Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Thema digitaler Bescheid (DIVA). Wer nutzt dies bereits und wie wird mir der elektronische Bescheid im Dokumentenkorb angezeigt?
Sämtliche Rechte sind erteilt, nur kein Bescheid da wo er sein soll, im Dokumentenkorb.
Wer kann helfen.
Viele Dank
Viele Grüße
Jana Biesecke
Haben Sie die Bescheide im Dokumentenkorb schon mal abgerufen?
Eine andere Möglichkeit wäre der Abruf über die DATEV Kommunikation Finanzverwaltung.
Steht auch alles in diesem Dokument.
Hallo,
hier funktioniert das einwandfrei.
Haben Sie denn bereits die Bereitstellungsmail der Finanzverwaltung erhalten?
Bitte prüfen Sie mal unter
ob dort die Bescheide zu finden sind.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
vielen Dank.
Die Bereitstellung E-Mail habe ich erhalten auch https://apps.datev.de/kofi
habe ich geprüft. Dort finde ich die Dokumente.
Laut InfoDB # Dok.-Nr.: 1007839 soll dies aber direkt im Dokumentenkorb angezeigt werden.
Habe ich eine Einstellung nicht berücksichtigt?
Viele Grüße
Jana Biesecke
Hallo,
ja das habe ich getan. Nur leider wird mir das nichts angezeigt wie im
InfoDB # Dok.-Nr.: 1007839 beschrieben.
Was habe Sie für Einstellungen vorgenommen?
Viele Grüße
Da habe ich leider keinen weiteren Rat. Sie hatten bereits geschrieben, dass die Rechte entsprechend erteilt wurden. Weitere Maßnahmen waren bei mir nicht nötig.
Ich kann nur nochmal darauf hinweisen, dass zwei Rechte erteilt werden müssen. Einmal in der "lokalen" Rechteverwaltung und in der Rechteverwaltung online.
Hallo Community,
wenn der Bescheid bereits über die Online-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung heruntergeladen wurde, dann wird dieser Bescheid nicht mehr über den Dokumentenkorb geholt.
In den Dokumentenkorb werden nur noch nicht abgerufene Bescheide geholt.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG
Der Bescheid muss aber explizit über das Online Portal heruntergeladen werden, oder? Eine reine Ansicht des Bescheides führt dann nicht dazu, dass er nicht über den Dokumentenkorb abgerufen werden kann. Habe ich das so richtig verstanden?
Ich nutze auch den Dokumentenkorb zum Bescheidabruf, aber auch aus dem Grund, da mir nicht so ganz einleuchtet, welche Vorteile das Online Portal bietet bzw. warum man den Abruf hierüber vorziehen sollte. Gibt es hier doch ein schlagkräftiges Argument, das ich übersehen habe?
Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo Frau @Silke_Dürsch,
recht vielen Dank für Ihr Engagement hier.
Könnten Sie mir bitte folgende Frage beantworten?
Im LexInform-Info-DBElektronische Bekanntgabe der Bescheide steht geschrieben, dass die elektronische Bekanntgabe für Bescheide noch nicht für folgende Bundesländer gehen soll:
"Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen." (Stand 09.05.2020)
Wissen Sie wann es möglich sein wird? Gibt es eine Art Frist? Wird es in den nächsten Wochen sein oder kann es ggf. auch noch viel später sein?
Danke
Edit: Ich konnte die Frage wahrscheinlich selbst beantworten. Es soll bis September 2020 so weit sein in den fehlenden Bundesländern.
Hallo tobue,
das haben Sie richtig verstanden. Die reine Ansicht über die Online-Anwendung führt nicht dazu, dass der Bescheid nicht mehr über den Dokumentenkorb abgerufen werden kann.
Ein schlagkräftiges Argument für den Abruf in der Online-Anwendung.....Wenn eine Kanzlei nicht mit dem Dokumentenkorb arbeitet, dann müssen die Bescheide auf einem anderen Weg in die Kanzlei kommen. Und genau dafür ist der Abruf über die Online-Anwendung gedacht.
Eine Kanzlei die mit den Dokumentenkorb arbeitet, muss eigentlich gar nicht direkt in die Online-Anwendung gehen. Allerdings sind und bleiben hier die Bescheide gespeichert, für den Fall, dass über den Dokumentenkorb ein Bescheid versehentlich gelöscht wurde.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG