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unbegrenzte Anzahl an Zeichen für Text bei Belegnachreichung

Abgelehnt
letzte Antwort am 07.12.2021 17:58:09 von a_sperber
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kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Ich sitze gerade an einer Belegnachreichung zur Einkommensteuererklärung 2020 eines Mandanten und habe hier die Belege bereits zugeordnet und möchte/muss nun auf die fünf angesprochenen Punkte des Sachbearbeiter antworten bzw. Bezug nehmen. Bin gerade "erst" beim vierten Punkt und muss schon feststellen, dass nur noch 100 Zeichen zur Verfügung stehen 😅

 

Für den Antworttext bei der Belegnachreichung stehen insgesamt "nur" 1000 Zeichen zur Verfügung. Ich habe zunächst einmal die Hilfe-Dokumente und die Community durchgesehen, ob ein entsprechender Wunsch bzw. eine Erweiterung bereits geplant ist - soweit ich sehen konnte bisher nicht...🤔

 

Manch einer mag jetzt denken: "schick doch die Belege einfach kommentarlos an das Finanzamt".  Natürlich kann man sich oft kurz fassen, nur kennen wir es doch alle, das trotz vorgelegter Unterlagen oftmals doch noch etwas nachgefragt wird. Daher würde ich mir wünschen, dass die Anzahl der Zeichen entweder erweitert wird auf mindestens das doppelte oder die Begrenzung auf 1000 Zeichen ganz rausgenommen wird.

 

 

Status: Abgelehnt

Hallo Community,

 

in Absprache mit den Verantwortlichen Kollegen möchte ich Ihnen auch von unserer Seite ein kurzes Statement zukommen lassen.

 

Wie bereits von @deusex geschrieben, ist die Belegnachreichung vor allem als schneller, textarmer Kanal an das Finanzamt gedacht. Die Zeichenbeschränkung stammt übrigens aus dem Elster-Modul der Finanzverwaltung, ist uns also so vorgegeben. 

 

Ich denke mit der kollegialen Hilfe in diesem Post sind schon gute Ansatzpunkte für den Kanzleiprozess gegeben worden. Die Idea würde ich aus den genannten Gründen schließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Florian Preis

6 Kommentare
deusex
Allwissender
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Genau das ist der Grund, warum wir "Belege nachreichen" überhaupt nicht nutzen, sondern generell die Funktion "sonstige Nachricht".

Die Nachricht kommt beim Finanzamt ebenso direkt an und Sie haben, wenn ich mich richtig entsinne 15.000 Zeichen. 

 

Ich hatte es auch schon angesprochen, die Funktionen zu "kanalisieren" und nur noch EINE anzubieten, damit nicht immer wieder, wie sie, jemand gegen die 1.000er-Barriere läuft.

Thomas_Kahl
Meister
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Ich denke, die Funktion ist eher als eine Art "Briefumschlag" gedacht. In Fällen wie bei Ihnen fertigen wir immer noch ein Anschreiben an, dass wir dann beifügen. Sieht mE durch Briefpapier und Formatierungen auch einfach besser aus.

deusex
Allwissender
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546 Mal angesehen

Herr Kahl, Sie haben vollkommen recht, dass die Optik natürlich bei längeren Aufsätzen auf Briefpapier optisch besser ausschaut.

Ob E-Mail-Korrespondenz, ZugFerd-Rechnung und nun auch noch die elektronische Korrespondenz mit dem Finanzamt und zunehmend weiterer Institutionen führt immer weiter in eine rein technische Infoübergabe und auch ich trauere ein wenig den schön formatierten Briefen hinterher. S

 

Glauben Sie mir aber, dass die B-Note beim Finanzamt keine Rolle spielt (im Gegenteil) und ein erfasster Text innerhalb der Textfelder vom Finanzamt bevorzugt wird, weil dieser "als Text" offen ausgegeben wird und die "Anlagen" eben als "Anlagen".

 

Man tut seinem Gegenüber beim Finanzamt mit einem schönen Anschreiben innerhalb der Anlagen nicht unbedingt einen Gefallen. 

 

Die Formulierung bezüglich der Zeichenbeschränkung auf 1.000 als virtuellen "Briefumschlag" oder kurzes Anschreiben trifft es doch sehr gut, denn es geht hier im Prinzip um "Belegnachreichung" und ggf. um kurze Infos dazu, nicht aber um steuerliche Sachverhalte ausführlich darzustellen.

 

Wie gesagt: "Sonstige Nachrichten" füllt an sich das gesamte Anforderungsspektrum gut aus.

 

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Hallo @deusex: danke für den Tip ! Da sieht man einmal, wie sehr man manchmal in der Arbeit drin ist, ohne dass einem solche Dinge auffallen. 

 

Ich hatte auch schon Unterlagen per "sonstige Nachricht " an das Finanzamt geschickt, mit den 15.000 Zeichen kommt man natürlich weit 😅

 

Danke auch @Thomas_Kahl für die Erläuterung welche Idee hinter der Belegnachreichung steckt. Dann ist es schon klar, dass man hier keinen Roman dazu schreibt 😉

DATEV-Mitarbeiter
Florian_Preis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Abgelehnt

Hallo Community,

 

in Absprache mit den Verantwortlichen Kollegen möchte ich Ihnen auch von unserer Seite ein kurzes Statement zukommen lassen.

 

Wie bereits von @deusex geschrieben, ist die Belegnachreichung vor allem als schneller, textarmer Kanal an das Finanzamt gedacht. Die Zeichenbeschränkung stammt übrigens aus dem Elster-Modul der Finanzverwaltung, ist uns also so vorgegeben. 

 

Ich denke mit der kollegialen Hilfe in diesem Post sind schon gute Ansatzpunkte für den Kanzleiprozess gegeben worden. Die Idea würde ich aus den genannten Gründen schließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Florian Preis

a_sperber
Fortgeschrittener
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Wenn jetzt noch die lästige Beschränkung der Elster-Schnittstelle mit den 10MB maximalem Dateianhang bei den sonstigen Nachrichten von der Finanzverwaltung wegfällt, wird es noch eine richtig brauchbare Sache. Aber da wird die Datev wenig ausrichten können.

 

Viele Grüße

Alexander Sperber