Hallo zusammen,
wir nutzen Meine Steuern bei einem Mandanten da er uns sowieso seine Untelragne digital zur Verfügung stellt. Die ESt-Leistung und der MeineSteuern-Bestand laufen unter unseren Ordnungsbegriffen.
Nun konnten wir den Mandanten überzeugen selber Meine Steuern zu nutzen und haben die Mandantenregistrierung inkl. Unterberaternummer gemacht.
Nun würde ich gerne die ESt-Leistung und den MeineSteuern-Bestand auf seine Unterberaternummer umziehen.
a) Sinnvoll? -> Sollte er einen Beraterwechsel machen braucht es ja nur die Übertragung der UBNr...
b) Wie würde ich denn in Meine Steuern die Ordnungsbegriffe ändern? In UO wüsste ich es auf Anhieb 🙂
@Florian_Brett schrieb:
a) Sinnvoll? -> Sollte er einen Beraterwechsel machen braucht es ja nur die Übertragung der UBNr...
Wenn das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft Standard ist, zahlt er auch die Gebühren dazu bzw. bekommt von DATEV eine direkte Rechnung mit seinen Leistungen.
@Florian_Brett schrieb:
b) Wie würde ich denn in Meine Steuern die Ordnungsbegriffe ändern? In UO wüsste ich es auf Anhieb 🙂
Der ist an die ESt-Leistung gekoppelt. Ändert man im Mandantenmanager die ESt-Leistung ab, müsste meineSteuern automatisch mitziehen.
Hallo @metalposaunist,
@metalposaunist schrieb:@Florian_Brett schrieb:
a) Sinnvoll? -> Sollte er einen Beraterwechsel machen braucht es ja nur die Übertragung der UBNr...
Wenn das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft Standard ist, zahlt er auch die Gebühren dazu bzw. bekommt von DATEV eine direkte Rechnung mit seinen Leistungen.
Grundsätzlich bekommt ein Mandant im Rahmen des mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft ausschließlich die kostenpflichtigen Anwendungen in Rechnung gestellt, die als Vertrag unter der Unterberaternummer des Mandanten hängen (z.B. Unternehmen online).
@Florian_Brett schrieb:
b) Wie würde ich denn in Meine Steuern die Ordnungsbegriffe ändern? In UO wüsste ich es auf Anhieb 🙂
Der ist an die ESt-Leistung gekoppelt. Ändert man im Mandantenmanager die ESt-Leistung ab, müsste meineSteuern automatisch mitziehen.
Die Belege sind an den Ordnungsbegriff der Leistung Einkommensteuer gebunden. Die Belege sind nicht an die mandantengenutzte Beraternummer gebunden. Bei einem Umspeichern des Ordnungsbegriffs mit Löschen des Ursprungsbestands bleibt die Zuordnung erhalten.
Das Umspeichern eines Ordnungsbegriffs auf die mandantengenutzte Beraternummer ist für die Nutzung von DATEV Meine Steuern nicht erforderlich.
Viele Grüße
Edit meines Ursprünglichen Post. Hier hatte ich nicht geschrieben, dass die Belege nicht an die mandantengenutzte Beraternummer gebunden sind.
05.08.2022
09:58
zuletzt bearbeitet am
05.08.2022
12:15
von
Ute_Höpfner
@Patrick_Veit schrieb:
Grundsätzlich bekommt ein Mandant im Rahmen des mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft ausschließlich die kostenpflichtigen Anwendungen in Rechnung gestellt, die als Vertrag unter der Unterberaternummer des Mandanten hängen (z.B. Unternehmen online).
Jetzt bricht gerade mein DATEV Universum zusammen. Hä 😵? Und meineSteuern kostet doch auch x€ bzw. x€ pro Steuerart, wenn neben ESt noch andere Steuerleistungen existieren?
Dann verstehe ich auch Für mehr Durchblick im Speicherdschungel: Ihr MyDATEV Dokumentenspeichervolumen nicht mehr. Unser Standard ist mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft. Unser Standard ist: DUO Stammdaten liegen unter der Kanzleiberaternummer. Heißt: Pro DUO Vertrag im mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft erhält die Kanzlei +5GB on top?
Ich dachte immer, DATEV Leistungen werden dort abgerechnet, wo sie liegen 🤔? Heißt dann im Lohn, wenn die Lohndaten unter der mandantengenutzten Beraternummer laufen, tauchen die Lohnabrechnungskosten (Druck, Porto, Abrechnung pro MA, ...) bei der Kanzlei auf? Und das Mandat zahlt nur den LODAS Grundpreis fürs Programm?
Maximale Verwirrung ist bei mir perfekt! Könnt Ihr dazu mal ein YouTube Video 🎬 machen, welche Kosten wann wo in welchem Fall auftauchen? Könnt Ihr Euch vielleicht mal mit #DigiCamp: Session "Die elektronische DATEV-Rechnung" zusammen tun?
Geändert durch Moderation (Ute Höpfner): Preisnennung durch "x" ersetzt
Hallo @metalposaunist
in meinem vorherigen Post ist mir ein Fehler unterlaufen.
Meine Steuern ist mit der E-Steuern Pauschale abgegolten. Die Pauschale DATEV E-Steuern beinhaltet elektronische Leistungen des Bearbeitungsprozesses einer Steuererklärung. Sie fällt einmalig pro Ordnungsbegriff (Mandant), Steuerart und Veranlagungszeitraum an. Die Berechnung der Pauschale wird bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung ausgelöst. Einzelleistungen des Prozesses werden nicht gesondert berechnet. Mehrfachübermittlungen von ein und derselben Steuererklärung werden nur einmalig berechnet. Weitere Informationen hierzu können Sie folgendem Dokument entnehmen: 1080421 .
Wenn die Einkommensteuerleistung unter der mandantengenutzten Beraternummer hängt, dann wird – wenn ein mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft vorliegt – die Kosten für die E-Steuern Pauschale nach der Übermittlung der Einkommensteuer dem Mandanten in Rechnung gestellt.
Insofern stimme ich Ihnen zu, dass die DATEV Leistungen dort abgerechnet werden, wo diese liegen.
Viele Grüße