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Ich würde gerne über "Gefühle" sprechen

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letzte Antwort am 08.10.2023 02:06:43 von Jon_Werner
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shasieber
Einsteiger
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Nachricht 61 von 62
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Wir haben Einspruch eingelegt mit der Begründung der bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsgrundlagen. Also nicht mit Begründung folgt oder ähnlichem.

Jon_Werner
Beginner
Offline Online
Nachricht 62 von 62
180 Mal angesehen

Ich bin der Auffassung, dass das Problem ein anderes ist.

 

Der Gesetzgeber ging im Bereich des Sachwertverfahren davon aus, dass alle Gebäudeklassen regelmäßig mehrere Stockwerke haben. Dies ist jedoch bei beispielsweise Lagerhallen und  Betriebsstätten seltenst der Fall. Dadurch führt dies zu dem Umstand, dass die Gewerbetreibenden wenig Grundsteuer entrichten müssen.

 

Allerdings glaube ich nicht, dass ein Klageverfahren sehr viel Aussicht auf Erfolg hat. Die bisherige Judikatur des Bundesverfassungsgericht ist äußerst zurückhaltend bezüglich der Annahme der rückwirkenden Nichtigkeit von Steuergesetzen. Ich würde deshalb dem Steuerpflichtigen ein Einspruch und ein Klageverfahren nur empfehlen, wenn er rechtschutzversichert oder viele Immobilien hat,die er nicht selbst nutzt. Wie seht ihr das?

 

 

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letzte Antwort am 08.10.2023 02:06:43 von Jon_Werner
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