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Freizeichnung Online mit mehreren Personen

Umsetzung geplant
letzte Antwort am 24.02.2025 16:37:15 von Katja_Hofecker
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Lisa_Ziemann
Einsteiger
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Aktuell ist es ja so, dass, sobald mehrere Personen eine Steuererklärung unterschreiben müssten (ESt bei Zusammenveranlagung, Gesellschaft etc.), die Freizeichnung nur über eine Person vorgenommen werden kann und diese durch ein Formular dazu berechtigt wird, für alle zu unterschreiben.

 

Ich würde mir wünschen, man könnte auch die Variante wählen, dass wirklich beide (oder alle) freizeichnen müssen, damit die Steuererklärung freigegeben wird. Sprich, der "andere" Ehegatte erhält auch einen SmartLogin (frisst ja kein Brot) und kann gesondert freizeichnen (und im Übrigen auch Upload Mobil nutzen, sowie Meine Steuern am PC aufrufen, ohne den Ehegatten damit zu beauftragen). 

 

Nicht in jeder Ehe oder Gesellschaft gibt es nur EINEN, der sich um "die Steuern" kümmert, sondern immer öfter ist hier auch eine gewisse Gleichberechtigung gern gesehen. Außerdem finde ich es "sauberer", wenn beide signieren (zumindest die Option sollte es geben).

10 Kommentare
mosachse
Fachmann
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Vor allem auch für Gesellschaften, an denen in der Regel mehrer Personen beteiligt sind, ist die gewünschte Funktion sehr sinnvoll. 

 

Haben Sie das Formular, welches Sie ansprechen, selbst entwickelt oder gibt es da eine Vorlage von DATEV?

Danke

Lisa_Ziemann
Einsteiger
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Siehe Lexinform 1070799, da gibt es eine Word-Vorlage..

 

Viele Grüße

mosachse
Fachmann
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DANKE

mosachse
Fachmann
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Wir haben das Thema über die im Lexinform-Dokument 1070799 verlinkte Vereinbarung gelöst und sind zufrieden.

 

Wir bedanken uns nochmals bei Frau Ziemann und belobigen DATEV insoweit für die pragmatische Lösung. 

Die Idea hat für uns aber nach wie vor Relevanz.

dkunzskdk
Aufsteiger
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Ich nutze auch die Zusatzvereinbarung für Eheleute und PersG. Allerdings kann ich die Steuererklärung bei Einzelveranlagung von Eheleuten noch nicht mal auf FZO hochladen, so dass ich doch beide einwilligen lassen kann. Das wäre mein Wunsch, denn so habe ich schon wieder ein Sysetmbruch, wenn ich doch mal von Zusammenveranlagung zu Einzelveranlagung bei Eheleuten wechsle.

Dennis_Gebhard
Einsteiger
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Für mich ist diese Word-Vorlage aber auch nur eine Umgehung... schöner und richtiger wäre es, wenn es über FZO geht.

Viele Grüße
Dennis Gebhard

s-muehl-kanzlei
Beginner
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Hallo,

wegen der Zusatzvereinbarung zur Freizeichnung online (bei Ehegatten) stellt sich mir dir Fragen, ob wir dieses unterzeichnete Dokument im Original zurück brauchen oder ob auch ein *.pdf-Dokument ausreicht?

Wir handhabt ihr das? ....auch mit den Freizeichnungsdokumenten (bei denen man nicht Freizeichnung online nutzt )

 

Besten Dank

 

Viele Grüße

Sandra Mühl

dkunzskdk
Aufsteiger
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@s-muehl-kanzlei 

 

Ich würde dies so handhaben, wie bei den Vollmachten. Das hängt also von ihrer internen Struktur ab. Ich hole mir dies tatsächlich zusammen mit allen Vertragsunterlagen noch im Original ein. Es dient ja ihrer Haftung und Absicherung. Das Risiko können nur sie selbst einschätzen.

 

Bei welchen Freizeichnungsdokumenten nutzen Sie den nicht FZO? Da fehlt mir gerade der Anwendungsfall.

DATEV-Mitarbeiter
Sonja_Weber
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,
 
gerne möchten wir einen aktuellen Status zu Ihrer Idee geben.
 
Die technologische Basis von Freizeichnung online ist veraltet und muss 2025 abgeschaltet werden. Als Nachfolgelösung wurden verschiedene Alternativen geprüft und die Entscheidung ist auf MyDATEV Kanzlei gefallen.
 
Mit MyDATEV Kanzlei können Sie unter anderem auch weitere Freizeichner auswählen. Alle Informationen zu MyDATEV Kanzlei finden Sie hier: MyDATEV Kanzlei

 

Das Produkt MyDATEV Kanzlei ist seit dem 29.01.2025 verfügbar. Die Freigabefunktion befindet sich aktuell in Entwicklung. Start der Pilotierung ist für April 2025 geplant. Die Freigabe von Dokumenten in MyDATEV Kanzlei wird voraussichtlich im 3. Quartal 2025 möglich sein und der flächendeckende Rollout erfolgt mit Installation der DATEV Anwendungen 19.0 (geplant im August 2025).  

 
Um eine nahtlose Nutzung der Freigabe zu gewährleisten, empfehlen wir, bereits jetzt MyDATEV Kanzlei zu bestellen und Ihre Mandant:innen zu registrieren.
 
Aktuelle Informationen zur Umstellung erhalten Sie auf unserer Umstellungsseite:

Umstellung von Freizeichnung online auf MyDATEV Kanzlei

 
Viele Grüße aus Nürnberg
DATEV-Mitarbeiter
Katja_Hofecker
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Umsetzung geplant