01.02.2023 10:27
Als Steuerberater möchte ich die Rechte so trennen können, dass Mitarbeiter:innen des Mandanten, die nur Rechte für den Bereich Lohn haben (z.B. digitale Personalakte), auch Upload Mail (Belegtyp "DATEV Lohn-Unterlagen") nutzen können.
Aktuell ist für die Nutzung von Upload Mail (egal welcher Belegtyp) Voraussetzung, dass das Rechte "DATEV Unternehmen Online / Belege / Standardrecht" vergeben ist. Dadurch besteht Zugriff auf die Fibu-Belege. Eine Freigabe nur von Lohnunterlagen in Kombination mit Upload Mail ist somit nicht möglich.
Mein Wunsch wäre die Trennung der Rechte auch bei Upload-Mail möglich zu machen.
Vielen Dank vorab für die Rückmeldung!
01.02.2023 10:32
Freigabe nur von Lohnunterlagen in Kombination mit Upload Mail ist somit nicht möglich
Das unverschlüsselte E-Mails Postkarten sind ist Ihnen schon klar? Upload Mail in Kombi mit Lohn geht einfach nicht. Wenn Sie von jedem MA die Zustimmung eingeholt haben, dass seine Daten unverschlüsselt geschickt werden dürfen ginge das.
01.02.2023 11:13
Sehr geehrter Herr @Arno_Müller ,
bei Upload-Mail muss lediglich die Mailadresse von der gesendet werden soll hinterlegt und freigeschaltet werden. Dabei findet meines Erachtens keine Rechteprüfung statt. Ich wüsste nicht an welcher Stelle bei Versendung einer Mail eine Abfrage eines Zugangsmediums wie Smartlogin oder der Smartcard erfolgen sollte?
Ich kann bei entsprechender Einrichtung auch eine Absenderadresse eines Betriebsfremden (z.B. Lieferant) die Möglichkeit einräumen an die Upload-Mail-Adresse von Datev direkt E-Mails zu schicken. Da macht es auch keinen Unterschied welche Belegart ist habe. Also kann ich auch der Absenderadresse einer MitarbeiterIn (sei es die betriebliche oder private) entsprechend die Freigabe erteilen ohne überhaupt eine Rechteadministration durchführen zu müssen.
Inwieweit die Übersendung per Mail dem Anspruch auf Datenschutz /-sicherheit etc. erfüllt, wie der Kollege @jjunker schreibt, steht dabei auf einem anderen Blatt und muss bei den Beteiligten abgewogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Sperber
01.02.2023 12:54 zuletzt bearbeitet am 01.02.2023 12:55
Ich kann bei entsprechender Einrichtung auch eine Absenderadresse eines Betriebsfremden (z.B. Lieferant) die Möglichkeit einräumen an die Upload-Mail-Adresse von Datev direkt E-Mails zu schicken.
Technisch ist das möglich. Jedoch stellt dies einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar. Denn Upload-Mail darf nur verwendet werden, wenn es einen Vertrag für Unternehmen online unter der Beraternummer des sendenden Anwenders gibt.
Siehe unter Pkt. 2.3 im Infodokument DATEV Upload Mail - Digitale Belege per E-Mail senden
Insofern ist die Aussage nur bezüglich der Mitarbeitenden eines "DUO-Nutzers" korrekt - bei sendenden Lieferanten aber regelmäßig nicht.
01.02.2023 13:28
Insofern ist die Aussage nur bezüglich der Mitarbeitenden eines "DUO-Nutzers" korrekt - bei sendenden Lieferanten aber regelmäßig nicht.
Rechnung_automatik@musterfirma . Von dort wird dann automatisch weitergeleitet nach DUO. Die weiterleitende Adresse gehört dann ja dem Mandanten Musterfirma und niemand muss die Rechnungen anfassen.