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Grundbesitz zur Hälfte je Ehepartner und anschließende Verarbeitung in GruDi

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letzte Antwort am 01.11.2022 15:40:52 von lukasklein
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lukasklein
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir haben einen doch recht simplen Fall, habe jedoch das ein oder andere Brett vorm Kopf.

 

Zunächst der Fall: Das Grundstück und das Haus sind je zur Hälfte im Besitz eines Ehepaares. Seinerzeit wurden die Stammdaten aus unserem DATEV System in GruDi übertragen. Historisch war dort bisher nur der Ehemann als Mandant angelegt. 

 

In der Bearbeitung haben wir das entsprechende Grundstück nicht einer natürlichen Person, sondern dem Ehepaar zugeordnet und die Ehefrau namentlich und mit ID-Nr. als Miteigentümerin erfasst. Bisher dachten wir, dass das so ausreichend sei, da ja auch in der Vergangenheit bei Feststellung des Einheitswertes einem Grundstück zwei Eigentümer zugerechnet wurden.

 

Nun schaue ich mir die Berechnung an und stelle fest, dass - soweit ich die Berechnung richtig interpretiere - nur die Hälfte des Grundstücks flächenmäßig berücksichtigt wurde. In der Kopfzeile sind jedoch beide Eigentümer aufgeführt. 

 

Meine Befürchtung sagt mir, dass wir zwei Feststellungserklärungen hätten anfertigen müssen, bei der jedem Partner je die Hälfte des Grundstücks zuzurechnen ist. Ich hoffe, ich irre mich?

 

Sofern nicht an dieser Stelle schon ein Fehler ersichtlich ist, würde ich die besagte Berechnung in zensierter Form hochladen und zur Diskussion stellen.

 

VG

Lukas Klein

FrankB
Einsteiger
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Hallo Herr Klein,

 

unter Eigentümer müssen beide Ehegatten namentlich erfasst werden mit je 1/2 Anteil und den jeweiligen Daten.

 

Unter Grundstück muss die gesamte Fläche.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Bähren

lukasklein
Aufsteiger
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Ein kurzes Update:

 

Anbei habe ich die Berechnung beigefügt um die es geht. Eingetragen wurde, dass der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit 1/2 beträgt. Grundsätzlich das im Falle von Eigentum bei beiden Ehegatten ja auch lt. Tooltip bei GruDi so gedacht. Ich zitiere von der Webseite:

 

Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil beschreibt den Anteil eines Eigentümers an einem gemeinschaftlichen Eigentum. Mit dem Wert ist demnach festgelegt wie viele Bruchstücke eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Person gehören.

Trage ich das so ein, wird das Grundstück nur mit der Hälfte der Fläche berechnet und das, obwohl in dem Reiter "Eigentümer" der Anteil am Grundstück bei den jeweiligen Partnern 1/2 eingetragen wurde.

 

Wo drückt da mein Schuh?

 

Ist eine weitere Erklärung mit der anderen Hälfte zu erstellen, oder ist beim Anteil am wirtschaftlichen Eigentum entgegen der Anleitung 1/1 einzutragen, damit es läuft.

 

VG

guenther
Erfahrener
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Anteil der Flurstücke an der wirtschaftlichen Einheit 1/1

 

Anteil je Ehegatte an der wirtschaftlichen Einheit je 1/2

 

wäre richtig 

mfg Thomas Günther
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lukasklein
Aufsteiger
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Hallo Herr Günther,

 

Danke für Ihren Hinweis. Den Anteil des Ehegatten an der wirtschaftlichen Einheit mit 1/2 einzutragen leuchtet mir ja auch ein. Leider kann ich unter der Rubrik Eigentümer nur jedem Ehepartner 1/2 am Grundstück zuordnen.

 

Könnten Sie mir sagen, wo die 1/2 an der wirtschaftlichen Einheit in Grundsteuer Digital einzutragen ist?

 

VG

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guenther
Erfahrener
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Bei Eigentümer je Ehegatte 1/2 ist richtig.

 

Beim Grundstück muss bei Zähler und Nenner je eine 1 - also 1/1 eingetragen werden, siehe Screenshot:

 

guenther_0-1667312933706.png

 

mfg Thomas Günther
lukasklein
Aufsteiger
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Vielen Dank für die Rückmeldung!

 

So ergibt es wenigstens ein bisschen Sinn. Die in meinem ersten Beitrag verlinkten Dokumente auf der Webseite von GruDi kann ich nunmehr noch weniger nachvollziehen und halte sie in gewisser Weise für falsch.

 

VG

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letzte Antwort am 01.11.2022 15:40:52 von lukasklein
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