Guten Tag, ich habe nun den Haken (Bescheidabgleich in Post, Fristen und Bescheiden) in allen Steuererklärungen für die ganze Kanzlei (kanzleiweit) gesetzt. Nun kann ich zukünftig die Bescheide elektronisch holen. Damit habe ich die Werte der Erklärung und des (zukünftigen) Papierbescheides früher als den Papierbescheid im Haus. Ich kann mir die veranlagten Zahlen ansehen. 1. Was kann ich mit diesen Zahlen noch machen? Für einen Einspruch wäre es noch zu früh. Dieser wäre nicht rechtskräftig? 2. Der nächste Gedanke ist, wenn der Bescheid per Post kommt, erkennt PFB das diese Zahlen/Fristen bereits vorliegen. Kann das System diese zuordnen? 3. Wenn der Sachbearbeiter dieser Erklärung die Frist vor Erfassung des Papierbescheides auf "geprüft" gesetzt hat, kann dann der Papierbescheid erfasst werden und die Frist wird dann gleich auf erledigt gesetzt? 4. Welchen Vorteil bringt mir diese Möglichkeit noch? Vielleicht gibt es noch einiges, dass ich nicht bedacht habe? LG
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