Hallo Leute,
kann es sein, dass einfach die Vorjahresdaten einfach rüberkopiert werden?
Anders kann ich mir nicht erklären, warum in der Anlage AV die Einkünfte aus dem Jahr 2016 aus der StErkl. 2017 in 2018 wieder auftauchen.
Findet hier keine Prüfung statt und werden die richtigen Werte aus dem Übernahmejahr auch richtig eingetragen?
Was ist das denn?
Das kann ja jedes Grabbeltischprogramm besser.
Ich bin echt geschockt.
Gruß A. Martens
Nun wahrlich nichts Neues, das ist seit x Generatio des ESt und anderen - leider - so.
So ist es, im Protokoll unter unveränderte Vorjahreswerte können diese eingesehen werden. Aus meiner Sicht eine Funktion, die GARANTIERT dazu führt, dass viele falsche Steuererklärungen übermittelt werden, weil Vorjahreswerte nicht gelöscht wurden. In einem uns bekannt gewordenen Fall hat sogar die Steuerfahndung aufgrund falscher, steuermindernden Ausgaben (wegen der übernommenen Vorjahreswerte) ein Fass aufgemacht und diesbezüglich ermittelt, großartig. In unserem Workflow wir nach Anlage eines neunen Jahres zuerst die Vorjahreswerte gelöscht, damit dies nicht passiert. Was sich der Macher dabei gedacht hat ist mir auch ein Rätsel. Oder kann man diese tolle Funktion mittlerweile doch abstellen?
Hallo Hr. Eberhardt,
in meiner Naivität ging ich in der Tat davon aus, dass die Daten aus dem Vorjahr ausgelesen und konvertiert übertragen werden und das dabei die Übertragungswerte entsprechend den Formularen zugeordnet werden (Anlage AV->Wechsel der Bemessungsgrundlage). Aber da habe ich wohl nicht mit DATEV gerechnet.
Ich muss sagen, ich staune über dieses ESt.-Programm immer mehr und bin echt geschockt!!! Zumal das ja nun echt kein Hexenwerk ist.
Aber wie immer gilt: Es wird nur das gemacht, was auch Geld einbringt und kein Stück mehr.
Gruß A. Martens
Ist echt ein Hammer, dass jedes Shareware.Programm für 9,90 € mehr Funktionen aufbietet.
Was soll man dazu sagen, die Datev entwickelt hier ja schon seit einiger Zeit nicht mehr weiter, es werden nur noch die gesetzlichen Änderungen eingearbeitet.
Es sollte ein Proversion kommen- gestrichen offensichtlich mangels Umsetzbarkeit.
Zum Thema 9,90 Programme, ich habe jetzt schon lange keine mehr im Einsatz , aber ich hatte das bis 2005. Dann war bei denen damals TK Software dann nach mehrmaligem Verkauf bei Kluwers gelandet das Problem das die Grenzgänger ab 2005 nicht mehr richtig rechnen konnten. Ich hatte damals mit denen gesprochen. Fehler bekannt, aber zu wenige Anwender die das benötigen deswegen keine Abhilfe. (könnten uns hier bekannt vorkommen- die Anwort bzw. bei Datev würde das vermutlch eleganter beschrieben wird in einer der kommenden Versionen berücksichtigt werden....).
Mein Abhilfe bestand im Wechsel zu Datev nun auch in den Steuerprogrammen weil die konnten das.
Fazit auch die kommen dann und wann an Grenzen.
Fragen sie mich bitte nicht was denn nun bei Datev kommen wird ? Keine Ahnung ein cloudbasierte Variante indem sie übernahmen aus dem VJ wenigstens bestätigen können oder ablehnen, weil die Fehlerquelle ist immens gerade wenn es kleine Beträge sind oder oft hh-nahe DL in einem Jahr ja im anderen Nein und und und.
Das kann ich nicht beurteilen. Wenn es so wäre, wäre es aber durchaus fatal. Wir sind mit dem ESt-Programm schon recht zufrieden und finden die Funktionen z.B. ESt-Belegbuchen in Verbindung mit Rewe echt klasse! Auch andere Programmverbindungen funktionieren hervorragend. Andere stören sich vielleicht an der ungehemmten Datenübernahme auch nicht, ich finde es aus reinem Sicherheitsgedanken aber vollkommen verkehrt.
Ich hatte jahrelang mit RosSoft gearbeitet und jetzt privat mit WiSo. Etwas besseres kann es IMO nicht geben.
Vorteil RoseSoft:
Schnelle und einfache Quick-Aufstellung (Tippstreifen) zu jedem Feld.
Übernahme Vorjahreswerte werden richtig in die Formulare übernommen. Stammdaten gelten nie als Vorjahreswert, da diese immer aus den Zentralstammdaten übernommen werden.
Prüfung unbearbeitete Werte ist simpel. Ein Klick auf den Wert und man sprang gleich in das Formular. Anschließend konnte man in einem Rutsch alle Werte als bearbeitet übernehmen.
