Hallo zusammen,
das ist mein erster Forenbeitrag.
Ich (Kleinunternehmer ohne Ausweis der USt) erbringe ggü eine Privatkunden eine Leistung (Holzfigur geschnitzt) für 500 €. Nun habe ich mich mit dem Kunden darauf verständigt, dass er mir Holz liefern würde im Wert von vereinbarten 250 €. Wie gestalte ich die Rechnungsstellung am besten? Bei direkter Verrechnung müsste er mir nur 250 € zahlen, aber ich müsste doch dennoch 500 € als Einnahme verbuchen, oder?
Für den Fall, dass er mir als Privatperson eine Rechnung ausstellt, könnte ich wenigstens 250 € als Betriebsausgabe absetzen.
Wie stelle ich das am besten an?
Liebe Grüße und vielen Dank
Individuelle Beratung in Ihrem Fall kann nur Ihr Steuerberater rechtssicher leisten.
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Ich liefer noch einen Hinweis. Googlen sie Mal "Saldierungsverbot".
gelöscht, passte nicht wirklich
Nun da ich kein Anhänger von Smartexperts bin, jede Kammer in jedem Bundesland hat ein Verzeichnis der Steuerberater und für ganz Deutschland gibt es das auch noch bei der Bundessteuerberaterkammer.
Meine Meinung Sieben 500 EUR Einahmen und 250 EUR Ausgaben ( Wareneinkauf) , verbleiben per Saldo 250 die ihren Gewinn erhöhen.