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"Berechnungsgrundlage" Kosten für Digitalisierung bei Überbrückungshilfe III

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letzte Antwort am 16.03.2021 08:45:33 von andrereissig
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StB_LS
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Hallo zusammen,

 

im Antrag auf ÜH III wird ja die Frage nach "Zusätzlichen Kosten für Digitalisierung" und nach "Zusätzlichen Kosten Baulichen Modernisierung-...." gestellt.

 

In der Ausfüllhilfe steht: "bestätigen Sie bitte mit dem Häkchen, dass Sie dabei die Berechnungsgrundlagen eingehalten haben"

 

Weiß jemand was die korrekte Berechnungsgrundlage sein soll?

 

In den FAQs steht nur etwas von der Höchstgrenze 20.000€?

Übersehe ich da etwas?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

 
andrereissig
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Gute Frage!

 

Wenn man die FAQ nach dem Wort "Berechnungsgrundlage" durchsucht, erhält man keine Treffer.

 

Wenn ich einen Blick in die Vollzuhshinweise für die Überbrückungshilfe 3 werfe

 

(https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Downloads/vollzugshinweise-ubh-iii.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

 

so finde ich diesen Begriff nur an einer einzigen Stelle:

 


8. Prüfung des Antrags und der Schlussabrechnung durch die Bewilligungsstellen

 

(...)

 

Die Bewilligungsstelle trifft geeignete Maßnahmen, um Missbrauch zu verhindern.
Insbesondere kann die Bewilligungsstelle stichprobenartig die Angaben nach
Buchstabe G Ziffer 6 Absatz 2 Satz 1 zur Identität und Antragsberechtigung der/des
Antragstellenden sowie zur Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Höhe der
Überbrückungshilfe einschließlich der Neustarthilfe und des Vorliegens eines
Haupterwerbs mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern,
abgleichen.

 

Berechnungsgrundlage ist hier offenbar die Ermittlung der Förderhöhe, also der Quote.

 

Ich würde das also so interpretieren, daß man hier die Förderhöhe berücksichtigen soll - also nicht pauschal 20.000,00 Euro sondern die entsprechende Berechnungsgrundlage (90 % oder 60 % oder 40 % Förderung), also 18.000,00 oder 12.000,00 oder 8.000,00 Euro.

 

Somit wäre es nur ein verklausulierter Hinweis, daß man nicht pauschal 20 TEUR gefördert bekommt, sondern 20 TEUR auf Basis der Berechnungsgrundlage.

 

Eigentlich ein überflüssiger Hinweis, aber die Anträge sind ja nicht für ihre schlanke Effizienz bekannt.

 

Jo, das wäre also meine Interpretation.

 

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StB_LS
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Danke für die Ausführliche Interpretation andreseissig!

 

Sehe es ebenso. Gefördert wird je nach Umsatzausfall nur 90%, 60% oder 40% von maximal 20T€ Kosten pro Monat.

Solange keine extra Berechnung für irgendeinen verstecken Höchstbetrag nötig ist, bin ich beruhigt.

 

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Wohlgemuth
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Eine Frage an die Kollegen/innen:

 

Was fällt denn genau unter "Digitalisierung"?

 

- Neuer Server?

- Neuer Computer?

- Neue Kassensoftware?

- Neue Hotelsoftware?

 

Die FAQs sind einfach "grottenschlecht" in diesen Punkten, die Mdt. bombardieren uns mit Anfragen und man kann keine konkrete Aussage dazu geben...

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andrereissig
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Sowohl in den FAQs als auch in den Vollzugshinweisen steht nur der dünne Satz

 

Außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.

 

In einem Online-Seminar wurde dazu mal gesagt, daß die Investition - genau wie bei den Umbaumaßnahmen - einen "Corona-Bezug" haben sollten, also das Geschäftsmodell an die Situation anpassen helfen.

 

Beispielweise die Investition in Streamingtechnik für einen Anbieter von Schulungen, in ein Videokonferenzsystem für ein Beratungsunternehmen, um Beratungen kontaktlos durchzuführen, in ein Online-Terminreservierungssystem für eine Arztpraxis, der Online-Shop für den Einzelhändler, das neue electronic cash-Terminal mit RFID-Funktion zum kontaktlosen Bezahlen, usw.

 

Das war die Interpretation des Vortragenden.

 

Ich kann ja bei den Renovierungsmaßnahmen auch nicht den Austausch der Gastherme angeben, weil damit kein Hygienekonzept umgesetzt wird. Genauso könnte es sich bei den Digitalisierungsmaßnahmen verhalten.

 

Wenn ich den zentralen Server oder den Drucker im Sekretariat austausche, ist das keine Investition mit Corona-Bezug, sondern eine Ersatzinvestition.

 

Wenn ich allerdings einen PC und ein Videokonferenzsystem für den Besprechungsraum bestelle, hat das durchaus einen Corona-Bezug.

 

Das ganze klingt für mich also danach, daß die Investition "Projektcharakter" mit einem konkreten Optimierungsziel haben soll.

