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Schlussabrg.: Wechsel des prüfenden Dritten?

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letzte Antwort am 08.07.2023 21:30:40 von andrereissig
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Tanja534
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Hallo,

 

wenn alle Corona-Hilfen aus Paket 1 von Stb A erstellt wurden und

alle Corona-Hilfen aus Paket 2 von Stb B - muss dann der Wechsel des prüfenden Dritten erfolgen oder kann Stb A das Paket 1 abgeben und Stb B dann Paket 2?

 

In 5.4 der FAQ zu den Schlussrg. wird das nicht so richtig deutlich.

 

Vielen Dank im Voraus.

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andrereissig
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Ich zitiere mich mal selbst:

 

Schlussabrechnung Wechsel prüfender Dritter - DATEV-Community - 351668

 


@andrereissig  schrieb:

 

Warum wollen Sie sich auf dieses Szenario einlassen? Alles daran schreit nach Komplikationen.

  • Es erfordert ständige Abstimmung mit dem anderen Berater, um nicht versehentlich widersprüchliche oder abweichende Auskünfte zu erteilen.
  • Die Schlussabrechnungen werden aus potentiell abweichenden Beständen heraus erstellt.
  • Selbst wenn es zulässig sein sollte, wirkt die Aufteilung wie ein rotes Tuch auf die Bewilligungsstelle - diesen Fall wird man unter diverse Lupen nehmen.
  • Der Mandant muß für redundante Tätigkeiten bezahlen, da Prozesse doppelt erfolgen werden (Plausibilisierung Referenzumsatz, Anlage Organisationsprofil etc.)
  • Im schlimmsten Fall keine eindeutige Zuständigkeit bei Problemen.
  • Bei abweichenden Einschätzungen besteht die Gefahr, daß der Mandant Sie untereinander ausspielt.
  • Die Buchführung wird ja sicherlich nicht durch beide Berater parallel und somit doppelt erstellt. Verlassen Sie sich dann auf die Daten des Kollegen oder der sich auf Ihre? Sie beide sich auf die Daten des Mandanten (wobei letzteres ja grundsätzlich der korrekte Weg wäre, denn wir sind ja prüfender Dritter und nicht antragserstellender Dritter)? Ein schönes Minenfeld.

 

Wenn dieser Wunsch der getrennten Abrechnung auf Initiative des Mandanten beruht, wäre das für mich der Grund, den Auftrag abzulehnen.

 

Wenn der Wunsch auf Seiten der Berater entstanden ist, kann ich es nicht nachvollziehen, weil Probleme vorprogrammiert sind.

 

Meine Antwort hilft Ihnen in der Sache jetzt zwar erstmal nicht weiter, da ich Ihre Frage nicht beantworten kann. Eventuell hilft meine Meinung aber bei der grundsätzlichen Abwägung.


 

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deusex
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Nun, das Leben spielt einem manches Mal seltsam mit und keiner reisst sich um die Schlussabrechnungen.

 

Ich persönliche stehe vor der Übernahme eines Mandates, das ich zwar bezüglich "Corona" noch nicht überblicken kann, aber sehr gut der o.g. Fall eintreten kann.

 

Sämtliche "Abwimmel-Argumente" von @andrereissig würde ich gerne nutzen, aber ich fürchte, das Ding schnappt an mein Bein und ich habe Option.

 

Ich werde wohl dem abgebenden Berater mitteilen, dass es natürlich schon negativ ausgehen könnte, wenn mit den Schlussabrechnungen festgestellt wird, dass zu wenig Hilfen beantragt wurden, aber diese jedoch nicht nachträglich geltend gemacht werden können . . . 

 

Ich bin noch nicht richtig im Thema, weil ich mich dann intensiv damit beschäftige, wenn dieser "GAU" eintritt, aber vielleicht hilft mal ein Blick hier rein:

 

Wechsel des prüfenden Dritten (falls noch nicht gesehen).

 

In Kurzform schaut es wohl so aus, dass nach Einreichung des SP1 durch pD1 ein Wechsel vorgenommen werden muss, damit pD2 das gesamte Paket hat und dann SP2 erstellen kann; eine Haftung von pD2 für SP1 würde ich ausschließen.

Letztlich geht es im Prinzip drum, dass der aktuelle pD als Ansprechpartener gilt.

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andrereissig
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Das beantwortet die Frage doch schon:

 

andrereissig_0-1688650805366.png

 


Da steht "Die Schlussabrechnung...". Dort ist nicht die Rede von Paket 1 oder Paket 2, sondern es gibt nur eine gesamte Schlussabrechnung.

 

Von daher dürfte eine Abrechnung der beiden Pakete durch verschiedene prüfende Dritte ausgeschlossen sein.

 

@deusex : Das klingt extrem anstrengend. Da drücke ich mal die Daumen für einen glimpflichen Ausgang.

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deusex
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"Die Schlussabrechnung" ist aber was ?

 

Die Schlussabrechnung 1 für die ersten Hilfen und Schlussabrechnung 2 für den Rest. Ich sehe hier zwei Schlussabrechnungen, die auch getrennt eingereicht werden müssen.

 

Eine Einreichung durch pD2 Einen würde ja gar nicht gehen, wenn SP1 bereits vom vorigen pD1 eingereicht wurde.

 

deusex_0-1688651384466.png

Überbrückungshilfe Unternehmen - Schlussabrechnung - Schlussabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

 

Es wird zwar von "der Schlussabrechnung" geredet, aber von zwei Paketen, mit jeweils eigenen Schlussbescheiden.

 

Ich freue mich schon extrem auf die Nummer 🤢

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andrereissig
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Oha, ja, das klingt wieder so, als wäre es doch möglich.

