Guten Tag,
ich habe nun den Haken (Bescheidabgleich in Post, Fristen und Bescheiden) in allen Steuererklärungen für die ganze Kanzlei (kanzleiweit) gesetzt. Nun kann ich zukünftig die Bescheide elektronisch holen.
Damit habe ich die Werte der Erklärung und des (zukünftigen) Papierbescheides früher als den Papierbescheid im Haus. Ich kann mir die veranlagten Zahlen ansehen.
1. Was kann ich mit diesen Zahlen noch machen? Für einen Einspruch wäre es noch zu früh. Dieser wäre nicht rechtskräftig?
2. Der nächste Gedanke ist, wenn der Bescheid per Post kommt, erkennt PFB das diese Zahlen/Fristen bereits vorliegen. Kann das System diese zuordnen?
3. Wenn der Sachbearbeiter dieser Erklärung die Frist vor Erfassung des Papierbescheides auf "geprüft" gesetzt hat, kann dann der Papierbescheid erfasst werden und die Frist wird dann gleich auf erledigt gesetzt?
4. Welchen Vorteil bringt mir diese Möglichkeit noch? Vielleicht gibt es noch einiges, dass ich nicht bedacht habe?
LG
@RN schrieb:1. Was kann ich mit diesen Zahlen noch machen? Für einen Einspruch wäre es noch zu früh. Dieser wäre nicht rechtskräftig?
Wenn die Finanzverwaltung diese Zahlung liefert, garantiert sie für Korrektheit.
Der Bescheideabgleich ist Verfahrensrechtlich ein Nichts. Also ist der Ablauf in PFB folgender:
Da nicht alle Steuerarten die Abgleichsinformationen liefern ist das wieder nur eine halbe Lösung (leider und die Ursache liegt bei der Finanzverwaltung).
6. Geänderte oder geschätzte 😉 Bescheide werden nicht über den Bescheidabgleich übertragen.
@Gelöschter Nutzer schrieb:6. Geänderte oder geschätzte 😉 Bescheide werden nicht über den Bescheidabgleich übertragen.
Und ich habe mich so bemüht das Positive in den Vordergrund zu heben.
oh Entschuldigung, es ist wirklich ein schönes Instrument.. und diese negativen Punkte liegen auch nicht an der Datev... 🙂
@einmalnoch schrieb:Der Bescheideabgleich ist Verfahrensrechtlich ein Nichts.
Ich fand Herrn Daums Verfahrensweise immer recht charmant.
https://archiv.datev-community.de/index.php?r=topic%2Fview&id=86407
guten Tag,
das sind 2 paar Schuhe
-elektronischer Bescheidabgleich liefert die Daten/Zahlen
-elektronischer Bescheid den "Bescheid" und dieser kommt dann auch nicht per Papierpost
Hallo,
warum ist es ungünstig, wenn bei dem Abgleichsinformationen ein Posteingang angelegt wird?
Wir stellen gerade fest, wenn wir hier eine Posteingang anlegen, dann verschwinden die Abgleichsinformationen im Programm Post Frist Bescheide. Ist das der Hintergrund für "Ungünstig"
Wie kann ich dann aber die Abgleichinformationen mit einem Posteingang beleg ohne das es aus dem Programm verschwindet? Gibt es hier vorn Datev schon andere Lösungen?
Hintergrund: Wir bekommen nicht alle Papierbescheide und nutzen die Abgleichinformationen für ggf. Kontaktaufnahme mit dem Mandanten, wenn es zu Abweichungen kommt.
Vielen Dank vorab.
J. Dangelmaier
Hallo Herr Danglmaier,
Rückübermittelte Bescheide werden automatisch dem fristbehafteten Posteingang zugeordnet. Die Werte befinden sich im Posteingang unter der Lasche "Bescheidprüfung".
Das System erkennt bei der Erfassung des Posteingangs den elektronischen Bescheid an der Mandantennummer, Steuerart und Veranlagungsjahr.
Somit fällt der elektronische Bescheid aus der Liste "Elster Bescheide ohne Frist" raus.
Viele Grüße
Birgit Lehner
Hallo Frau Lehner,
danke für Ihre Antwort.
Ich kenne es aber bisher so, dass dann dennoch die Abgleichinformationen weiterhin einsehbar sind über dieses Programm.
Warum sind diese Abgleichinformationen nicht mehr einsehbar, wenn wir diese aus dem Programm ablegen ins DMS? Oder gibt es eine anderen Filter, den wir noch einstellen können? Oder muss irgendwo noch ein Haken nicht gesetzt werden?
Wir hätte gerne in den Abgleichinformationen alle Daten drin, die vom Finanzamt kommen. Wie kann das eingestellt werden?
Vielen Dank vorab.
Jennifer Dangelmaier
Hallo Frau Danglmaier,
die Abgleichinformationen zeigen nur Sätze an für die noch keine Frist erfasst wurde. Wurde ein Posteingang mit Frist erfasst ist, der rückübermittelte Bescheid im Posteingangssatz über die Lasche "Bescheidprüfung" einsehbar.
Im Filter offene Fristen können Sie an dem Wort "Elster" in der Spalte "Herkunft" erkennen welche Frist mit einem rückübermitteltem Bescheid verknüpft ist.
Viele Grüße
Birgit Lehner
Hallo Frau Lehner.
Also bei uns wird die Frist nicht automatisch mit den Bescheiddaten verknüpft. Das Feld "Bescheid öffnen " bei der Posteingangserfassung der Frist aus dem Dokumentenkorb ist grau.
Was machen wir falsch?
VG
Kilian Weis
Hallo Steuerfuchs27,
bitte prüfen Sie Ihre Einstellungen in den Dokumentarten von Post, Fristen und Bescheide gemäß Hilfedokument 1002600. Sollte es weiterhin nicht gehen, melden Sie sich bitte bei uns im Service.
MfG
Maik Dieringer
DATEVeG