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Ticketsystem freshdesk

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letzte Antwort am 02.03.2022 13:55:18 von paarmann
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paarmann
Beginner
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Hallo,

 

wir denken darüber nach, das Ticketsystem freshdesk zu nutzen. Unser Datenschutzbeauftragter rät uns jedoch davon ab, da das Ticketsystem selbstredend Zugriff auf die E-Mails hat UND in der Datenschutzerklärung nicht garantiert wird, dass die Daten vor Dritten (US-Behörden) geschützt wird. Nun ist das Produkt von freshdesk weltweit im Einsatz. Auf der Homepage werden Kunden wie Deichmann, Metro und Engel&Völkers angezeigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier der Datenschutz vernachlässigt wird bzw. formell nicht ausreicht. Habt ihr schon Erfahrungen mit dem Ticketsystem im Rahmen des Datenschutzes sammeln können? Könnt ihr uns Input geben, wie wir dieses Dilemma in den Griff bekommen können?

 

Ich danke euch vorab vielmals für eure Rückmeldung!   

chrisocki
Experte
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Nachricht 2 von 4
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@paarmann schrieb: Nun ist das Produkt von freshdesk weltweit im Einsatz. Auf der Homepage werden Kunden wie Deichmann, Metro und Engel&Völkers angezeigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier der Datenschutz vernachlässigt wird bzw. formell nicht ausreicht. 


Warum? Nur weil die genannten Konzerne es nutzen, heißt es nicht, dass der Einsatz DSGVO-Konform ist... 

 

Schauen Sie sich doch mal die Thematik zu "Microsoft M365" an. DSGVO konform kann M365 nicht in der EU eingesetzt werden. 

 

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/gemeinsame-pressemitteilung-zu-microsoft-office-365/ 

 

Und das gilt eigentlich für alle Dienste, die von Konzernen außerhalb der EU angeboten werden. 

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

chrisocki
Experte
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Nachricht 3 von 4
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Nachtrag:

 

Gericht: Deutsche Webseiten dürfen keine US-Cookies setzen 

 

Zitat: 

 

Die Richter erkennen rechtfertigungsbedürftige Datenübertragung bereits dann, wenn die Konzernmutter eines Cloud-Anbieters in den USA sitzt. Dies ist nicht nur bei Akamai der Fall, sondern auch bei anderen Cloud-Größen wie Amazon, Microsoft, Google, Apple und Cloudflare. Sollte der Beschluss im Hauptverfahren bestätigt und in der Folge rechtskräftig werden, dürfte er weit über die Hochschule und den Cookiebot hinaus wirken.

 

und weiter:

Das Gericht stelle klar, dass der Personenbezug von Cookies immer im Kontext weiterer, meist umfangreich vorliegender Daten zu beurteilen sei. Zuvor habe der EuGH ausgeführt, dass für rechtmäßige Übertragung in die USA Standardvertragsklauseln um geeignete zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen wie Verschlüsselung ergänzt werden müssten, erläuterte der Datenschutzexperte.

 

Die gängigen US-Anbieter verzichteten bisher in der Regel auf solche Absicherungen. Ihre Dienste seien daher "regelmäßig nicht rechtskonform nutzbar". Rechtlich seien sogar Arbeitgeber verantwortlich, die ihre Beschäftigten mit einschlägigen Diensten hantieren lassen. Als mögliche Lösung sieht Breyer – neben durchgehender Verschlüsselung – Treuhandansätze, wie sie Microsoft mit T-Systems ausprobiert habe und Google auflegen wolle.

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paarmann
Beginner
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Besten Dank für deine hilfreiche Antwort!

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letzte Antwort am 02.03.2022 13:55:18 von paarmann
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