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Digitale Belege - Meine Steuern

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letzte Antwort am 01.08.2021 10:47:40 von Gelöschter Nutzer
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stbchrira
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 13
557 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

um digitale Belege in dem Einkommensteuerprogramm zu nutzen ; brauche ich dafür ESt Comfort oder reicht ESt Classic?

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 13
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Im LEXInform steht unter Punkt 2 Voraussetzungen lediglich DATEV Einkommensteuer. Deswegen gehe ich davon aus, dass es mit jeder Version von DATEV möglich ist Meine Steuern zu nutzen. 

N_Wanke
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 13
462 Mal angesehen

Ich nutz jetzt mal das Thema hier um nix neues aufmachen zu müssen.

 

Weiß einer von euch ob ich für die Digitalen Belege in der ESt-Erklärung definitiv Meine Steuern brauche oder kann ich auch wie bei der Buchführung Belege aus DMS  einfach verknüpfen? Wenn ja würde ich gerne Wissen wie. Immer wenn ich über Digitale Belege gehe wird mir nix angezeigt.

 

Danke schon mal im voraus.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 13
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Man kann zwar auch Belege aus DMS in der ESt-Erklärung verknüpfen. Aber auch dafür ist die Voraussetzung, dass Meine Steuern für den Mandanten bestellt wurde.

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dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 13
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Hallo @N_Wanke ,

 

ich habe mich da noch nicht allzu sehr mit beschäftigt. Es lassen sich zwar in Kanzlei-Rewe Privat-Buchungen mit Zuordnungen zu verschiedenen einkommensteuerlichen Sachverhalten buchen; evtl. verknüpfte Belege kann man aber nicht in Einkommensteuer übernehmen. Soweit ich weiß, bleibt derzeit nur der Weg über Meine Steuern.

 

MfG,

Dirk Schmakies

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 6 von 13
435 Mal angesehen

DATEV möchte Cloud first. Und wechselt das Mandat, kann der seine Erklärung inkl. aller Belege einfach mitnehmen, weil alles schon im RZ liegt und nicht lokal im DMS, wo man als Berater dann alle Belege wieder exportieren und löschen muss. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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N_Wanke
Aufsteiger
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Alles klar. Vielen Dank!

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 8 von 13
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@metalposaunist Anders als die FiBu gehört die Erklärung nicht dem Mandanten. --> Ergo nimmt ein Mandat im ESt Bereich auch nichts mit wenn er geht.

 

So lange das mit den digitalen Belegen und der ESt ein solcher Krampf ist (@Robin_Meyer Sorry) --> werden wir weiter halb digital arbeiten.

 

Mandanten schicken uns, egal ob digital oder analog, ihre Unterlagen. Wir erstellen die ESt ohne Belegbildverknüpfung. Die Belege welche in die ESt eingeflossen sind werden in der Reihenfolge Ihrer Verwendung gescannt/abgelegt. Bei RF des FAs ist alles da und kann via "digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung" einfach nachgereicht werden.

 

Schön ist anders aber so ist der, in unseren Augen, effizienteste Weg.

DATEV meine Steuern:

jjunker_1-1627369997236.png -->jjunker_0-1627369958115.png😓

 

MVP 
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metalposaunist
Unerreicht
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@jjunker schrieb:

@metalposaunist Anders als die FiBu gehört die Erklärung nicht dem Mandanten. --> Ergo nimmt ein Mandat im ESt Bereich auch nichts mit wenn er geht.


Aber die Belege zu der ESt gehören dem Mandat? Also ich als potentieller ESt Leistungsnehmer würde mir wünschen, dass bei einem StB Wechsel alles von A nach B wandert. Eben wie eine digitale Patientenakte aber nein, bei jedem Arzt geht das von vorn los 🙄: wer bin ich und wenn ja, wie viele? Das geht mal gar nicht 😫

 

Im Optimalfall wandert 1 Datensatz inkl. aller Stammdaten und Leistungen von StB A nach B, damit der gleich alles hat und bei der ESt 2021 in 2022 gleich auf alle Daten aus den Vorjahren zurückgreifen kann inkl. Belege dazu, falls er einen Sachverhalt nachschauen will oder besser verstehen will. Und stellt dann ggf. fest, dass Beleg A gar nicht richtig in der ESt 2020 angegeben war. 

 

Dass der aktuelle Workflow nicht optimal ist, steht auf einem anderen Blatt. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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deusex
Allwissender
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M.W. kann "Meine Steuern" zum neuen Berater mitgenommen werden, sofern sich dieser im DATEV-Universum befindet.

 

Wenn nicht, weist man den Mandanten eben an, in adäquatem Zeitraum, seine Belegbilder aus "Meine Steuern" runterzuladen.

 

"Meine Steuern" dient natürlich auch zweifelsohne als "Kundenbindungsprogramm".

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 11 von 13
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Den Belegsatz möge der Mandant mitnehmen wenn er will, nicht bevor es eine digitale Kopie bei uns gibt.

Die Erklärungen werden nicht weiter gegeben.

MVP 
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deusex
Allwissender
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Nachricht 12 von 13
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Ha ja,

 

die Erklärungen hat er ja bereits, wenn er sie nicht analog oder digital verlegt hat.

 

Eine weiter Herausgabe oder Zurverfügungstellung sehe ich auch nicht als obligatorisch.

 

Alles was in "Meine Steuern" ist kann er zusammenpacken und mitnehmen; ist eh nix dabei, was er nichts schon hätte.

 

Den Belegsatz kann er auch gerne mitnehmen, ohne dass ich eine Kopie davon mache. Für was auch . . . Die Belegvorhaltepflicht liegt nicht bei der Kanzlei, sondern beim Steuerpflichtigen und für die Richtigkeit der Erklärungen hat er unterschrieben. 

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 13 von 13
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Man kann zwar auch Belege aus DMS in der ESt-Erklärung verknüpfen. Aber auch dafür ist die Voraussetzung, dass Meine Steuern für den Mandanten bestellt wurde.


Ich muss meine Aussage korrigieren, nachdem ich mir die Info-Veranstaltung vom 13.07.2021 angeschaut habe. 

Da ging es unter anderem um Basisdaten Online (Seite 6). Mit Basisdaten Online werden die Stammdaten aller Mandanten in das RZ gesendet. Danach kann bei jedem Mandanten Meine Steuern ohne mandantengenutzte Beraternummer innerhalb der Kanzlei genutzt werden. Wenn der Mandant Dokumente für die Einkommensteuererklärung hochladen soll, bleibt es weiterhin dabei, dass eine mandantengenutzte Beraternummer bestellt werden muss.

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letzte Antwort am 01.08.2021 10:47:40 von Gelöschter Nutzer
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