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4483FranziskaKoch
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Hallo, da schließe ich doch meine Interpretationsfrage noch an:

 

Ist die Vorgabe Kosten für Digitalisierung einmalig 20.000 € wörtlich zu verstehen, dass man nur in einem Monat Kosten ansetzen kann oder ist es so zu verstehen, dass über alle Monate max. 20.000 € an Kosten berücksichtigungsfähig sind und dann eben je nach Monat der jeweilige Erstattungssatz?

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andrereissig
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Punkt 2.4 der FAQ sagt unter Kostenpunkt 14 zu den baulichen Maßnahmen:

 

Die Kosten, die ab November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzuordnen.

 

Im weiteren Verlauf steht dann zu den Digitalisierungsprojekten:

 

Außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.

Die Formulierung "unter denselben Voraussetzungen" würde ich dahingehend interpretieren, daß Kosten ab Nov 2020 ebenfalls dem jeweiligen Fördermonat zuzuordnen sind.

 

Das Wort "einmalig" würde ich hier eher als Abgrenzung zu den baulichen Maßnahmen sehen, bei denen jeden Monat 20 TEUR angesetzt werden können.

 

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jafrasch
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14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten.
Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro

 

Der Zusatz "pro Monat" steht in der FAQ nur bei den Modernisierungsmaßnahmen. Bei der Digitalisierung verstehe ich das als absoluten Betrag über den ganzen Förderzeitraum 11/20 bis 06/21 hinweg. 

andrereissig
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@jafrasch  schrieb:

 

14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten.
Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro

 

 


Auch eine Möglichkeit der Interpretation, ja.

 

Ihre Variante hätte gegenüber meiner Auslegung den Vorteil, daß man die Digitalisierungskosten unabhängig von Monat des Anfalls auf den Monat mit der höchsten Förderquote setzten könnte.

 

Ich würde daher erstmal schauen, welche Variante für den Mandanten vorteilhafter ist.

 

Da das BMWi uns hier im unklaren lässt: Annahme treffen, Annahme dokumentieren und im Antrag umsetzen.

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jafrasch
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@andrereissig  schrieb:

 

Da das BMWi uns hier im unklaren lässt: Annahme treffen, Annahme dokumentieren und im Antrag umsetzen.


 

Das ist etwas, dass bei den Kollegen in meiner Bubble zu großen Problemen führt. "It's okay, if it has a good story" ist in unserer Branche nicht wirklich üblich. Naja, ausser man ist bei EY oder Wirecard (SCNR)

 

Aber Sie haben recht: Wir haben tatsächlich im Moment ein weites Interpretationsfeld. Das Manko: In ein paar Jahren kommt irgendein Haufen Klugsch... ... ...wätzer (sei es Kollegen, das FA, Staatsanwälte, Richter, Referenten, Staatssekretäre oder sonstige Politiker, ohhh und die Bänker, die Bänker ganz bestimmt) die uns in ein paar Jahren den Finger zeigen und "dududududu" Geräusche machen.

 

Deswegen will ich den Leitsatz etwas erweitern: 

Annahme treffen, Annahme dokumentieren, Annahme den Mandaten erläutern und im Antrag umsetzen.


PS: Merkt man mir an, dass ich leicht frustriert bin?

andrereissig
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Korrekt! Der Fairness halber muss ich zugeben, daß diese Formulierung der Annahme nicht von mir stammt, sondern aus einem Haufe-Seminar zur ÜBH3, welches von einem Berufskollegen gehalten wurde.

 

Er formulierte diese Aussage mit Blick auf genau diese schwammigen Formulierungen, die uns die Arbeit schwer machen und uns gar keine andere Möglichkeit lassen, als eine Wahl zu treffen.

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4483FranziskaKoch
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Die freie Zuordnung in nur einen Monat hätte ich so nicht rausgelesen...ich würde schon die Kosten im jeweiligen Fälligkeitsmonat ansetzen, aber ich bin eben unsicher, ob mehrere Monate mit max 20.000 € oder tatsächlich nur 1 Monat ansetzbar und die anderen sind dann gesperrt....

 

Ich werde wohl einfach meinen ersten Antrag anlegen und sehen, was ich praktisch eintragen kann 🙂

 

PS: Ich bin auch frustriert...die Anträge sind unheimliche Zeitfresser neben all dem normalen Geschäft...

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andrereissig
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Die Investitionen für Digitalisierung lassen sich für jeden Monat hinzufügen (Punkt 21).

 

Von daher lassen sich in der Tat beide Interpretationen umsetzen.

 

Wenn Sie in einem Monat Kosten ansetzen, sind die anderen dadurch nicht gesperrt.

 

Daher müssen Sie im weiteren Verlauf des Antrag noch einmal erkären, ob Sie Digitalisierungskosten angesetzt haben und dann bestätigen, daß Sie den Betrag von 20 TEUR nicht überschreiten.

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letzte Antwort am 16.03.2021 08:45:33 von andrereissig
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