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E-Rechnung / Kanzleidaten bei mehreren Kanzleiniederlassungen

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letzte Antwort am 03.02.2025 12:17:11 von SD1
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SD1
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Hallo zusammen,

 

wir haben eine Zweigstelle unserer Kanzlei und möchten gerne, dass auf dem E-Rechnungsformular der Rechnungen aus der Zweigstelle die Anschrift der Zweigstelle als Absender gedruckt wird.

 

Wir haben herausgefunden, dass die Daten aus dem Kanzleimandanten eingespeist werden und haben daher einen zweiten Kanzleimandanten angelegt, in der Unternehmensstruktur den Kanzlei-Mandanten der Zweigstelle zugeordnet und in der Rechnungsschreibung in den Grundwerten bei "Standardwerte" die Mandantennummer des neuen Kanzleimandanten hinterlegt. Trotzdem erscheint auf der Rechnung die Anschrift unseres Hauptsitzes.

 

Kann uns jemand beantworten, woran das liegt?

 

Vielen Dank vorab!

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wenn Sie Unternehmensstrukturen nutzen und auf Niederlassungsebene den entsprechenden Kanzlei-Mandanten zugeordnet haben, dann muss die entsprechende Adresse auf der E-Rechnung angezeigt werden. Der in der Niederlassung hinterlegte Kanzlei-Mandant gewinnt vor dem Kanzlei-Mandanten auf Unternehmensebene. Die Einstellung in Kanzleidaten | Grundwerte hat keine Auswirkung auf die E-Rechnung. Haben Sie in Rechnungsschreibung die neue Niederlassung ausgewählt?

 

Wenn Sie SEPA-Lastschriften erzeugen in Rechnungsschreibung und mit zur Mandantennummer abweichenden Debitorennummern arbeiten, wird Ihr Vorgehen allerdings zu Problemen führen.

 

Wir werden hierzu (eine Kanzlei (eine Gläubiger-ID, eine Buchhaltung) mit mehreren Niederlassungen) demnächst analysieren, ob wir ggf. eine programmtechnische Lösung zur Verfügung stellen können. 

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

SD1
Beginner
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Hallo Frau Schulz,

 

ich habe den neuen Kanzlei-Mandanten mit der Adresse der Zweigstelle der Niederlassung zugeordnet und diese in der Rechnungsschreibung auch ausgewählt. Trotzdem erscheint oben die Adresse des Hauptsitzes.

 

Wir erstellen auch Rechnungen mit SEPA-Lastschrift. Wie Sie schreiben wird es dann damit eh Probleme geben?

 

Ist dann Ihr Lösungsvorschlag - solange es programmtechnisch noch keine Lösung gibt - in der Fußzeile die Adresse der Niederlassung mitaufzunehmen?

 

Viele Grüße

Sonja Ditter

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SD1
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Hallo Frau Schulz,

 

nach einem Telefonat mit unserer EDV-Firma habe ich jetzt herausgefunden, warum es nicht ging. Ich habe zwar den Kanzlei-Mandanten für die Zweigstelle angelegt und in der Unternehmensstruktur zugeordnet, aber bei der Niederlassung war die Nummer des Kanzlei-Mandanten nicht hinterlegt.

 

Nun funktioniert es und die Adresse der Niederlassung wird angezeigt. 🙂

 

Viele Grüße

Sonja Ditter

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

genau, der Kanzleimandant auf Niederlassungsebene gewinnt.

 

SEPA ist ein Kreis, der sich schließen muss.

  • Das SEPA-Mandant wird im Mandanten angelegt. Hier wird der Kanzleimandant ausgewählt.
  • Am Kanzlei-Mandant hängt die (Kanzlei)Leistung Zahlungsverkehr mit (Beispiel) Beraternummer 111 und Mandantennummer 111.
  • Dadurch werden die SEPA-Mandate der Mandanten für Ihre Kanzlei in der SEPA-Mandatsverwaltung im Bestand mit der Beraternummer 111 und Mandantennummer 111 angelegt/gespeichert (mit der entsprechenden Gläubiger-ID).
  • In Rechnungsschreibung ist für die Übergabe der Zahlungssätze der Bestand mit Beraternummer 111 und Mandantennummer 111 hinterlegt (Kanzleidaten | Grundwerte | Registerkarte Standardwerte).
  • Für diesen Bestand stellt Rechnungsschreibung die Zahlungssätze für DATEV Zahlungsverkehr bereit.
  • Wenn Sie den Bestand Beraternummer 111 und Mandantennummer 111 im Zahlungsverkehr öffnen,  in den von Rechnungsschreibung bereitgestellten Zahlungssätze die SEPA-Mandate mit denen in der SEPA-Mandatsverwaltung (Bestand 111/111) abgeglichen. Der Master die IBAN des Mandanten.

    -> Und hier schließt sich der Kreis. Wenn am Ende die IBAN des Mandanten nicht gefunden wird im Bestand in der SEPA-Mandatsverwaltung. 

 

ich bin jetzt allerdings nicht sicher, ob Sie nun wirklich zwingend die Leistung Zahlungsverkehr beim "neuen Kanzleimandanten" zuordnen müssen, oder ob es auch so funktioniert, weil es womöglich für die Rechnungsschreibung ausreicht, wenn im "neuen" Kanzleimandanten auch die (eine) Gläubiger-ID hinterlegt ist. Die Rechnungsschreibung schaut nur in die lokalen Stammdaten, nicht in die SEPA-Mandatsverwaltung im DATEV RZ.

 

Leistung Zahlungsverkehr deswegen, weil die Leistung Buchführung für die Debitorendaten benötigt wird. Sollte nämlich keine Leistung Zahlungsverkehr vorhanden sein, läuft der SEPA-Kreislauf mit den Ordnungsbegriffen der Leistung Buchhaltung durch.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

 

 

SD1
Beginner
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Hallo Frau Schulz,

 

ich habe das mit den SEPA-Lastschriften ausprobiert. Es funktioniert beim Test ohne Probleme. 🙂

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sonja Ditter

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letzte Antwort am 03.02.2025 12:17:11 von SD1
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