen Kanzlei-Mandanten mit der Adresse der Zweigstelle der Niederlassung zugeordnet und diese in der Rechnungsschreibung auch ausgewählt. Trotzdem erscheint oben die Adresse des Hauptsitzes.
Wir erstellen auch Rechnungen mit SEPA-Lastschrift. Wie Sie schreiben wird es dann damit eh Probleme geben?
Ist dann Ihr Lösungsvorschlag - solange es programmtechnisch noch keine Lösung gibt - in der Fußzeile die Adresse der Niederlassung mitaufzunehmen?
Viele Grüße
Sonja Ditter
Hallo Frau Schulz,
nach einem Telefonat mit unserer EDV-Firma habe ich jetzt herausgefunden, warum es nicht ging. Ich habe zwar den Kanzlei-Mandanten für die Zweigstelle angelegt und in der Unternehmensstruktur zugeordnet, aber bei der Niederlassung war die Nummer des Kanzlei-Mandanten nicht hinterlegt.
Nun funktioniert es und die Adresse der Niederlassung wird angezeigt. 🙂
Viele Grüße
Sonja Ditter
Hallo,
genau, der Kanzleimandant auf Niederlassungsebene gewinnt.
SEPA ist ein Kreis, der sich schließen muss.
ich bin jetzt allerdings nicht sicher, ob Sie nun wirklich zwingend die Leistung Zahlungsverkehr beim "neuen Kanzleimandanten" zuordnen müssen, oder ob es auch so funktioniert, weil es womöglich für die Rechnungsschreibung ausreicht, wenn im "neuen" Kanzleimandanten auch die (eine) Gläubiger-ID hinterlegt ist. Die Rechnungsschreibung schaut nur in die lokalen Stammdaten, nicht in die SEPA-Mandatsverwaltung im DATEV RZ.
Leistung Zahlungsverkehr deswegen, weil die Leistung Buchführung für die Debitorendaten benötigt wird. Sollte nämlich keine Leistung Zahlungsverkehr vorhanden sein, läuft der SEPA-Kreislauf mit den Ordnungsbegriffen der Leistung Buchhaltung durch.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Hallo Frau Schulz,
ich habe das mit den SEPA-Lastschriften ausprobiert. Es funktioniert beim Test ohne Probleme. 🙂
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Ditter