Hallo andrereissig,
die mitgliedschaftsübergreifende Zuordnung wird tatsächlich nur der Seite schriftlich bestätigt, auf die die Zuordnung erfolgt, dass diese weiß, dass administriert werden kann.
Danke für den Hinweis auf den missverständlichen Text in der Auftragsübersicht.
Ihr Anliegen bezüglich der Bestätigung an die Seite, dessen Zugangsmedium zugeordnet wird, geben wir auf jeden Fall weiter.
Viele Grüße
@andrereissig witzig. Genau den Gedanken "Welche Seite wird eigentlich benachrichtigt?" hatte ich gerade.
Weil ich zum ersten mal eine dritte Person einer unserer Unterberaternummern zuordnen muss. @Cornelia_Büsing Wäre wirklich super wenn einfach beide Seiten informiert würden.
In unserem Fall hat die dritte Person den Auftrag ans Logistik Center gesendet, ich muss aber sobald möglich asap die Rechte vergeben. --> Benachrichtigung "Frau Mustermann kann jetzt unter der Unterberaternummer xyz administriert werden" wäre schon nice.
Und für den Fall, dass die Nachricht aus welchen Gründen auch immer an mir vorbei geht, z.B. wegen kurzzeitiger geistiger Umnachtung, könnte die Partnerseite einen bei eigener Erinnerung an eben diese mir wenigstens auf den Fuß steigen. 🙂