In der Sommer-Version vom Dokumentenkorb wurde die Information "Digitaler Bescheid/Dokument" hinzugefügt, was mich hoffen ließ, dass der Dokumentenkorb dann auch endlich damit mit der Besserwisserei aufhört!
Die Hoffnung war leider vergebens, für den Fall, dass keine Empfangsvollmacht in den Stammdaten ist, kann es für den Dokumentenkorb keine Empfangsvollmacht geben. Die Tatsache, dass ich den digitalen Bescheid nur bekommen kann, wenn ich genau eine solche Vollmacht habe, zählt leider nicht.
Das ist wirklich tragisch, zumal die Fehlerbehebung aufgrund der vorliegenden, sicheren Information kein Problem wäre, es muss ja nur die Information "digitaler Bescheid" die Information "vorliegende Vollmacht" überschreiben, der Rest kann genau so bleiben! Mit dem Jahreswechsel wird der digitale Bescheid standard und es müssen sich noch viel mehr Berater hier über widersprüchliche Informationen aufregen, bitte ändern.
Noch schöner wäre es natürlich, wenn ein digitaler Bescheid die Information "Empfangsvollmacht" in den Stammdaten richtigstellt.
@Nicola_Teich bitte schau Dir das mal an, ein elektronischer Bescheid kommt NIE beim Mandanten an.
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Gelöst! Gehe zu Lösung.
Zumal im vorliegenden Fall die Vollmacht über die Stammdaten in die Vollmachtsdatenbank geschrieben wurde und die Steuernummer ebenfalls korrekt hinterlegt ist... Da wüsste ich spontan nicht einmal, was ich noch tun müsste.
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Es geht halt nichts an der manuellen Verwaltung von dem Haken vorbei.
... aber ein gute Idee zur Umsetzung an DATEV.
mfg
Daaaa...🙄 gleichzeitig steht aber da wo es Sinn macht, die korrekte Information.
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Hallo @RAHagena,
auch wenn dieser Thread schon gelöst wurde, schreibe ich mal, weil ich ja auch direkt angesprochen wurde.
Wir haben das Thema intern diskutiert. Es würde einen größeren Umbau erfordern, hier noch anders/besser auf den Digitalen Bescheid zu reagieren. Wir konzentrieren gerade alle Kapas auf die Cloud-Anwendungen, daher werden wir hier nichts mehr ändern. Ich bitte um Verständnis.
Ich habe das Thema aber auch bei den Kollegen von EFA (Eingänge, Fristen und Ausgänge) in der Online-Welt platziert und hier wird man die Eigenschaft "Digitaler Bescheid" entsprechend beachten.
Das Kennzeichen Empfangsvollmacht werden wir jedoch so lange brauchen, wie Bescheide noch in Papier kommen können.
Beste Grüße - Nicola Teich
@Nicola_Teich schrieb:Hallo @RAHagena,
auch wenn dieser Thread schon gelöst wurde, schreibe ich mal, weil ich ja auch direkt angesprochen wurde.
Wir haben das Thema intern diskutiert. Es würde einen größeren Umbau erfordern, hier noch anders/besser auf den Digitalen Bescheid zu reagieren. Wir konzentrieren gerade alle Kapas auf die Cloud-Anwendungen, daher werden wir hier nichts mehr ändern. Ich bitte um Verständnis.
Danke fürs Prüfen und ich kann es zu 100% nachvollziehen, dass tote Pferde nicht weiter geritten werden sollen!
Aus Anwendersicht es aber nicht nachvollziehbar ist, warum "if elektronischer Bescheid = true then set Feld 1 to xy" einen "größeren Umbau" erfordert, nachdem der Wert "elektronischer Bescheid" hier ja vorliegt... Aber aus Anwendersicht ist Entwicklung immer einfach 🙂
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Das Kennzeichen Empfangsvollmacht werden wir jedoch so lange brauchen, wie Bescheide noch in Papier kommen können.
In Deutschland also für immer - haha! Der Mandant hat ja sogar ein Widerspruchsrecht gegen digitale Bescheide und wir alle kennen doch uns selbst am besten - haha! So gut!
Papier. Ja! In Deutschland wie Ewigkeitschemikalien. haha
nächtliche Grüüüße