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Bei welchen Steuer-Arten ist aktuell der Bescheidabgleich möglich?

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letzte Antwort am 07.10.2024 10:24:34 von Uwe_Lutz
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SchimmelpfennigKarina
Beginner
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Guten Morgen 🙂 

Ich habe mich bisher nicht so intensiv mit dem Bescheidabgleich beschäftigt, habe da also so gut wie kaum Berührungspunkte bisher gehabt. Nun kam eine Kollegin mit der Frage zu mir, warum ihre KSt-Bescheide laut Abgleich immer abweichen. 

 

Ich bin mittlerweile so weit vorgedrungen, dass ich verstanden habe, dass die KSt-Werte nicht rückübertragen werden. Gibt es das auch bei anderen Steuer-Arten, oder welchen Grund könnte es haben, dass kein Abgleich möglich ist? Gerade bei dieser Kollegin scheint sich das auch bei anderen Steuer-Arten zu häufen.

 

Kann das an den Mandanten liegen? Also, dass bspw. in den Erklärungen was an- / abgehakt ist? 

 

(Kleine Bonus-Frage für mich zum Verständnis: Alle unsere Rechtsbehelfsfristen werden als Notfrist abgelegt, ich habe noch keinen Haken gefunden, um das zu ändern. Hat das einen Hintergrund?)

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 5
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@SchimmelpfennigKarina  schrieb:

Alle unsere Rechtsbehelfsfristen werden als Notfrist abgelegt, ich habe noch keinen Haken gefunden, um das zu ändern. Hat das einen Hintergrund?


Dies könnte den Hintergrund haben, dass Rb-Fristen Notfristen sind. Eine Notfrist ist eine (durch das Gericht/FA) nicht verlängerbare Frist.

 

Und wenn Sie beim FA beantragen würden, die Rechtsbehelfsfrist für den Einspruch zu verlängern, werden Sie keine Aussicht auf Erfolg haben. 

 

 

 

Und zu Ihrer eigentlichen Frage: Mir ist es auch nur bei KSt-Bescheiden bekannt, dass vom FA keine Daten gemeldet werden. Und wenn es Abweichungen gibt, könnte es natürlich auch darin liegen, dass das FA tatsächlich etwas geändert hat.

 

Das sollten Sie einfach mal im Einzelfall prüfen.

DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Schimmelpfennig, 

 

die Rückübermittlung für den Bescheidabgleich geht nur für Einkommensteuerbescheid, Umsatzsteuerbescheid und Gewerbesteuer-Messbescheid. In Stadtstaaten auch der Gewerbesteuerbescheid. 

 

Viele Grüße 

 

Birgit Lehner 

SchimmelpfennigKarina
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Vielen Dank für die ausführliche Erklärung zur Notfrist.

 

Werden wir dann mal vermehrt im Blick halten, wann der Abgleich streikt. Besagte Kollegin berichtet von abweichenden Werten, aber bloß, weil offenbar der Bescheid nicht eingelesen wird. Der Papierbescheid weicht nicht von der Erklärung ab 🤔

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@SchimmelpfennigKarina  schrieb:

aber bloß, weil offenbar der Bescheid nicht eingelesen wird. 


Das könnte daran liegen, dass die Bereitstellung der Abgleichwerte etwas später erfolgt als die Bereitstellung des elektronischen Bescheides. Und wenn man den Bescheid schon erfasst hat, wenn die Abgleichwerte kommen, fehlen diese im Bescheid.

 

Ich warte immer mit der Übernahme des Bescheides, bis ich auch die DATEV-Meldung habe, dass Bescheiddaten vorliegen.

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letzte Antwort am 07.10.2024 10:24:34 von Uwe_Lutz
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