Hallo zusammen.
Wir haben (historisch so gewachsen) von vielen Mandanten keine Bekanntgabevollmacht für die Steuerbescheide. Das ist dann auch so in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt.
Diese Mandanten möchten aber gern, dass wir die Bescheide zur Feststellung der Grundsteuerwerts empfangen.
Weiß jemand, ob es ausreicht, einfach den Haken in Grundsteuer Digital zu setzen oder wird das Finanzamt das mit der Vollmachtsdatenbank abgleichen und ggf. noch eine neue Vollmacht zur steuerlichen Vertretung nachfordern? Der Rat vom Finanzamt (eines derjenigen in Hessen, bei dem die Grundsteuer teilzentralisiert ist) lautete: "Ich würd's einfach mal drauf ankommen lassen..."
Vielleicht wissen ja die Entwickler da mehr.
Danke und Gruß
OlliSt
Ich weiß nicht mehr wo es stand, aber ich meine es war so, dass die vorhandenen Vollmachten nicht abgeglichen werden. Es zählt also nur die mit Erklärung angegebene Vollmacht. Vielleicht hat noch jemand aus der Community was offizielles dazu...
Ich habe mehrere Vorträge angehört und auch mehrfach gelesen: neue Vollmachten müssen her. Wir haben das ausdrücklich in das Schreiben an die Mandanten reingeschrieben und erklärt.
Warum den Mandanten nicht bei Berechnung schreiben "sie haben mit einem Grundsteuerzahlbetrag von xy Euro zu rechnen." Deckt sich der Bescheid mit der Berechnung... Hört man nichts mehr davon. Wenn doch kann die Prüfung des Bescheids extra abgerechnet werden.