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Digitaler Verwaltungsakt (DIVA)

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letzte Antwort am 28.05.2020 09:57:50 von tobue
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janabiesecke
Beginner
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Nachricht 1 von 11
872 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zu Thema digitaler Bescheid (DIVA). Wer nutzt dies bereits und wie wird mir der elektronische Bescheid im Dokumentenkorb angezeigt?

 

Sämtliche Rechte sind erteilt, nur kein Bescheid da wo er sein soll, im Dokumentenkorb.

 

Wer kann helfen.

 

Viele Dank

 

Viele Grüße

Jana Biesecke

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 11
863 Mal angesehen

Haben Sie die Bescheide im Dokumentenkorb schon mal abgerufen?

Unbenannt.JPG

Eine andere Möglichkeit wäre der Abruf über die DATEV Kommunikation Finanzverwaltung.

 

Steht auch alles in  diesem Dokument.

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wielgoß
Experte
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Nachricht 3 von 11
859 Mal angesehen

Hallo,

 

hier funktioniert das einwandfrei. 

 

Haben Sie denn bereits die Bereitstellungsmail der Finanzverwaltung erhalten?

 

Bitte prüfen Sie mal unter

 

https://apps.datev.de/kofi

 

ob dort die Bescheide zu finden sind.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

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janabiesecke
Beginner
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Nachricht 4 von 11
825 Mal angesehen

Hallo Herr Wielgoß,

 

vielen Dank.

 

Die Bereitstellung E-Mail habe ich erhalten auch https://apps.datev.de/kofi 

habe ich geprüft. Dort finde ich die Dokumente.

 

Laut InfoDB # Dok.-Nr.: 1007839 soll dies aber direkt im Dokumentenkorb angezeigt werden.

 

Habe ich eine Einstellung nicht berücksichtigt?

 

Viele Grüße

Jana Biesecke

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janabiesecke
Beginner
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Nachricht 5 von 11
822 Mal angesehen

Hallo,

 

ja das habe ich getan. Nur leider wird mir das nichts angezeigt wie im 

InfoDB # Dok.-Nr.: 1007839 beschrieben.

 

Was habe Sie für Einstellungen vorgenommen?

 

Viele Grüße

 

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 11
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Da habe ich leider keinen weiteren Rat. Sie hatten bereits geschrieben, dass die Rechte entsprechend erteilt wurden. Weitere Maßnahmen waren bei mir nicht nötig.

Ich kann nur nochmal darauf hinweisen, dass zwei Rechte erteilt werden müssen. Einmal in der "lokalen" Rechteverwaltung und in der Rechteverwaltung online.

Unbenannt.JPG

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 11
724 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

wenn der Bescheid bereits über die Online-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung heruntergeladen wurde, dann wird dieser Bescheid nicht mehr über den Dokumentenkorb geholt. 

In den Dokumentenkorb werden nur noch nicht abgerufene Bescheide geholt. 

 

Viele Grüße

 

Silke Dürsch 

DATEV eG

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tobue
Beginner
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Nachricht 8 von 11
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@Silke_Dürsch 

 

Der Bescheid muss aber explizit über das Online Portal heruntergeladen werden, oder? Eine reine Ansicht des Bescheides führt dann nicht dazu, dass er nicht über den Dokumentenkorb abgerufen werden kann. Habe ich das so richtig verstanden?

 

Ich nutze auch den Dokumentenkorb zum Bescheidabruf, aber auch aus dem Grund, da mir nicht so ganz einleuchtet, welche Vorteile das Online Portal bietet bzw. warum man den Abruf hierüber vorziehen sollte. Gibt es hier doch ein schlagkräftiges Argument, das ich übersehen habe?

 

Vielen Dank und viele Grüße!

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mosachse
Fachmann
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Nachricht 9 von 11
609 Mal angesehen

Hallo Frau @Silke_Dürsch

 

recht vielen Dank für Ihr Engagement hier. 

 

Könnten Sie mir bitte folgende Frage beantworten?

Im  LexInform-Info-DBElektronische Bekanntgabe der Bescheide steht geschrieben, dass die elektronische Bekanntgabe für Bescheide noch nicht für folgende Bundesländer gehen soll: 

"Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen." (Stand 09.05.2020)

 

Wissen Sie wann es möglich sein wird? Gibt es eine Art Frist? Wird es in den nächsten Wochen sein oder kann es ggf. auch noch viel später sein?

 

Danke 

 

Edit: Ich konnte die Frage wahrscheinlich selbst beantworten. Es soll bis September 2020 so weit sein in den fehlenden Bundesländern. 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 11
558 Mal angesehen

Hallo tobue, 

 

das haben Sie richtig verstanden. Die reine Ansicht über die Online-Anwendung führt nicht dazu, dass der Bescheid nicht mehr über den Dokumentenkorb abgerufen werden kann. 

 

Ein schlagkräftiges Argument für den Abruf in der Online-Anwendung.....Wenn eine Kanzlei nicht mit dem Dokumentenkorb arbeitet, dann müssen die Bescheide auf einem anderen Weg in die Kanzlei kommen. Und genau dafür ist der Abruf über die Online-Anwendung gedacht. 

 

Eine Kanzlei die mit den Dokumentenkorb arbeitet, muss eigentlich gar nicht direkt in die Online-Anwendung gehen. Allerdings sind und bleiben hier die Bescheide gespeichert, für den Fall, dass über den Dokumentenkorb ein Bescheid versehentlich gelöscht wurde.

 

Viele Grüße

 

Silke Dürsch

DATEV eG

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tobue
Beginner
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Nachricht 11 von 11
551 Mal angesehen

@Silke_Dürsch 

 

Vielen Dank für Ihre Antwort!

 

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letzte Antwort am 28.05.2020 09:57:50 von tobue
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