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Schlussabrechnung Wechsel prüfender Dritter

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letzte Antwort am 05.05.2023 11:42:37 von andrereissig
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stephanieschruff
Beginner
Offline Online
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Hallo,

 

ist es möglich, dass die Pakete 1 und 2 von unterschiedlichen prüfenden Dritten (Steuerberater A macht Paket 1 und Steuerberater macht Paket 2) erstellt wird? 

 

Nach Aussage der Hotline sei dies wohl nicht möglich. Allerdings kann ich das so auch gar nicht aus den FAQs entnehmen. Dort steht immer nur, dass die Schlussabrechnung "paketweise" von einem prüfenden Dritten zu übermitteln ist.

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus

 

Viele Grüße

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
289 Mal angesehen

Na ja, das wäre ja nicht das erste Mal, daß Hotline oder Bewilligungsstellen Auskünfte geben, die im Konflikt zu den FAQs stehen - und es wird garantiert auch nicht das letzte Mal bleiben.

 

In dem Punkt sind die FAQs also mal wieder nicht eindeutig, aber:

 

1. Nun steht die Aussage der Hotline im Raum, die eine Tendenz vorgibt -> geht nicht!

 

2. Warum wollen Sie sich auf dieses Szenario einlassen? Alles daran schreit nach Komplikationen.

  • Es erfordert ständige Abstimmung mit dem anderen Berater, um nicht versehentlich widersprüchliche oder abweichende Auskünfte zu erteilen.
  • Die Schlussabrechnungen werden aus potentiell abweichenden Beständen heraus erstellt.
  • Selbst wenn es zulässig sein sollte, wirkt die Aufteilung wie ein rotes Tuch auf die Bewilligungsstelle - diesen Fall wird man unter diverse Lupen nehmen.
  • Der Mandant muß für redundante Tätigkeiten bezahlen, da Prozesse doppelt erfolgen werden (Plausibilisierung Referenzumsatz, Anlage Organisationsprofil etc.)
  • Im schlimmsten Fall keine eindeutige Zuständigkeit bei Problemen.
  • Bei abweichenden Einschätzungen besteht die Gefahr, daß der Mandant Sie untereinander ausspielt.
  • Die Buchführung wird ja sicherlich nicht durch beide Berater parallel und somit doppelt erstellt. Verlassen Sie sich dann auf die Daten des Kollegen oder der sich auf Ihre? Sie beide sich auf die Daten des Mandanten (wobei letzteres ja grundsätzlich der korrekte Weg wäre, denn wir sind ja prüfender Dritter und nicht antragserstellender Dritter)? Ein schönes Minenfeld.

 

Wenn dieser Wunsch der getrennten Abrechnung auf Initiative des Mandanten beruht, wäre das für mich der Grund, den Auftrag abzulehnen.

 

Wenn der Wunsch auf Seiten der Berater entstanden ist, kann ich es nicht nachvollziehen, weil Probleme vorprogrammiert sind.

 

Meine Antwort hilft Ihnen in der Sache jetzt zwar erstmal nicht weiter, da ich Ihre Frage nicht beantworten kann. Eventuell hilft meine Meinung aber bei der grundsätzlichen Abwägung.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 05.05.2023 11:42:37 von andrereissig
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