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Über DUO erzeugte Sammelüberweisung IMMER in Kanzlei-Rewe auflösen

Offen
letzte Antwort am 15.04.2020 12:19:06 von alfred
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olafbietz
Meister
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Als Steuerberater wünsche ich mir, dass Sammelüberweisungen, die der Mandant über Unternehmen online vorgenommen hat, IMMER für Kanzlei Rechnungswesen in die Einzelüberweisungen aufgelöst werden. Also unabhängig von der Bank, unabhängig von FinApi oder EBICS, unabhängig von Batch-Booking, oder nicht.

Wird eine Sammelüberweisungen über Unternehmen Online vorgenommen, ist DATEV bekannt wie sich die Zahlung zusammensetzt und welche Belegbilder den einzelnen Zahlungen zuzuordnen sind. Alle Informationen liegen in DUO vor. Es muss doch in der heutigen Zeit möglich sein, dass diese Information an das Rechnungswesen übergeben wird. Es kann nicht sein, dass man dafür über Einstellungen im Unternehmen Online oder gar bei der Bank gehen muss und in einigen Fällen den Sammler gar nicht aufgelöst bekommt.

Status: Offen
10 Kommentare
Tobias_Ettl
Erfahrener
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Grundsätzlich stimme ich Ihnen 100% zu.

Bitte aber zwingend beachten, dass Lohnsammler nicht in diese Automatik kommen bzw. in der Automatik hier ein Haken vorgesehen ist, ob eine Auflösung erfolgen soll oder nicht! Analog zur Mechanik Bank online und Einsicht in die Kontoumsätze

Das grundsätzliche Problem bei der Auflösung ist, dass die bisherige Logik(in FiBu und ZV lokal) nur nach der Höhe der Sammler geht. Dies ist leider keine ausreichende Information um eindeutig Sammelzahlungen den zugehörigen Sammler-Daten zuzuordnen und muss daher händisch übernommen werden.

Nur wenn die Bank von sich aus die Daten bereits aufgelöst an die Kanzleien übergeben werden, ist bisher das gewünschte Ergebnis möglich. Wir haben dies mit unseren Mandanten besprochen und diese sensibilisiert, dass Sammler im Batch-Booking als Einzelposten angezeigt werden sollen. Dies funktioniert sehr gut.

Darf man erfahren, in welchen Fällen Sie überhaupt keine Auflösung der Sammelzahlungen möglich waren?

So einen Fall hatte ich bisher noch nicht.

Besten Dank für die Idee.

MfG

Tobias Ettl

olafbietz
Meister
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Den Lohnsammler sollte man ausnehmen können, das stimmt.

Darf man erfahren, in welchen Fällen Sie überhaupt keine Auflösung der Sammelzahlungen möglich waren?

So einen Fall hatte ich bisher noch nicht.

In meinem eigenen Fall werden Sammler nicht aufgelöst, egal welche Einstellungen ich vornehme. Ich habe jetzt weder Zeit noch Nerv, das aufwendig mit den Banken auszudiskutieren. Da ich selbst weiß, was ich überwiesen habe, ist das kein großes Problem.

Mein Gedanke ist:

Ich nutze durchgehend DATEV-Produkte. Ein DATEV-Produkt erzeugt eine Sammelüberweisung und ist nicht in der Lage, diese Information an ein anderes DATEV-Produkt zu übergeben. Wegen diesem Umstand müssen sich Mandanten mit einem Dritten, nämlich Ihrer Bank auseinandersetzen. Das ist beschämend. Oder noch schlimmer, wie in einem aktuellen Thread in der Community diskutiert: die Bank (eine VoBa) unterstützt das Auflösen des Sammlers nicht. Dann bleibt der Makel dauerhaft bestehen.

danielaschulz
Beginner
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Hallo Herr Bietz,

es ist möglich, diese Sammelzahlungen aufzulösen, in dem man Einstellungen im Datev Zahlungsverkehr und Zahlungsverkehr Online vornimmt.

Dann, wenn der Buchungsvorschlag in der Buchungszeile ist, rechte Maustaste, Zahlungsauftrag übernehmen, Zahlungsauftrag aus Zahlungsverkehr übernehmen und schon hat man die einzelnen Zahlungen.

In folgendem Dokument werden die vorzunehmenden Einstellungen genauer erklärt.

Dok.-Nr.: 1071059

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Schulz

olafbietz
Meister
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Hallo Frau Schulz,

vielen Dank für das Infodokument. Ich habe mich durch dieses und die verknüpften Dokumente durchgearbeitet, insgesamt 16 Seiten. Bei Gelegenheit werde ich dann noch mal testen, ob die Auflösung der Sammler klappt.

