Ich wollte gerade mal über DATEV einen Einspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025 einlegen, weil die Baudenkmalseigenschaft im Bescheid fehlte.
Leider funktionierte das nicht, entweder ein Programmfehler oder ein Bedienungsfehler von mir:
Gibt es bei dem Fall keinen Grundlagenbescheid dazu?
@wwinkelhausen schrieb:Gibt es bei dem Fall keinen Grundlagenbescheid dazu?
Natürlich gibt es den Grundsteuerwertbescheid auf den 01.01.2022, der stimmt aber.
Der 10%-ige Abschlag nach § 15 (5) GrStG erfolgt ja erst im Messbescheid (auf den 01.01.2025).
Datenschutzhinweis: Im Screenshot sind noch ID-Nr. und Name des Stpfl. enthalten!
Danke, geändert 🙂
Mit der heute freigegebenen Version des elektronischen Einspruchs ist die Eingabe eines Stichtags in der Zukunft bei Einsprüchen zu Grundsteuerbescheiden möglich. Wenn Sie die Jahreswechsel-Versionen installieren, sollte eine Eingabe möglich sein.
Wir nutzen Smart-IT.
Probiere ich aus, wenn das Update gemacht wurde 👍