Hallo geplagte, gestresste, gefrustete oder allwissende und zufriedene Grundsteuerfeststellungserklärende,
momentan bin ich doch ein wenig von ELSTER.DE genervt, da mir ein paar Formulierungen und Formularfelder nicht gerade selbsterklärend erscheinen
Ich habe daher mal ein vereinfachtes Muster mit anonymisierten Daten erstellt und hoffe darauf, dass mir ein GrSt-Routinier oder eine GrSt-Routinieuse einen Denkanstoß geben kann, bzw. mich in die richtige Himmelsrichtung schubsen kann oder mir den Steigbügel hält, damit ich weiterreiten kann
Die Gegebenheiten (vereinfacht):
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Wohnanlage mit 5 Eigentumwohnungen
Die "Wirtschaftliche Einheit" besteht aus 2 Flurstücken
Flurstück 1: Fläche: 1.000 m², Bodenrichtwert 500 €
Flurstück 2: Fläche: 100 m², davon
95 m² mit Bodenrichtwert 500 €
5 m² mit Bodenrichtwert 250 €
Eigentümer: GbR bestehend aus 2 Personen mit Anteilen zu je 50%
Miteigentümeranteil am Grundstück : 2.000/10.000
... ich habe im Moment keine Idee, wie und an welcher Stelle ich den Miteigentümeranteil an der "Wirtschaftlichen Einheit" in Höhe von 2.000/10.000 'hineinstricken' kann
Nach diesem Miteigentümeranteil wird nirgends gefragt
... oder ich muss mal zum Augenarzt
... oder muss mal einen Alphabetisierungskurs an der Volkshochschule belegen 😎
Nachtrag:
Feld 51: "Anteil am Grundstück" wäre mir eigentlich sympathisch, aber es könnte dort auch der Anteil der Gesellschafter untereinander gemeint sein
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Zeile 11 sollte passen, statt Zähler/Nenner 1/1 muss Zähler/Nenner 2.000/10.000 eingetragen werden.
Und Anlage Grundstück Zeile 4 die Flächen umrechnen (nur 2/10 der qm).
super ! Vielen Dank für die Hilfe !
Ich habe jetzt die Änderungen gemacht und die Erklärung 'eiskalt' übermittelt
Eigentlich müsste ich ja jetzt beim Punkt ...
"Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung"
... den Namen @guenther angeben 😄
... habe heute noch ein paar 'Spezialfälle' 'finalisiert' und direkt per ELSTER übermittelt.
"GrundsteuerDigital" war mir da doch etwas zu intransparent und zu unsicher.
Letztlich landet ja wohl alles, was an die Finanzverwaltung übermittelt wird, im ELSTER-Formular bzw. in der damit verknüpften ELSTER-Datenbank
... mich hatte eigentlich überrascht, dass ELSTER.DE gestern und heute nie gezickt hat.
Offenbar hat man sich dort auf den großen Ansturm zum Ende der Abgabefrist hin vorbereitet
Jetzt liegt noch ein einziges 'obskures Objekt der Begierde' auf dem Tisch, bei dem ich mir noch überlegen muss, wie man 'die Kuh vom Eis holt'
Es ist ein ehemaliges Betriebsgelände, das vor ca 10 Jahren stillgelegt wurde, also eine 'Industriebrache',
die aber immer noch als "Geschäftsgrundstück" bezeichnet wird.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wie man am Ende zu einer angemessenen Bewertung kommen kann (Gutachter, Einspruch gegen den Bescheid, neue Art-, Wert- und Zurechnungsfortschreibung etc.)
Ich würde das wie folgt lösen:
- Einordnung als unbebautes Grundstück
- im Freitextfeld erläutern, dass es sich um eine Industriebrache handelt und dass nach § 246 Abs. 2 BewG ein unbebautes Grundstück vorliegt, weil die Gebäude nicht benutzt werden können