Vorteil WiSo:
Unsagbar viele Assistenten. Loslösung von der Formularerfassung und jetzt nur noch Sachgebiete. Dabei wird sofort im Sachgebiet auf Plausibilität geprüft.
Jedes Erfassungsformular kann einzeln als übernommen markiert werden (gelbes/blaues Ausrufungszeichen für Vorjahr/Elsterabruf). Ein Sprung aus einer Formularanzeige in das Erfassungsformular ist möglich, dennoch muss man manchmal suchen.
Aufgrund der Assistenten gibt es aber keine anderweitige Aufstellungsmöglichkeiten, was manchmal doch hinderlich ist. Dafür werden aber dann auch alle Werte Elsterkonform übertragen. Aufstellung können auch über Excel vorab erfasst und dann einfach reinkopiert werden, was machmal einfacher ist.
Sämtlich Aufstellungen werden mit einem Klick gelöscht.
Andere Programme sind erheblich sperriger als ESt., was natürlich die Hauptanwendung ist. Aber das lässt keine Wünsche offen, einfach schnell, einfach u. genial.
Kein Vergleich zu DATEV, was eine echte Schande ist.
Gruß A. Martens
... das rudimentäre Programmverhalten aus DOS Zeiten wurde auch schon ausführlich dargestellt und Alternativen vorgestellt (s. auch Newsgroup Archiv). Bei der Datev werden aber lieber interne Dinge und Abläufe diskutiert als Anforderungen der Kunden bearbeitet.
Ein bisschen mehr Farbe, Übernahme der VaSt Daten gegen Extragebühr (E-Steuern Pauschale) und viel mehr außer der Anpassung an die gesetzlichen Regelungen (die man bei einer Genossenschaft der Steuerberater natürlich erwarten kann), passiert nicht.
Ein Diskussionsforum zur Programmentwicklung wird angeblich seit Jahren geprüft oder mit albernen Argumenten abgelehnt (dann erfährt ja die Konkurrenz, was die Datev vorhat). Da das, was die Datev vorhat, oft nicht umgesetzt wird, ist das aber nicht schlimm, sondern bindet eher Kapazitäten des Wettbewerbers. ..
Zurück zum Thema: Natürlich erwarte ich von einem Steuerprogramm, dass die Vorjahreswerte zunächst übernommen werden. Aber es müsste ein (zusätzliches) Protokoll geben, bei dem nicht alle Felder, die übernommen wurden, aufgeführt werden, sondern nur die wertführenden, die üblicherweise verändert werden (also nicht die Hausnummer oder der Vorname des Kindes oder die AfA Art) in diesem Protokoll könnte dann jeder - gewollte - übernommene Wert bestätig werden und die nicht bestätigten Werte würden im Hinweisprotokoll angezeigt.
Genau, aber die Übernahme von Spenden mit einem Datum in der Vergangenheit (und somit auch mit einem Fehler) oder die Werte der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres bringen nicht wirklich weiter. Stammdaten und dauerhafte Angaben (z.B. AfA) sind natürlich sinnvoll. Ein gutes Programm würde beim Jahreswechsel abfragen was übernommen werden soll, bzw. könnte der Anwender hierzu globale / mandantenspezifische Einstellungen treffen. Die Daten zur Hälfte dann aber manuell löschen zu müssen ist irgendwie sinnlose Zeitverbrennung.
die Übernahme von Spenden mit einem Datum in der Vergangenheit
Wenn es einen Ideas Bereich für die Steuerprogramme geben würde, könnten wir das gerne diskutieren ... 🙂
ich finde das gar nicht schlecht: Viele Mandanten (aus langjähriger Erfahrung leider nur solche mit mittlerem oder geringem Einkommen) spenden jährlich dieselben Beträge an dieselben Institutionen. Da ist es ganz hilfreich, die Alteinträge zu sehen, die nur übernommen werden, wenn das Datum aktualisiert wird.
noch eine Ergänzung zu den kostenpflichtigen Neuerungen im ESt Programm aus der Anleitung zu "Digitale Belege Steuern"
Wählen Sie die Personen aus, für die Sie einen DATEV SmartLogin bestellen möchten. Ergänzen Sie hierbei ggf. fehlende Angaben, z. B. E-Mail-Adresse.Tipp: Wenn Sie das Produkt für ihren Mandanten zunächst nur in ihrer Kanzlei verwenden möchten, bestellen Sie keine SmartLogin. Ihr Mandant erhält in diesem Fall keine Informationen über den Bestellvorgang. Optional: Sie können weitere Personen für den Mandanten durch Klicken auf + Neue Person anlegen hinzufügen.
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Selbst die bloße Verknüpfung mit ESt-Belegen aus der Dokumentenablage kostet also zusätzlich.
An vielen Stellen wie Spenden, Ablauf der Abschreibung Arbeitsmittel Anlage N usw. finden ja Plausibilitätsprüfungen statt, die man per Fehler-/Hinweisprotokoll gut abarbeiten kann. Von daher ist das Gemeckere über die "mitgenommenen" Vorjahreswerte übertrieben. Die werden ja oft sowieso benötigt, aber es ändert sich nur die Zahl z. B. Gewerkschaftsbeitrag oder Hausversicherung in V usw.
