Sehr geehrte Damen und Herrn der DATEV, liebe Community,
man kann die Steuererklärung elektronisch über DATEV abgeben. Man kann die Steuerbescheide elektronisch über DATEV entgegennehmen.
Wenn man beide Funktionen nutzt, kann man dann mit DATEV schnell und einfach
prüfen, bei welchen Mandanten Bescheide noch ausstehen und wie lange schon? Gelegentlich, wenn auch nicht häufig, erleben wir leider, dass Erklärungen beim Finanzamt "untergehen". Dies hält das Finanzamt aber nicht davon ab bei Nachzahlungen Zinsen festzusetzen.
Insbesondere vor diesem Hintergrund könnte hier DATEV eine große Hilfe leisten. Daher meine Frage ob dies bereits der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da ich nicht genau weiß, wie bei Ihnen die Worfkflows aussehen und was wann erfasst wird, würde ich empfehlen, die "Geschäftsfeldübersicht" Steuern in Augenschein zu nehmen, dort sollten alle benötigten Information sortier-, gruppier- und filterbar vorliegen?!
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Nun das Problem der Zinsen können Sie ja auf mehrere Arten eingrenzen.
a) den Mandanten zu freiwilligen VZ bewegen bevor der Bescheid ergeht.
b) wenn das FA länger als 6 Monate zur Berbeitung benötigt- Einspruch gegen die Zinsen dem Grunde nach, da durch das FA verursacht. ERlass im Billigkeitswege möglich.
c) generell Einspruch für Zinsen ab 2015 der Höhe nach weil wg. VErfassungsmäßigkeit gerade auf dem Prüfstand. Entschließungsantrag von Bayern im Bundesrat die Zinsen auf 3% zu ermäßigen. Einspruch und ADV
d) für Zinsen 2014 ist unklar ob die 6% ok sind oder nicht, also ebenfalls Einspruch und ADV
Ansonsten wie Herrrahagena geschrieben hat könne Sie Filter Eingang Bescheid in der jeweiligen GEschäftsfeldübersicht setzen und sie haben auf einen Blick oder mehrere SEiten scrollen die Mandanten für die der Bescheid noch nicht ergangen ist uoder nicht übermittelt wurd.e
Erst mal vielen Dank an beide. In der Geschäftsfeldübersicht Einkommensteuer wird die Spalte "Eingang Bescheid" nur gefüllt, wenn man die Bescheiddaten elektronisch vom Finanzamt zurückmelden lässt, richtig?
Noch eine Frage, was ist bei Einzelveranlagungen? Kann man in dieser Übersicht erkennen ob beide oder nur ein Ehegatte ihren Steuerbescheid erhalten haben?
Nochmals vielen Dank.
EDIT: Nachtrag: Noch eine Frage, ich habe mir die aktuelle Preisliste heruntergeladen, finde aber nicht den Preis pro Rückübertragung der Bescheiddaten, habe gesucht nach "Bescheiddaten" und "Rückübertragung", hat jemand einen Tipp wonach ich suchen muss? Oder gerne auch wo ich den Preis finde.
Noch eine Frage, was ist bei Einzelveranlagungen? Kann man in dieser Übersicht erkennen ob beide oder nur ein Ehegatte ihren Steuerbescheid erhalten haben?
Hallo,
bei der Einzelveranlagung von Ehegatten kann ELSTER an DATEV keine Übermittlungsinfos liefern. Das gilt für beide Ehegatten.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Mayer,
die Rückübertragung der Bescheiddaten ist in der E-Steuer-Pauschale enthalten.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber