Guten Morgen,
ich wollte mal wieder etwas "aufräumen" und möchte gerne inaktive Mandanten, die zu einem anderen Berater gewechselt sind löschen. Nach meinem Verständnis müssen diese Daten ja auch zeitnah auf Grund des Datenschutz gelöscht werden.
Um einen Zentralen Mandanten vollständig löschen zu können , müssen auch die Daten in Post, Fristen und Bescheide gelöscht werden (falls vorhanden).
Mal abgesehen davon, dass ich den in den Datev Hilfe Dokumenten beschriebenen Punkt "datenkonformes löschen" schon gar nicht finden kann, steht dort auch noch, dass Daten hier erst nach 14 Jahren gelöscht werden können.
Keine Ahnung, ob ich auf dem Schlauch stehe oder das keinen Sinn ergibt. Wenn ein Mandant wechselt, muss ich doch in der Lage sein, seine Daten löschen zu können und nicht erst 14 Jahre warten... oder?
Beitrag verschoben und Kategorie ergänzt durch @Sarah_Reitzmann
Hier greift ja in erster Linie der Datenschutz und das Berufsrecht von St.B (Aufbewahrungspflichten)
Wenn alle Datensätze gelöscht werden, drucken Sie dann alles einmal zur Aufbewahrung aus?
Aufbewahrungspflichten: Welche Unterlagen muss ich wie lange behalten? | Verbraucherzentrale.de
Spezielle Aufbewahrungspflichten für Steuerberater – Digi DSB
Steuerberater und die DS-GVO | beck-shop.de
Die Handakte des Steuerberaters - steuerkurse.de
061_RS_190320_Anl_Hinweise.pdf
Ebenso Hinweise von DATEV:
Einen Mandantenbestand löschen - DATEV Hilfe-Center
Mandantenbestände / Altdaten löschen im DATEV Zahlungsverkehr - DATEV Hilfe-Center
Mandantenbestände / Altdaten in den Steuerprogrammen löschen - DATEV Hilfe-Center
Mandant löschen in Eigenorganisation - Überblick - Umsetzung der DS-GVO - DATEV Hilfe-Center
Berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten überstrahlen den Datenschutz. Hiermit sollten Sie sich erst mal befassen, bevor Sie irgendwas löschen. DATEV hat hier nicht ohne Grund entsprechende Barrieren eingebaut.
Am besten mit dem Chef / dem Steuerberater sprechen, der muss das wissen (der kennt z.B. das berufrechtliche Handbuch).