Ich finde es sinnvoller, das Protokoll "unveränderte Vorjahreswerte" durchzusehen, ob da noch "Altzahlen" drin stehen. Wenn alle Altzahlen gelöscht werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas gar nicht mehr eingetragen wird, doch viel höher, oder? Zeitersparnis hin oder her - gründlich sollten wir alle arbeiten.
Ich finde es sinnvoller, das Protokoll "unveränderte Vorjahreswerte" durchzusehen, ob da noch "Altzahlen" drin stehen.
... dann wäre doch - wie oben beschrieben - ein Protokoll nur mit Altzahlen (statt auch mit Hausnr. ...) sinnvoll?
Zeitersparnis hin oder her - gründlich sollten wir alle arbeiten.
.. ja, aber die künstliche Intelligenz sollte sich nicht ausruhen dürfen, während wir arbeiten 🙂
Die Übernahme ist auch nicht das Problem, sonder das Löschen!
Es gibt nichts beknackteres als 30 mal mit der Maus irgenwohin zu klicken.
Ein einfacher Button "Gesamte Aufstellung löschen" Ja/Nein und gut ist.
Aber wie immer, DATEV kann es einfach nicht!
Das Übernahmeprotokoll ist derat mit Stammdaten überfrachtet, dass man überhaupt nichts vernünftig kontrollieren kann.
Entweder man macht im Formular eine Komplettübernahme, z. B. im Mantelbogen, oder man macht ein eigenes Übernahmeformular, wo einfach per Button sagt, Wert übernehmen. Aber so wie es ist, ist absoluter Murks.
Gruß A. Martens
Es wäre vermutlich nicht das Problem einfach die Option zu öfffnen:
Sollen die VJ Werte unverändert übernommen werden ? Ja/Nein
Bei Nein kann man den ggf. noch auswählen welche , aber einfach alles zu übernehmen und dann halt schwarz zu hinterlegen ( ist ja so auffällig) ist nun um es vorsichtig auszurdrücke nicht gerade anwenderfreundlich.
Hallo Hr. Eberhardt,
das ist aber zu kurz gesprungen, da ja immer noch das Problem bleibt, wenn ich einen Ordnungsbereich auf einmal löschen möchte. Es kann ja sein, ich "versehentlich" mit ja geantwortet haben (Motto: Sicher ist sicher!) und im nachhinein möchte ich doch alle/markierte Angaben löschen.
Also eine differenzierte Übernahme ist ja ok, aber eine vernünftige Löschung benötige ich dennoch.
Gruß A. Martens
Hallo Community,
die MyDATEV Mandantenregistrierung wird perspektivisch von mehreren DATEV Produkten genutzt. Im Prozess der Mandantenregistrierung erfolgt im Moment keine Unterscheidung, ob das ausgewählte Produkt und Authentifizierungsmedium kostenfrei oder kostenpflichtig ist.
Für DATEV Meine Steuern und den SmartLogin fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Diese Thematik haben wir erkannt und aufgenommen. Sie wird momentan bereits hinsichtlich einer Umsetzung geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Preis
DATEV eG
Wir wollen jetzt mit DATEV meine Steuern durchstarten.
Das größte Problem dabei wohl ist ein Verständnisproblem, nämlich: was passiert mit den Vorjahreswerten, die im Rahmen der Jahresübernahme im Einkommensteuerprogramm mit übernommen wurden?
Müssen wir die manuell löschen?
Ich dachte, wir können uns dann bei der Bearbeitung des Falls auf meine Steuern und die Verknüpfung zum Einkommensteuerprogramm konzentrieren, ohne dass wir im Einkommensteuerprogramm nochmal alles durchackern müssen.
Hallo @steuerbär,
die Anlage eines neuen Jahres in DATEV Meine Steuern ist unabhängig von der Jahresübernahme im Einkommensteuerprogramm. In DATEV Meine Steuern kann ein neues Jahr schon früher angelegt werden, als im Einkommensteuerprogramm, damit der Mandant seine Belege möglichst frühzeitig hochladen kann.
Bei der Anlage eines neuen Jahres in DATEV Meine Steuern wird nur die Ordnerstruktur aus dem Vorjahr übernommen. Die hochgeladenen Belege werden nicht übernommen.
Der neue Veranlagungszeitraum im Einkommensteuerprogramm ist dagegen zeitlich erst später zum Jahreswechsel verfügbar. Bei der Jahresübernahme werden alle relevanten Daten des Mandanten in das Folgejahr übernommen.
Sofern Sie weitere Fragen zum Umgang und der Arbeit mit DATEV Meine Steuern haben, melden Sie sich einfach bei unserem Programmservice Einkommensteuer unter: einkommensteuer@service.datev.de
oder buchen Sie einfach einen konkreten Termin zu dem Thema DATEV Meine Steuern über unseren Rückrufkalender: https://www.terminland.de/steuern/online/Meine_Steuern
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Atilgan
DATEV eG