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Mandantendatenübertrag online - Wer hat ihn beauftragt? Welche Anwendungen werden freigegeben?

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letzte Antwort am 05.08.2020 13:45:15 von Gelöschter Nutzer
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koecke
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

seit über einem halben Jahr ist bekanntermaßen bereits der Mandantendatenübertrag online über apps.datev.de/lao möglich.

 

So gut die Nutzung der Anwendung funktioniert, ist die Nachverfolgung, welcher Kanzleimitarbeiter den Übertrag bearbeitet hat, nicht in der Vorgangsübersicht einsehbar. Insbesondere wenn mehrere Personen in der Kanzlei für Mandantenüberträge zuständig sind, kann ein Bearbeiter bei Rückfragen zu einem Übertrag, welchen er selbst nicht bearbeitet hat, nicht einsehen/abklären, welcher Kollege diesen in Auftrag gegeben hat.

 

Gibt es eine Möglichkeit den Bearbeiter (vielleicht über eine andere DATEV-Anwendung) herauszufinden? @Johannes_Breitenbach ist eine Abbildung bereits in Mandantendatenübertrag online geplant?

 

Sinnvoll wäre grundsätzlich im Nachhinein den Auftrag zum Mandantendatenübertrag nochmals öffnen zu können, um auch Details, wie z. B. Welche Anwendungen wurden freigegeben?, einzusehen. Ohne Druck des Formulars vor Absendung kann der Auftrag im Nachhinein nicht mehr inhaltlich nachvollzogen werden.

 

Vielen Dank und Grüße

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 27
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Das es so etwas gibt, habe ich gar nicht mitbekommen.

Dann kann man nun diese Online-Funktion nutzen, das Ganze per Serviceanwendungen machen oder - ganz klassisch - den Papierauftrag in Anspruch nehmen.

 

Aus meiner Sicht nicht wirklich der Transparenz dienend, wenn es jetzt schon 3 Möglichkeiten gibt, wo doch so viele Nutzer (aus meiner Erfahrung) mit dem Procedere in Gänze große Schwierigkeiten haben.

Ich würde das "verzetteln" nennen. 

  

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 3 von 27
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Der Mandantenübertrag online ist klasse!

Außer das man quasi die Beraternummer des anderen Beraters haben muss, ist das echt ein tolles Instrument!

 

Allein das lästige Ausfüllen, Ausdrucken, Unterzeichner suchen.....

 

Nun muss nur noch ein wenig Transparenz implementiert werden, dann passt es!

 

Wahrscheinlich wird das aber wieder wg. Datenschutzaspekten nicht umgesetzt  werden können....

 

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 27
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Ich verstehe den Ablauf noch nicht so ganz. Wird denn trotzdem die Vereinbarung zwischen den Beratern geschlossen (Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten)?

Immerhin müssen ja klare Vereinbarungen zwischen den Beratern stattfinden. Sind die vollkommen frei und ohne Formularvorgaben. Wenn ja, sehe ich das Chaos schon vor mir.....

 

Ist dies dann nur der logistische Teil?

 

Bisher konnte man "nach Übertrag löschen" angeben, hier finde ich nichts.

 

Leider finde ich null Hilfe unter diesem Link.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 27
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"Außer das man quasi die Beraternummer des anderen Beraters haben muss.."

 

Da gehört wohl viel mehr dazu als nur die Beraternummer? Eine klare und nachvollziehbare und möglichst standardisierte zivilrechtliche Vereinbarung.

  

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 6 von 27
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Hallo @Gelöschter Nutzer 

 

Rufen Sie das Formular doch mal auf. Vieles ergibt sich dann.

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Hab ich getan! Mir erschließt sich leider nichts. Mag aber auch an mir selber liegen.

 

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 8 von 27
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Wie gesagt, um Mandantendaten zu übertragen (wie früher mit dem auszufüllenden Formular) ist dieser Weg gut uns schneller machbar.

