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letzte Antwort am 28.02.2025 13:29:40 von grt
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LJ
Beginner
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Nachricht 1 von 12
444 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

kann mir jemand sagen, wo ich festlege, welcher Mitarbeitende die Bescheide in den Dokumentenkorb bekommt?

 

Danke für die Hilfe 

Laura Janßen

DATEV-Mitarbeiter
Magdalena_Szczepańska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 12
397 Mal angesehen

Guten Morgen @LJ,

 

der Abruf der digitalen Bescheide, wird über die Rechtevergabe gesteuert.
Im Dokument  Digitale Bescheide / Dokumente im Dokumentenkorb abrufen erfahren Sie welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Abruf funktioniert.


Viele Grüße aus Nürnberg

Magdalena Szczepańska
DATEV eG, Service Dokumentenmanagement


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LJ
Beginner
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Nachricht 3 von 12
371 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antwort!

 

Bei meiner Mitarbeiterin sind alle Rechte freigeschaltet, sie bekommt dennoch nicht alle Bescheide. Einige gehen nur an mich. Woran kann das liegen?

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RAHagena
Meister
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Nachricht 4 von 12
352 Mal angesehen

Die Finanzverwaltung kann eine "persönliche Zustellung" schlüsseln, dann kann nur mit einer Berufsträger-Karte abgerufen werden. 

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Filchner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 12
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Hallo LJ,

 

das kann an einer fehlenden Untervollmacht bei der betreffenden Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank liegen, dann kann der Bescheid tatsächlich nur von dem im Berufsregister hinterlegten Vertreter der Kanzlei abgerufen werden. Siehe zum Thema kein Bescheid trotz E-Mail auch folgendes Dokument: 

 

Digitaler Bescheidabruf (DIVA II): Kein Abruf möglich trotz E-Mail-Benachrichtigung

 

Viele Grüße,

 

Susanne Filchner

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LJ
Beginner
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Nachricht 6 von 12
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Großartig, vielen Dank, das war die Lösung:-)

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LJ
Beginner
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Nachricht 7 von 12
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Ich habe das Problem gelöst - vielen Dank für Ihren Support!

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LJ
Beginner
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Nachricht 8 von 12
247 Mal angesehen

Nun landen alle Bescheide bei meiner Mitarbeiterin. Wo habe ich das denn festgelegt? Können Sie mir da auch helfen? Was wäre, wenn sie krank ist? Vielen Dank!

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RAHagena
Meister
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Nachricht 9 von 12
241 Mal angesehen

Jede(r) mit dem entsprechenden Recht kann die Bescheide abrufen, aber nur wer sie abruft, kann sie im Dokumentenkorb verarbeiten. 

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grt
Beginner
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Nachricht 10 von 12
181 Mal angesehen

Ist dies auch so, wenn in der VDB entsprechend der unterschiedlichen Niederlassungen unterschiedliche Bekanntgabe-E-Mail-Adressen hinterlegt wurden? 

Soll heißen: ich bekomme zwar die Benachrichtigung separat für meine Niederlassung, aber beim Abruf sind die dazugehörigen Bescheide dann sozusagen nicht mehr da, weil jemand anders bereits abgerufen hat. Dieser hatte aber nicht die Benachrichtigung. Sind also Benachrichtigung und Abruf nicht gekoppelt?

 

Danke für eine Info.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 12
114 Mal angesehen

Hallo @grt ,

 

die Benachrichtungen und der Bescheidabruf sind nicht gekoppelt. Wenn Sie Vollmachten mehrerer Niederlassungen in einer zentralen Vollmachtsdatenbank verwalten, dann können Mitarbeiter mit einer Untervollmacht und dem Recht "Digitale Bescheide für alle VDB-Mandanten abrufen" Bescheide aller Niederlassungen abrufen. Diese Information finden Sie auch in https://apps.datev.de/help-center/documents/1024456  unter Punkt 5.2 Bereitstehende Bescheide/Dokumente abrufen im Info-Kasten "Mehrere Niederlassungen".

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

DATEV eG

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grt
Beginner
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Nachricht 12 von 12
95 Mal angesehen

@Susanne_Goetz vielen Dank für die Info.

 

Das wäre auch nicht das Problem, wenn die Bescheide dann über den Dokumentenkorb auf die Niederlassungen verschoben/verteilt werden könnten. Was aber nicht funktioniert. 

 

Kann ich mein Problem vielleicht über entsprechende Einstellungen in der Rechteraumverwaltung lösen?

 

Viele Grüße

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11
letzte Antwort am 28.02.2025 13:29:40 von grt
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