Liebe Kollegen,
wie wohl auch ihr verzweifelt man bei der Hilfe im Programm. Ich möchte eine Wohnung in einer
Wohnungseigentümergemeinschaft anlegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mein Mandant Alleineigentümer
der Wohnung, aber nur Miteieigentümer einer Bruchteilsgemeinschaft des Grundstücks ist.
Gebe ich unter Grundstück bei den Eigentumsverhältnissen "Alleineigentümer" ( an der Wohnung) ein,
so läuft alles glatt durch. In der Feststellungserklärung erscheint dann aber unter "Grundstück" bei Eigentumsverhältnissen ebenfalls Alleineigentümer, was aber falsch ist.
Richtig wäre aber Bruchteilsgemeinschaft. Dann verlangt das Programm aber die Anlage eines weiteren
Eigentümers. Wie habt Ihr das gelöst. Für eine Antwort wäre ich dankbar
Kategorie "GrundsteuerDigital" nachträglich ergänzt.
Genauso geht es mir auch und ich habe noch keine Lösung. Ich hätte bei den Eigentumsverhältnissen den Punkt Teileigentum erwartet.
Hallo.
Wohnungseigentum ist ja Miteigentum am Grundstücksanteil verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung gem. Teilungserklärung. Für die Eigentumswohnung wird dann ein eigenes Grundbuchblatt geführt.
So wie ich das sehe, ist die Eigentumswohnung (!) und nicht der Miteigentumsanteil am Grundstück die wirtschaftliche Einheit. Die Eigentumswohnung ist deshalb als Grundstück anzulegen; da ist der Mandant Alleineigentümer. Bei der Erfassung des "Flurstücks" am Ende des Tabs "Grundstück" werden dann die Grundbuchdaten des gesamten Grundstücks eingegeben und beim Anteil am Grundstück Zähler und Nenner des Miteigentumsanteils. Im Hinblick auf den hier eingetragenen Miteigentumsanteil am Grundstück ist der Mandant dann auch Alleineigentümer.
So habe ich bislang alles eingetragen und mir scheinen die Elster-Ausdrucke richtig zu sein.
Gruß
OlliSt
So habe ich es mittlerweile auch gelöst.
Ist eine Person Eigentümer, trage ich unter Grundstück "Alleineigentum" ein
Wenn z. B. Ehegatten gemeinsam Eigentümer sind, trage ich Grundstücksgemeinschaft
von ausschließlich natürlichen Personen ein.
Unter Eigentümer trage ich jeweils beide Ehegatten ein.
Die Ausfrucke erscheinen dann richtig
Allen vielen Dank für die Unterstützung
In meinem Fall (Eigentumswohnung mit 10/500 MEA am Grundstück) erhalte ich immer folgende Validierungsfehler:
Es wäre schön zu wissen, was die Fehler bedeuten. Um eingetragene Werte handelt es sich hierbei nicht. Ich habe heute die Erklärung exakt über ELSTER nachgebaut. Dort erhalte ich keine Fehler und kann sofort übermitteln... 😞
Leider sind immer wieder Erläuterungen zu Fehlermeldungen auf Validierungsfehler
unvollständig und werden leider erst später näher erläutert.
Eine Erlüterung von Wertfeldern habe ich auch nicht gefunden. Sorry
PS die Service Hotline zu erreichen kannst du vergessen
Hallo @cha ,
eine kurze Rückfrage zu Ihrem Fall.
Lebt der Eigentümer im Ausland?
019 ist die getroffene Auswahl des Landes: Australien.
Gruß Christian Vos
Hallo Christian,
ja genau, der Eigentümer lebt in Australien. Die Postleitzahl habe ich um eine 0 auf fünf Stellen erweitert, sodass die untere Fehlermeldung nun nicht mehr erscheint.
VG
Hallo Herr Fosfino
gibt es zugänglich eine Liste
der Wertfelder
Ändere ich das Land von Australien auf Deutschland erhalte ich eine positive Validierung und könnte die Erklärung übermitteln. Also ist die Übermittlung von Erklärungen bei ausländischen Grundstückseigentümern über GrundsteuerDigital nicht möglich.
Wird sowas im Rahmen der Entwicklung nicht vorher getestet?
Hallo cha
Ausländische Eigentümer müssen sich
bei Zentralamt Brandenburg eine
Deutsche Steuer-Nr. geben lassen
Per Elster oder fino tax geht das nicht, weil der Eigentümer
von der finanzverwaltung nicht identifiziert werden kann
Siehe Anhang
Herr @ChristianVosfino ,
die Grundsteuererklärungen sind vielen Kollegen als große Hürde erschienen. Aber es ist grundsätzlich machbar. Vorausgesetzt, das Programm würde funktionieren. Tut es leider nicht, stattdessen raubt es dem Nutzer den letzten Nerv und jede Menge Zeit, die wir ohnehin nicht haben.
Mal zwei Fragen:
Es ist wirklich traurig, dass das Programm seit letztem Jahr angekündigt wird und unser Berufsstand seitdem von Fino und DATEV verrückt gemacht wird, was wir alles an Vorarbeiten leisten sollen (und damit jeden Fall zig-fach in die Hand hätten nehmen müssen), aber selbst zum Start am 01.07. noch immer so viele Bugs enthalten sind oder wichtige Bestandteile (z.B. Berechnung des Flächenmodels) fehlen. Meine Tagesplanung ist heute schon wieder vollständig im Eimer, weil das Programm nicht das kann, was es können sollte und versprochen wurde.
Und in den Hilfetexten kann alles Mögliche nachgelesen, nur sinnvolle Hinweise z.B. auf die richtige Eingabe der Grundstücksflächen in o.g. Fall fehlen i.d.R.
Hallo,
steuerliche ID-Nr. liegt vor und ist eingetragen. In ELSTER ist die Erklärung auch kein Problem. Nur über GrundsteuerDigital wird das Land Australien als Fehler ausgewiesen.
VG