 

Weitere Formalismen (wie mit dem Formular eben auch nicht) habe ich noch nie benötigt. Und: die Resonanz des Verfahrens ist klasse. Kein großer Schriftverkehr mehr. Passt!

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Nachricht 9 von 27
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Das es so etwas gibt, habe ich gar nicht mitbekommen.

Dann kann man nun diese Online-Funktion nutzen, das Ganze per Serviceanwendungen machen oder - ganz klassisch - den Papierauftrag in Anspruch nehmen.

 

Aus meiner Sicht nicht wirklich der Transparenz dienend, wenn es jetzt schon 3 Möglichkeiten gibt, wo doch so viele Nutzer (aus meiner Erfahrung) mit dem Procedere in Gänze große Schwierigkeiten haben.

Ich würde das "verzetteln" nennen. 

  



das sehe ich nicht so. Hier hat die DATEV wirklich viel in den letzten Jahren getan um die Überträge zwischen uns Mitgliedern reibungsloser zu gestalten, siehe Info-DB 0908554: https://secure4.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0908554

 

Wer jetzt noch Probleme mit Überträgen hat, der will sich mit dem Thema einfach nicht auseinandersetzen, transparenter und digitaler ging dies noch nie...

#sendepause MfG Tobias Ettl
koecke
Einsteiger
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Nachricht 10 von 27
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Bezogen auf Ihre ursprüngliche Frage (von 15:59 Uhr) findet man unter Datenbestände alle Funktionalitäten (inkl. "Löschen nach Übertrag").

 

Insbesondere wenn eine andere Kanzlei Daten übernehmen möchte, schickt diese meist noch das Papier-Formular per E-Mail, sodass man hieraus gleich die Beraternummer (und E-Mail-Adresse) entnehmen kann und den Übertrag per LAO anstoßen kann.

 

Gegenseite erhält E-Mail, schränkt gegebenenfalls den von der abgebenden Seite freigegebenen Anwendungsumfang an, bestätigt den Übertrag (Abgebender bekommt diese Info per E-Mail) - fertig🙂 Nach ein paar Tagen geht noch die Übertrags-Bestätigung per DATEV-Mitteilung ein.

 

übertrag.jpg

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 11 von 27
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@koecke  schrieb:

 

 

Insbesondere wenn eine andere Kanzlei Daten übernehmen möchte, schickt diese meist noch das Papier-Formular per E-Mail, sodass man hieraus gleich die Beraternummer (und E-Mail-Adresse) entnehmen kann und den Übertrag per LAO anstoßen kann.

 

So sollte es sein. Und dazu noch die Email. Ist es in der Regel dann auch. 

 

Auf jeden Fall eine klasse Sache!

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 12 von 27
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Jetzt wird ein Schuh draus! Danke für die Infos.

andreashofmeister
Allwissender
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@Gelöschter Nutzer , war das so nicht erkenntlich, so dass erst jetzt ein Schuh daraus wurde?

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 14 von 27
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Genau! Dass man sich erst Papier durch die Gegend schickt (Vereinbarung zwischen den Beratern) um dann den Übertrag elektronisch zu machen.......

Könnte man dann nicht gleich das Papier (Auftrag) an die DATEV per SK, Mail oder Fax senden?

Ich glaube ich habe die Vorteile immer noch nicht entdeckt, brauche wohl noch mehr Input.

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 15 von 27
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Genau! Dass man sich erst Papier durch die Gegend schickt (Vereinbarung zwischen den Beratern) um dann den Übertrag elektronisch zu machen.......

Könnte man dann nicht gleich das Papier (Auftrag) an die DATEV per SK, Mail oder Fax senden?

Ich glaube ich habe die Vorteile immer noch nicht entdeckt, brauche wohl noch mehr Input.


Oftmals geht Kündigung des Mandats beim  "Vorberater" mit Wechsel des Beraters durch den Mandanten gleichzeitig einher.

 

(Neu)Mandant liefert entsprechende Infos (Details wie Mandantennummer, Beraternummer des Vorberaters, Emailadresse).

