Hallo in die Runde, gibt es eigentlich die Möglichkeit, nachträglich einen Teilauftrag anzulegen ? Bei der Auftragsanlage für einen neuen Mandant wurde der Januar 2024 übersehen... Vielen Dank für sachdienliche Hinweise 😉
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn der Auftrag noch nicht (teil-)fakturiert wurde geht das über den Reiter Teilaufträge, Auftragsbeginn in Monat...
Zu beachten ist jedoch, dass hier lediglich der Teilauftrag umbenannt wird. Beispiel Lohn, jeden Monat andere Werte: wenn man im Februar bereits 2x Lohn-Ktn u. Abr. eingegeben hat, im März beispielsweise 3x + 1x einrichten, dann befinden diese Daten danach in den Monaten Januar + Februar.
Meinten Sie das?
vielen Dank !
Gerne!
Damit hatte ich auch zu kämpfen, da viele Mitarbeiter bei der Anlage des Auftrags den Beginn manuell auf den Eintrittsmonat des Mandats legen, statt ihn bei Januar zu lassen. Das ist insbesondere blöd, weil der Auftrag dann kalenderjahresübergreifend ist und der Folgeauftrag dann ebenfalls mitten im Jahr beginnt.
In so einem Fall dann die Teilaufträge (Januar...) manuell fakturieren.
Ich wollte ebenfalls den Januar nachträglich hinzufügen, nun zeigt er mir wie prophezeit die bereits erfassten Daten aus dem Februar im Januar an. In den "neuen" Februar lassen sie sich aber leider trotz Vorhandensein der Option auch nicht verschieben, weil er mir dann anzeigt, dass sie dort schon vorhanden wären? Zu sehen ist in dem Teilauftrag aber nichts...
Bekomme ich den Januar trotzdem noch irgendwie sinnvoll rein oder muss ich den Auftrag insgesamt neu erstellen?
Da unsere Aufträge in der offene-Aufträge-Übersicht nach Teilauftragsnummer sortiert angezeigt werden, hinkt der eine Mandant nun einen Monat hinterher, was entsprechend ungünstig ist.
P.S. Unsere Zeiterfassung ist immer nur einen Tag rückwirkend möglich, könnte es daran hängen, dass er dann die gebuchten Zeiten entsprechend nicht verschieben kann, weil außerhalb des Buchungsfensters? Dann frage ich einmal nach, damit sie nochmal freigegeben werden.
Ich hab hier auch so Kandidaten, die den Auftrag unterjährig anlegen, also nicht mit Januar als erster Monat.
Ich habe dann immer einen neuen Auftrag erfasst und die Zeiten umgebucht. Den "falschen" Auftrag habe ich dann erledigt (weil bei uns oftmals schon fakturiert).
man kann (mit erforderlichen Rechten) die Aufwände auch in den richtigen Teilauftrag verschieben und alles entsprechend anpassen. Also: 1) Beginn auf Januar setzen, dann verschieben der Aufwände in den korrekten Monat, dann berechnen. die Rechte braucht man auch, um das in einen anderen Auftrag zu verschieben.
In meiner alten Kanzlei habe ich die Aufträge nicht selbst angelegt, deswegen weiß ich tatsächlich nicht, ob die "verkürzt" angelegt wurden oder einfach direkt manuell fakturiert.
Fakturiert ist hier definitiv noch nichts, vllt hab ich noch eine Chance ohne Neuanlage 😊
Die Rechte müsste ich eigentlich haben, er zeigt mir die Option zum Verschieben ja auch an und ich kann sie nutzen - dann kommt eben nur die Meldung, dass die Zeiten im Ziel-Auftrag bereits vorhanden wären.
Ich frage mal an, dass die Zeiterfassung für den Zeitraum nochmal geöffnet wird, vllt hängt es wirklich dort. Einen anderen Grund wüsste ich jetzt sonst auch nicht. Ich versuch mal mein Glück, Danke.
dann suche dir mal den Reiter Teilaufträge, dann musst du ganz oben bei Auftragsbeginn Monat "1" angeben
Es war tatsächlich die Zeiterfassung. Zeitraum wieder freigegeben und ich konnte die Zeiten problemlos auf den jetzt neuen Monat Februar verschieben und den ungenutzten Januar manuell fakturieren.
Warum er dann allerdings eine "falsche" Fehlermeldung mit "Die Zeiten sind bereits vorhanden" statt "Das Zeitfenster für die Buchungen ist bereits überschritten" ausgibt bleibt mir ein Rätsel, aber so wichtig isses nun ja auch nicht.
Das hatte ich ja bereits erledigt, konnte nur die Zeiten dann nicht in den "neuen" Februar verschieben, um den Januar manuell zu fakturieren 🙂 Aber auch das ist inzwischen erledigt, war ein Problem der Zeiterfassungssperrung.