Es ist nur so:

Wir arbeiten daran, dass Dokumente aus irgendwelchen Fremd-Vorsystemen automatisch über Unternehmen Online bis an den Buchungssatz in Kanzlei-Rechnungswesen gelangen. Und das gelingt immer besser. Aber um die Information von einer DATEV-Anwendung in eine andere DATEV-Anwendung zu bekommen muss man 16 Seiten Infodokumente durcharbeiten, davon geschätzt 10 Seiten pro Mandant und Bankverbindung und u. U. noch die Bank kontaktieren? Das kann nicht so bleiben. Ich erwarte von DATEV, dass dies automatisch geschieht.

julianeb
Einsteiger
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Hallo,

ich sehe das genauso. Es ist weder Aufwand noch ein Problem die Sammelzahlungen aufzulösen. Eine Automatik wäre meiner Ansicht nach nicht immer von Vorteil.

olafbietz
Meister
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Ein Button "Sammler automatisch auflösen" für mich. Ein Button "Sammler manuell auflösen" für Sie. Und alle sind glücklich.

Mich durch einen Haufen Lexinform-Dokumente zu kämpfen ist für mich sehr wohl Aufwand, den ich als sinnlos empfinde. Der Umweg über das lokale Zahlungsverkehrprogramm ist für mich nicht zeitgemäß.

Ich fahre auch nicht über Berlin nach Hamburg, wenn ich in Hessen starte. Ich erwarte die unmittelbare A7.

julianeb
Einsteiger
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DATEV Hilfe

Wenn in den Kontostammdaten, im Register Archiv Zahlungsaufträge die Option "Zahlungsaufträge im RZ-Archiv speichern" aktiviert ist, werden alle Zahlungsaufträge (Inland / Ausland / SEPA), die über das Konto mit aktivierter RZ-Speicherung abgewickelt werden, automatisch im RZ-Archiv gespeichert. Beim arbeitsteiligen Einsatz kann man die archivierten Zahlungsaufträge an einem anderen PC aus dem DATEV-RZ abrufen und sie zur Auflösung der Sammler in der FIBU verwenden. Eine Weitergabe der Zahlungsaufträge per E-Mail, Diskette etc. ist nicht mehr notwendig.

Das hier beschriebene ist eine einmalige Einstellung. Jetzt müssen nur noch regelmäßig im Zahlungsverkehr die archivierten Zahlungsaufträge geholt werden. Das wäre der einzige Aufwand, der sich meines Erachtens in Grenzen hält und es auch wert ist, wenn man dadurch wie oben von Frau Schulz beschrieben den Sammler mit seinen einzelnen Bestandteilen angezeigt bekommt und problemlos verbuchen kann.

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Vielleicht kann man den Wunsch erweitern.

Was ist mit Mandanten die über ein eigenes Zahlungsverkehrsprogramm zahlen. Ich würde mir hier eine Möglichkeit wünschen, wie die Kontoumsätze die Daten aus den Bankrechenzentren übermittelt zu bekommen. Dies wäre klasse, da man sonst nur mit händischer Abstimmung an den Inhalt der Sammler kommt. Entweder erhält man eine Datei, die im Zahlungsverkehr übernommen werden kann und digital aufgelöst werden kann oder eben noch eine Abstimmliste zur Auflösung. Ich denke dies wäre eine Automatik, die sich hier jeder gerne wünscht. Ich denke nicht dass jeder Mandanten hat, die keinen DATEV-Zahlungsverkehr online / Bank online nutzen.

MfG

Tobias Ettl

eliansawatzki
Meister
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Ich sehe das wie Daniela Schulz, die Funktion gibt es schon lange. Natürlich muss man sich bei der ersten Nutzung damit auseinandersetzen. Das Einrichten dauert eine Minute, wenn überhaupt.

alfred
Einsteiger
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Ich hätte den gegenteiligen Wunsch.

 

Ich erstelle eine Sammelzahlung zB 5 Rechnungen, Summe 1237 Euro.

Auf dem Bankkontoauszug des Mandanten steht "1237 Euro" in einem Betrag.

 

Kanzlei REWE löst das auf in Einzelzahlungen.

 

Ich denke mir dann beim Buchen "Herrje, jetzt hat der selber überwiesen"

 

Wo muss ich das Häkchen setzen bzw. entfernen, damit er es NICHT aufdröselt?