 

Da braucht es dann kein (umständlich) auszufüllendes Papierformular mehr, was denn wieder ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt, per Email an den anderen Berater, ausgedruckt, unterschrieben,, eingescannt,  an DATEV oder wohin auch immer gemailt werden muss.

 

Denn: per Fax kann man das schon lange nicht mehr an die DATEV senden. DATEV hat keinen Faxanschluss mehr. 

Gelöschter Nutzer
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Dann geht das bei Ihnen aber vollkommen anders, ich habe noch nie vom Mandanten die Daten des abgebenden Beraters bekommen und würde mich darauf auch nicht verlassen.

 

Zudem befürchte Sie sehen das Ganze auch (nur) mit dem technischen Auge, ich muss mir noch rechtliche Fragen stellen.

 

Ich würde immer erst mit dem anderen Berater Kontakt aufnehmen (und nicht einfach einen elektronischen Auftrag versenden) und vorab eine klare Vereinbarung treffen über das, was übertragen werden soll. Dies geschieht meist in Papierform und meist mit dem schriftlichen Auftrag DATEV Mandantenübertrag.

Auch der Mandant muss damit einverstanden sein, einschließlich Schweigepflichtentbindung beider Berater.

 

Man kann ja immer auf konkludentes Handeln hoffen, so mancher Richter sieht das aber durchaus anders.

 

Jeder mag da seine Vorteile sehen, ich allerdings aktuell nicht. Werde das aber in der Praxis einfach mal bei Gelegenheit ausprobieren.

Gibt es bei der Nutzung dieser elektronischen Möglichkeit eine digitale Signatur / bzw. eine Bestätigung? Der "alte" DATEV Mandantenübertrag per Papier gilt als zivilrechtlicher Vertrag zwischen den Beratern (mit Unterschrift).

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andreashofmeister
Allwissender
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Dann geht das bei Ihnen aber vollkommen anders, ich habe noch nie vom Mandanten die Daten des abgebenden Beraters bekommen und würde mich darauf auch nicht verlassen.

 

Zudem befürchte Sie sehen das Ganze auch (nur) mit dem technischen Auge, ich muss mir noch rechtliche Fragen stellen.

 

Ich würde immer erst mit dem anderen Berater Kontakt aufnehmen (und nicht einfach einen elektronischen Auftrag versenden) und vorab eine klare Vereinbarung treffen über das, was übertragen werden soll. Dies geschieht meist in Papierform und meist mit dem schriftlichen Auftrag DATEV Mandantenübertrag.

Auch der Mandant muss damit einverstanden sein, einschließlich Schweigepflichtentbindung beider Berater.

 

Man kann ja immer auf konkludentes Handeln hoffen, so mancher Richter sieht das aber durchaus anders.

 

Jeder mag da seine Vorteile sehen, ich allerdings aktuell nicht. Werde das aber in der Praxis einfach mal bei Gelegenheit ausprobieren.

Gibt es bei der Nutzung dieser elektronischen Möglichkeit eine digitale Signatur / bzw. eine Bestätigung? Der "alte" DATEV Mandantenübertrag per Papier gilt als zivilrechtlicher Vertrag zwischen den Beratern (mit Unterschrift).


Technik steht für mich nicht im Vordergrund. Das "technische" geht auch mit Papier vonstatten.

 

Egal, was dann noch an Formalismen bei einem Mandatswechsel nötig sind.

Es geht mir nicht um die notwendigen Formalismen, die "auf anderer Ebene" abgehandelt werden, sondern um die schnelle Bereitstellung bzw. Anforderung von Daten.

 

Gerade bei Übernahme und auch Abgabe von Mandaten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung spielt die Zeit einen großen Faktor. 

 

Gerade aber Ihr letzter Satz

"Gibt es bei der Nutzung dieser elektronischen Möglichkeit eine digitale Signatur / bzw. eine Bestätigung? Der "alte" DATEV Mandantenübertrag per Papier gilt als zivilrechtlicher Vertrag zwischen den Beratern (mit Unterschrift)."

dürfte aber von weiterem Interesse sein.