 

Ja, die Ausarbeitungsqualität der FAQs zu den Überbrückungshilfen ist wirklich kaum zu unterschätzen und absolut unterwältigend.

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deusex
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@andrereissig  schrieb:

Oha, ja, das klingt wieder so, als wäre es doch möglich.

 

Ja, die Ausarbeitungsqualität der FAQs zu den Überbrückungshilfen ist wirklich kaum zu unterschätzen und absolut unterwältigend.

 

Muss ich mir merken. Sehr gut. 🤣

 

Im Übrigen sind die FAQ auch richtig spannend. Man findet fast täglich was Neues. 


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deusex
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edit: doppel

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Tanja534
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Der vorherige Stb hat bis einschließlich 06/2021 gebucht und das ist auch der letzte Fördermonat für ÜH3 aus Paket 1. Wir sind mit 07/2021 gestartet und das fällt schon ins 2. Paket. Eine parallele Fibu gibt es also nicht.

 

Der Grund für meine Frage:

Der Mdt. hat dem vorherigen Berater verbindliche Vereinbarungen bzgl. dieser Schlussabrg. aus Paket 1 geschlossen und dafür auch schon Honorar kassiert.

 

Bzgl. des Referenzjahres 2019:

Das ist sowieso bestandskräftig, da geht keiner mehr dran.

 

 

 

  • Selbst wenn es zulässig sein sollte, wirkt die Aufteilung wie ein rotes Tuch auf die Bewilligungsstelle - diesen Fall wird man unter diverse Lupen nehmen.

 

Gibt es da konkrete Erfahrungswerte oder ist das eine Vermutung?

andrereissig
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@Tanja534  schrieb:

 

Gibt es da konkrete Erfahrungswerte oder ist das eine Vermutung?

Das ist lediglich eine Vermutung.

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HMAeV
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Wir haben beim Wechsel völlig andere Erfahrungen gemacht. In der Schlussabrechnungen im Paket kann der Steuerberater sein Honorar abrechnen.

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HMAeV
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Unser Steuerberater hat das Paket 1 des Vorberaters einfach übernommen. Die Login-Codes muss der Vorberater übermittelt. Dann hat er zeitgleich auch das Paket 2 übernommen. Es empfiehlt sich den Wechsel via Fax, Post und über eMail der Bewilligungsbehörde anzuzeigen!

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andrereissig
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@HMAeV  schrieb:

Unser Steuerberater hat das Paket 1 des Vorberaters einfach übernommen. Die Login-Codes muss der Vorberater übermittelt. Dann hat er zeitgleich auch das Paket 2 übernommen. Es empfiehlt sich den Wechsel via Fax, Post und über eMail der Bewilligungsbehörde anzuzeigen!


Das ganze Thema der Schlussabrechnungen ist für alle Beteiligten anstrengend genug. Bitte verbeiten Sie hier kein Falsch- oder Halbwissen, wenn Sie von dem Prozess keine Ahnung haben.

 

Sie haben keinen Zugriff auf das Prüferportal und haben daher offensichtlich keine Ahnung, wie der Prozess abläuft.

 

Eine Anzeige über Post, Fax oder Email ist Unsinn. Das ganze funktioniert AUSSCHLIEßLICH über einen Onlineauftrag im Antragsportal, bei dem der neue prüfende Dritte mitteils einer vom wechselwilligen Mandanten unterzeichneten Vollmacht und einer vom neuen prüfenden Dritten unterzeichneten Bestätigung die Daten anfordert und online übertragen bekommt.

 

Man bekommt dabei auch keine „Login-Codes“ oder übernimmt irgendwelche Codes.

 

Man benötig lediglich entweder den Anmeldenamen oder die registrierte Mailadresse und den Namen des Vorberaters.

 

Nichts von dem, was sie oben beschrieben haben, ist korrekt. Also vermeiden Sie es bitte, hier die Leute zu irritieren.

 

Wir haben schon genug Arbeit mit diesem Thema und brauchen solche Irritationen nicht auch noch.

 

@HMAeV  schrieb:

Wir haben beim Wechsel völlig andere Erfahrungen gemacht. In der Schlussabrechnungen im Paket kann der Steuerberater sein Honorar abrechnen.


Darum geht es doch gar nicht.

 

Es geht darum, daß Berater 1 bereits Geld für die SA erhalten hat, Berater 2 nun aber den Aufwand hat und nichts abrechnen kann, weil der Mandant für eine Leistung nicht doppelt bezahlen will und Berater 1 Geld für eine Leistung bekommen hat, die er nicht erbringen wird.

Live long and prosper!
HMAeV
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Das mit dem Geld für den Vorberater war auch bei uns der Fall! Berater Nr. 1 hat Geld für die Antragstellung erhalten, für die Schlussabrechnung des Paket 1 noch nicht!

 

In den Schlussabrechnungen kann ggf. nach justiert werden.

 

 

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HMAeV
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Im Paket 2 kassierte der Steuerberater 3 x 12.000,00€ für die Jahresabschlüsse 2019-2021, die sich in Bearbeitung befinden. Er wollte dann noch weitere 44.000,00€ für einen „Mehraufwand“ bei der Schlussabrechnung von Ü 3 plus kassieren. Darauf wäre er von der Bewilligungsbehörde fast erschossen worden ….

 

Unser Steuerberater hat dann auch einfach einen Code für das Antragsportal erhalten und hat jetzt „Vollzugriff“ auf ALLE Pakete. 

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andrereissig
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Hat mit dem Thema nichts zu tun. Kapern Sie hier bitte nicht fremde Themen, um wieder Ihre Streitigkeiten mit Ihren Alterberatern aufs Tapet zu bringen.

Live long and prosper!
15
letzte Antwort am 08.07.2023 21:30:40 von andrereissig
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