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Rechnungskorrekturen in DUO

Offen
letzte Antwort am 08.11.2022 09:53:39 von Nina_Naßler
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TKlug
Beginner
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Hallo Community, hallo Datev,

 

Wir (Steuerberater) und einige unserer Mandanten nutzen in Belege-online die Funktion "Rechnungskorrekturen verrechnen" beim Erstellen der Zahlungsvorschläge. Allerdings muß die Rechnungskorrektur betragsmäßig kleiner sein als die aktuell bearbeitete Rechnung, sonst wird sie nicht angezeigt.

 

Das kann irreführend sein, denn so wird in einer Konstellation, in der noch eine unverrechnete Rechnungskorrektur in den Belegen vorhanden ist, unter Umständen nie zur Verrechnung vorgeschlagen, wenn nur betragsmäßig kleinere Rechnungen folgen. Das kann gerade bei hohem Belegaufkommen die Vorteile von DUO in Frage stellen.

 

Ich fände die Aufhebung der o.g. Bedingung bei der Anzeige der unverrechneten Rechnungskorrekturen wünschenswert. Unverrechnete Rechnungskorrekturen sollten immer angezeigt werden.

 

Was meinen Sie?

 

MfG, TKlug

Status: Offen
4 Kommentare
pascal_duennebacke
Erfahrener
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So ganz kann ich Ihre Konstellation nicht verstehen.

Wir und sehr viele unserer Mandanten arbeiten auch mit dem Verrechnen von Rechnungskorrekturen. Unsere Mandanten gehen wie folgt vor:

Sämtliche Rechnungen/Rechnungskorrekturen werden in der Bearbeitungsform Erweitert erfasst. Anschließend landen die Belege in der offenen Rechnungsliste. Nun werden die Rechnungen für den Lieferanten so lange gesammelt, bis die Rechnungskorrektur (sofern wir diese zur Verrechnung benutzen sollen) kleiner ist als die offenen Rechnungen. Dann werden alle Rechnungen und die Rechnungskorrektur markiert und der Differenzbetrag wird überwiesen. 


So erhält der Lieferant (Verwendungszweck) und wir als Steuerberater die Info, welche Belege miteinander verrechnet wurden und sämtliche Belege sind "vollständig bezahlt".

TKlug
Beginner
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Hallo Herr Duennebacke,

 

mein Vorschlag betrifft die Vorgehensweise in der Bearbeitungsform Standard, was mir jetzt erst aufgefallen ist.

 

An meinem Vorschlag ändert das nichts.

 

MfG, TKlug

Justbql
Beginner
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Hallo,

die Rechnungskorrektur muss kleiner sein als die Rechnung, die korrigiert werden sollte.

Korrektur.jpg

Die Fehlerhinweis sagt aber, dass die Korrekturen nicht größer sein dürfen. Gibt es dafür eine Lösung? @pascal_duennebacke was ist die "erweiterte Bearbeitungsform"? Kann ich diese als Mandant auch nutzen?

Viele Grüße

VS

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Naßler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Justbql

danke für das Feedback. Sie haben vollkommen recht🙂  Die Hinweismeldung  müsste eigentlich heißen "Der Saldo der Rechnungskorrekturen muss kleiner sein als der Saldo der Rechnungen". Wir passen die Meldung an. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Nina Naßler