 

Denn zumindest ist damit zu rechnen, dass der Online-Mandatsübertrag irgendwann der einzige Weg sein wird, um Bestände zwischen DATEV-Beratern auszutauschen.

 

 

 

 

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 18 von 27
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Wenn ich doch aber schon das Papier habe (Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten), dauert es ca. 1 Minute, diesen in den SK einzustellen, es dauert dann ca. 1-2 Tage und der Übertrag ist gelaufen. Warum ist denn der (zusätzliche) Aufwand über den "Online"-Auftrag besser? Zumal das Vereinbarte auf dem Papier per Unterschrift festgemacht wurde, wenn jetzt an anderer Stelle erneut Angaben gemacht werden, kann dies eine weitere Fehlerquelle (bei dem eh oft unrichtigen Übertrag) bedeuten. Hier natürlich auch eine Problem des Medienbruchs und Mehrfacheingabe von Daten.

 

"Denn zumindest ist damit zu rechnen, dass der Online-Mandatsübertrag irgendwann der einzige Weg sein wird, um Bestände zwischen DATEV-Beratern auszutauschen."

 

Das nehme ich auch an, allerdings sehe ich nach wie vor für die heutige Praxis noch keinen runden Workflow. Zumindest als Steuerberater der sich um das rechtliche und das technische gleichermaßen Gedanken machen muss.

 

 

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 19 von 27
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

"Zumal das Vereinbarte auf dem Papier per Unterschrift festgemacht wurde, wenn jetzt an anderer Stelle erneut Angaben gemacht werden, kann dies eine weitere Fehlerquelle (bei dem eh oft unrichtigen Übertrag) bedeuten."

 

   


Welche Fehlerquelle meinen Sie denn konkret? Die kann auch mir Unterschrift evtl. nicht ausgeschlossen werden. Allein das lästige Ausfüllen des Feldes "Unterzeichnender (bitte in Druckbuchstaben eintragen)" ....

 

Letztendlich hindert Sie niemand an gewohnten Abläufen. 

 

Ich (persönlich) find es eine gute Sache und habe bisher 100 % Erfolgsquote damit (seit März diesen Jahres). Abgesehen vom Überblick über alle Aufträge. Aber das bringt das System ja mit sich...

 

Wie gesagt, halten Sie an Ihrem gewohnten Weg fest. Sie müssen das Onlineverfahren ja nicht nutzen.

 

Einen schönen Tag nach Niedersachsen aus dem Rheinland!

 

 

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Fehlerquelle = Doppelte Erfassung von Angaben

 

a) In der Vereinbarung (Mandantenübertrag)

b) In dem elektronischen Auftrag

 

Lieben Dank und ebenfalls schöne Grüße zurück 

 

 

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koecke
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Ich glaube, Sie hängen sich zu sehr an meiner beispielhaften Prozess-Darstellung auf:

 

Das Papierübertragsformular ist beim Mandantendatenübertrag online gar nicht notwendig. Die Erfahrung zeigt jedoch, die neue Funktion ist noch nicht überall bekannt ist und der andere Berater meist deshalb uns noch dieses Formular schickt.

 

Bevor man das gescannte Papierformular ausdruckt, ergänzt, Unterschrift (im eigenen Hause) einholt, einscannt, Servicekontakt ...-Prozess durchläuft, geben wir die paar Daten online ein (dauert auch nicht länger als das vorgenannte durchzuspielen) und gleichzeitig macht man die Funktion auch noch bekannter und man hat eine gewisse Dokumentation in der online-Anwendung (die noch ausbaufähig ist, was mein eigentliches Anliegen in diesem Thread war).

