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Einspruch Grundsteuermessbescheid 01.01.2025

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letzte Antwort am 29.12.2023 19:40:31 von guenther
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guenther
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Ich wollte gerade mal über DATEV einen Einspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025 einlegen, weil die Baudenkmalseigenschaft im Bescheid fehlte.

 

Leider funktionierte das nicht, entweder ein Programmfehler oder ein Bedienungsfehler von mir:

 

Unbenannt.PNG

 

mfg Thomas Günther
wwinkelhausen
Meister
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Gibt es bei dem Fall keinen Grundlagenbescheid dazu? 

Dinosaurier
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guenther
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@wwinkelhausen  schrieb:

Gibt es bei dem Fall keinen Grundlagenbescheid dazu? 


Natürlich gibt es den Grundsteuerwertbescheid auf den 01.01.2022, der stimmt aber.

 

Der 10%-ige Abschlag nach § 15 (5) GrStG erfolgt ja erst im Messbescheid (auf den 01.01.2025).

mfg Thomas Günther
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Datenschutzhinweis: Im Screenshot sind noch ID-Nr. und Name des Stpfl. enthalten!

guenther
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Danke, geändert 🙂

mfg Thomas Günther
DATEV-Mitarbeiter
Jürgen_Pribbernow
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Mit der heute freigegebenen Version des elektronischen Einspruchs ist die Eingabe eines Stichtags in der Zukunft bei Einsprüchen zu Grundsteuerbescheiden möglich. Wenn Sie die Jahreswechsel-Versionen installieren, sollte eine Eingabe möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen Jürgen Pribbernow
DATEV eG Kanzleimanagement Zusatzfunktionen
guenther
Erfahrener
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Wir nutzen Smart-IT. 

 

Probiere ich aus, wenn das Update gemacht wurde 👍

mfg Thomas Günther
6
letzte Antwort am 29.12.2023 19:40:31 von guenther
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