Guten Tag,
was ich als Mindesthöflichkeit gegenüber einem Mandanten erachte ist, dass der für die abgerechnete Leistung erkennbare Berufsträger auch im Zusammenhang mit einer E-Rechnung erkennbar ist.
Zumindest derzeit wird doch vermutlich das Pdf. zur E-Rechnung die erste Informationsquelle sein. Hieraus sollten sich also alle notwendige und gewünschten Informationen ergeben.
Der erste Ansprechpartner bei Fragen zu einer Rechnung ist in der Regeln die Buchhaltung, also steht dort doch wohl in der Regel das Kanzleisekretariat oder die Kanzleibuchhalterin. Für den Inhalt ist der Berufsträger verantwortlich, also sollte dieser doch auch im Pdf. zu E-Rechnung genannt werden.
Liebe Datev, wo liegt das Problem, dem Pdf. zur E-Rechnung wie in anderen Rechnungsformularen auch den Berufsträger hinzuzufügen?
Mfg. StbAB
Sorry, wenn ich den alten Schinken nochmals hervorhole.
Wir sind jetzt über unseren Schatten gesprungen und haben die Umstellung auf die E-Rechnung in Angriff genommen.
Auf folgendes Problem bin ich gerade bezüglich des Ansprechpartners gestoßen:
Bisher hatten wir den entsprechenden Sachbearbeiter in der Rechnung als Bearbeiter stehen.
Wenn ich das richtig gelesen habe, wird der Ansprechpartner in der E-Rechnung aber nicht aus der normalen Rechnung übernommen. Ist das korrekt?
Alternativ bleibt nur einen imaginären Ansprechpartner "Sekretariat" als Kanzleiansprechpartner zu hinterlegen.
Oder gibt es hier eine Möglichkeit, welche ich nicht auf dem Schirm hab?
Besten Danke vorab.
Grüße
AKW
Bei der E-Rechnung muss man den Ansprechpartner extra vergeben. Wenn ich mich bei Classic richtig erinnere musste ich einen Namen angeben. Bei Comfort kann man diese Einstellungen treffen:
Besten Dank @VerenaWied , dann müssen wir da wohl durch.
Bei rund 850 Mandanten und einer Minute Arbeitszeit fürs öffnen und schließen (was schon extrem schnell ist bei der Ladezeit) klicke ich rund 2 Tage an den Einstellungen 😄
Kennt sich jemand mit Ki-Programmierung aus?
Wäre es nicht möglich ein Programm schreiben zu lassen dass:
hier schaut:
und hier das gleiche einträgt:
Grüße
AKW
Die Zuständigkeit kannst du im Arbeitsplatz ändern. Mehrere markieren, Rechte Maustaste und dann:
Da wir mittlerweile Comfort nutzen, sind mir die weiteren Schritte jetzt nicht ehr bekannt. Ich meine damals, bei der Aktivierung musste ich in Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle einen zentralen MA angeben, das mag sich aber auch alle geändert haben.
besten Dank.
Aber das bringt mir nichts hinsichtlich des Ansprechpartners in der E-Rechnung, da ich hier keinen Verweis setzen kann das er z.B. den Mandatsverantwortlichen nehmen soll. Ich kann hier lediglich einen Mitarbeiter auswählen.
Das sieht bei Comfort deutlich besser aus zum organisieren.
Zur Not soll von der Chefetage kommen, dass ich irgendwas Kanzleiweit eintragen soll... das wäre dann natürlich am einfachsten 😉
Hallo AKW,
wir haben das bei Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle sehr allgemein über Kanzleidaten | Grundwerte | Ansprechpartner auf E-Rechnungen gelöst und "Office" eingetragen:
Ansprechpartner in den Grunddaten Rechnungsschreibung muss dann einfach leer bleiben:
Wir sind noch altertümlich 😉
Letzter Stand war aber, dass der Ansprechpartner rein soll. Mal sehen ob die zwei Tage Klickzeit zum umdenken lenken;)
Genau das wollten wir uns nicht antun 😉