 

Die neue Anwendung sorgt ja nicht dafür, dass man sich mit dem anderen Berater nicht mehr austauscht. Der Austausch ist ja Voraussetzung für den Übertrag (nicht zuletzt um prüfen zu können, ob die gewünschten Daten für den Übertrag bereits im RZ bereitgestellt sind oder dies noch erledigt werden muss) -  sowohl in der Papier- als auch in der digitalen Welt

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Gelöschter Nutzer
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Das Papier ist (auch) aber die zivilrechtliche Vereinbarung! An welcher Stelle wird dies denn nachvollziehbar in der rein elektronischen Form vereinbart?

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DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Breitenbach
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @koecke hallo @Gelöschter Nutzer , hallo zusammen,

 

die aktuelle Anwendung DATEV Mandantendatenübertrag online ist eine Übergangslösung, die mit der Abschaffung des Eingangskanals Fax als gleichberechtigte Alternative zum Papierbeleg geschaffen wurde. Der Fokus lag hier auf einer möglichst einfachen und schnellen 1:1 Übersetzung des Papierbelegs. Tatsächlich kann man im Online-Beleg nachträglich nicht nachschauen, wer den Beleg genehmigt hat. Auch kann z.B. ein Sachbearbeiter den Beleg nach der Erfassung nicht zur Genehmigung an einen Entscheidungsträger weiterreichen. Das sind bekannte Einschränkungen, die zusammen mit vielen weiteren bekannten Ideen in eine Nachfolgelösung einfließen werden.

Vermissen Sie wichtige Funktionen oder Prozessabläufe? Dann melden Sie sich gerne. Wir nehmen diese Hinweise gerne in die Weiterentwicklungsplanung der Nachfolgelösung auf. Viele sind bereits enthalten.

 

@koecke Es ist immer eine gute Idee Kontakt mit dem weiteren Berater aufzunehmen. Viele Berater bahnen einen Übertrag mit einem kollegialen Begleitbrief an. Das kann per Brief oder in einer E-Mail mit Ankündigung eines elektronischen Auftrags erfolgen. Sie haben die Wahl. Auf diesem Wege können auch ggf. notwendige rechtliche oder berufsständische Absicherungen mit der Kanzlei/dem Mandanten erfolgen. 

 

Eine Nachfolgelösung wird den Übertrag direkt zwischen den beteiligten Mitgliedern/dem Mandanten regeln. In der letzten Ausbaustufe wird ein Übertrag ohne die derzeit aufwändigen manuellen Prüfungen bei DATEV im Rechenzentrum stattfinden können. Vorausgesetzt es gibt keine Hemmnisse. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die aktuelle Anwendung bis dahin nicht parallel weiterentwickelt wird. 

 

Mit den besten Grüßen aus dem mittelfränkischen Home-Office

Johannes Breitenbach

Service Logistik

DATEV eG

Mit den besten Grüßen aus dem Home-Office in Mittelfranken.
Johannes Breitenbach | Service Logistik | DATEV eG
koecke
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Nachricht 24 von 27
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Hallo @Johannes_Breitenbach ,

 

vielen Dank für die Infos.

 

Gibt es für die Nachfolgelösung bereits einen Umsetzungszeitrahmen?

 

Vielen Dank und Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Breitenbach
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 25 von 27
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Hallo @koecke , leider kann ich noch keinen Umsetzungszeitraum nennen. Allerdings nicht in den nächsten Monaten. Das Vorgängerprojekt der Kolleg*innen steht allerdings kurz vor dem Abschluss. VG 

Mit den besten Grüßen aus dem Home-Office in Mittelfranken.
Johannes Breitenbach | Service Logistik | DATEV eG
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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 26 von 27
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Klasse Feedback, @Johannes_Breitenbach 

 

Sehr gute perspektivische Darstellung der weiteren Entwicklung einer (wenn auch nur "kleinen")  DATEV-Lösung.

 

So wünscht man sich das!

 

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 27 von 27
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"Eine Nachfolgelösung wird den Übertrag direkt zwischen den beteiligten Mitgliedern/dem Mandanten regeln."

Das ist eine gute Aussicht, so würde ich mir das auch vorstellen.

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letzte Antwort am 05.08.2020 13:45:15 von Gelöschter Nutzer
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