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Denksport - Mandantentyp 2 nicht anwendbar

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letzte Antwort am 31.08.2023 14:02:57 von f_mayer
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einmalnoch
Experte
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DATEV gibt ja immer neue Denksportaufgaben, ist der Mandantentyp 2 (Einzelunternehmer) nicht anwendbar sind einige Anstrengungen zu unternehmen um die Stammdaten sauber zu pflegen ohne die Datennutzung und die Eigenverwaltung allzusehr durcheinander zu bringen.

 

Ich habe einen Einzelunternehmer mit einem Unternehmen, es wird ein 2. Betrieb (eigenständig im Sinne des GewStG) eröffnet, dazu noch die EF mit einem Gewerbebetrieb. Alle 3 Betriebe bilanzieren.

 

In den Daten der E-Bilanz soll die steuerliche ID Nummer des Steuerpflichtigen angegeben werden, bei Typ 2 kein Problem, aber in der obigen Konstallation funktioniert das nicht. 3 mal Typ 2 anlegen dürfte nicht im Sinne des Erfinders sein. Manuela und Manuel können auch nicht helfen, beim Typ Unternehmen ist das Feld nicht erreichbar (der Aufruf der Stammdaten läuft ins Leere).

 

Sobald die steuerliche ID bei der E-Bilanz zum Pflichtfeld geadelt wird haben wir ein Problem.

 

 

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
DATEV-Mitarbeiter
Margarita_Ludwig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @einmalnoch ,

 

DATEV empfiehlt grundsätzlich die Nutzung der Mandantentypen Natürliche Person und Unternehmen. Mit diesen Mandantentypen kann die komplette Mandatsstruktur abgebildet werden.

Für bestimmte Konstellationen eignet sich dennoch der Mandantentyp Einzelunternehmer.

 

OnPremises-Prozesse rund um den Mandantentyp Einzelunternehmer bleiben unverändert. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, den Mandantentyp Einzelunternehmer in den Zentralen Stammdaten OnPremise wie gewohnt zur Leistungserstellung oder für Prozesse in DATEV Eigenorganisation zu verwenden.

 

Die Mandanten-Stammdaten einer Datenbank werden mit den DATEV Basisdaten online für die DATEV-Cloud bereitgestellt. Dabei werden alle 3 Mandantentypen übernommen. Es besteht für Sie dementsprechend momentan keine Notwendigkeit Ihre Mandantentypen vor der Bereitstellung zu ändern.

 

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 2.2 im folgenden Dokument: https://apps.datev.de/help-center/documents/1035951

 

Schöne Grüße aus Nürnberg,

 

Margarita Ludwig

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olafbietz
Meister
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Das heißt, das von @einmalnoch geschilderte Problem wird von der Lokalinstallation sauber in die Online-Welt übernommen: 

 

Es ist bei reinen Unternehmensmandaten nicht möglich, eine persönliche Steuer-ID zu erfassen, obwohl dies vom Finanzamt so vorgesehen ist.

 

Habe ich das richtig zusammengefasst?

einmalnoch
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@Margarita_Ludwig  schrieb:

Hallo @einmalnoch ,

 

DATEV empfiehlt grundsätzlich die Nutzung der Mandantentypen Natürliche Person und Unternehmen. Mit diesen Mandantentypen kann die komplette Mandatsstruktur abgebildet werden.

Für bestimmte Konstellationen eignet sich dennoch der Mandantentyp Einzelunternehmer.

 

Das ist schon klar, nur die, von mir angesprochene, steuerliche ID des als natürliche Person angelegten Unternehmers, in meinem Beispiel das Unternehmen der Ehepartners, ist bei der Vorbereitung des Datensatzes für die E-Bilanz nicht erreichbar. Es ist also, wie ich schrieb, in dem Moment, in dem die Finanzverwaltung eben dieses Feld als Pflichtfeld deklariert, Handlungsbedarf angezeigt.

 


OnPremises-Prozesse rund um den Mandantentyp Einzelunternehmer bleiben unverändert. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, den Mandantentyp Einzelunternehmer in den Zentralen Stammdaten OnPremise wie gewohnt zur Leistungserstellung oder für Prozesse in DATEV Eigenorganisation zu verwenden.

 

Das war auch nicht in Frage gestellt.

 

 


 

Die Mandanten-Stammdaten einer Datenbank werden mit den DATEV Basisdaten online für die DATEV-Cloud bereitgestellt. Dabei werden alle 3 Mandantentypen übernommen. Es besteht für Sie dementsprechend momentan keine Notwendigkeit Ihre Mandantentypen vor der Bereitstellung zu ändern.

 

Um dann das Problem in das Rechenzentrum zu verlagern.

 

Es ist insgesamt ein Problem dem wir uns stellen müssen, die Finanzverwaltung wird unseren Berufsstand treiben, ein Lobby um dagegen zu halten gibt es nicht, also müssen wir uns auf die "digitale" Zukunft vorbereiten. Und um Bastellösungen zu vermeiden sollte heute begonnen werden über solche Dinge nachzudenken und keine altbekannten Weisheiten zu postulieren.

 

Hier geht es darum, anderen Abteilungen eine solide und verlässliche Datenbasis zur Verfügung zu stellen. Am Ende muss der Anwender dann die steuerliche ID von Hand nachtragen um das Unternehmen eines Einzelkaufmanns abwickeln zu können.

 

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
jjunker
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@Margarita_Ludwig Wenn man jetzt böse wäre könnte man die Vermutung aufstellen DATEV legt es darauf an die IT Service und Sicherheitspauschale so oft als möglich zu bekommen.

Für jeden der Betriebe und für den Konsolidierungsbestand der ja wohl erforderlich ist um diesen Käse mit einem Würgaround zu kurieren.

 

*Sarkasmus off*

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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f_mayer
Fachmann
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EDIT: sorry, Missverständnis.

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letzte Antwort am 31.08.2023 14:02:57 von f_mayer
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