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Schlussabrechnungsbescheide Coronahilfen

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letzte Antwort am 19.01.2024 13:20:27 von AKW
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SKD-Steuer_und_Beratung
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Ich habe heute die ersten Schlussabrechnungsbescheide erhalten.

 

Wie soll ich einen Bescheid prüfen, der mir ohne weitere Begründung eine Zahl mitteilt?

 

Rechtsbehelfshinweis: Wenn Ihnen der Bescheid nicht gefällt, dann reichen Sie innerhalb von 4 Wochen KLAGE ein. 

 

Wie gehen Sie mit diesen Bescheiden um? 

Professionelle Steuerberatung, Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung - Ihr Partner für Steuer & Beratung
mehrkaffee
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Ob Klage eingereicht werden muss, hängt vom Bundesland ab. Je nachdem, welche Bewilligungsstelle betroffen ist, kann in dem Bundesland das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht abgeschafft sein oder auch nicht.

 

Ggfls. bleibt dann wirklich nur der Weg der Klage (verbunden mit der Hoffnung, dass man sich im Verwaltungsrecht auskennt...). Würde an einen Rechtsanwalt verweisen, der sich damit auskennt, ehe man das selbst verbockt.

 

In einem Schlussbescheid, der mir vorliegt (Berlin) sind unten "Gründe für die Teilablehnung" genannt. Ist das in anderen Bundesländern nicht so? Wow, schlimmer geht immer.

 

Nachtrag:

Gibt es so gar keinen Hinweis auf die Differenzen (Rückfragen aus dem Portal, die bestimmte Belege angefordert haben etc.)? Wäre ja noch ein ein Unterschied, ob man mit etwas Detektivarbeit die Differenzen rausbekommt, oder ob so gar keine Informationen dazu vorliegen...

 

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SKD-Steuer_und_Beratung
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Im Portal waren nur die Bescheide zum Download. Zusätzlich kam eine Mail, in der die Verrechnung der einzelnen Anträge für den Mandanten zu einer Zahl vorgenommen wurde.

 

Ich kann, außer der Addition, der jeweiligen Zahlen aus den Bescheiden nicht nachvollziehen, was gerechnet wurde.

 

Dieser Mandant wird nicht klagen. Aber es stellt sich für mich grundsätzlich die Frage, wie ich mit solchen Bescheiden umgehen soll. 

 

Ich habe die Anträge nach den damals geltenden Regeln nach bestem Wissen, Gewissen und mit aller Sorgfalt eingereicht. Ich habe gefühlt die ganze Fibu des Mandanten zur Schlussabrechnung eingereicht und nochmal alles neu, nach neuen Regeln, gerechnet.  Jetzt kommen Bescheide mit - wieder- abweichenden Zahlen. Die ich nicht nachvollziehen und prüfen kann.

 

Das ist doch kein ordnungsgemäßes Verfahren. 

 

 

 

 

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mehrkaffee
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Die ganzen Corona Hilfen sind ein einziges Übel und verursachen Bauch- und Kopfschmerzen...

 

Das Schlimme ist ja, dass man in Ihrem Fall den Bescheid nicht mal mit einem einfachen Widerspruch offen halten kann (verbunden mit der Bitte die Abweichungen zu erläutern um eine Prüfung zu ermöglichen).

 

Da hilft wohl nur offene Kommunikation mit dem Mandanten (nicht prüfbar, entweder hinnehmen oder klagen).

 

Vielleicht muss hier die Bundessteuerberaterkammer nochmal deutliche Worte sprechen.

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SKD-Steuer_und_Beratung
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Ich hatte die Kammer Hessen angerufen. Die Mitarbeiterin am Telefon war völlig überfordert. Von der Kammer Hessen erwarte ich deshalb nichts. Man kann nur hoffen, dass die Bundeskammer aktiv wird. 

 

Der heute betroffene Mandant ist nur glücklich und dankbar, dass der Zirkus ein Ende hat. 

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lohnexperte
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Hallo,

 

ich kann Ihnen da nur aus eigener Erfahrung Recht geben und Ihr Unverständnis sehr gut nachvollziehen.

 

Mein Rat, um darüber kein Magengeschwür zu bekommen: Schlafen Sie eine Nacht darüber! Und dann gehen Sie gelassen an die Angelegenheit heran:

 

Schauen Sie, um welchen Betrag es sich handelt. Lassen Sie den Mandanten entscheiden, ob er sich das Klageverfahren antuen will. Und dann machen Sie einen Haken dran! Seien Sie sich bewusst, dass SIE alles richtig gemacht haben und versuchen Sie, sich über die Unverschämtheit (keine Erläuterungen zum Grund und zur Höhe der Abweichungen) nicht zu ärgern. Gehen Sie davon aus, dass am anderen Ende Mitarbeiter sitzen, die nicht annähernd so viel Ahnung wie Sie haben, sondern nur "blind" abarbeiten, was der PC ihnen ausspuckt und deshalb auf Ihre Fragen und Sachverhaltsdarlegungen gar nicht eingehen können oder werden. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass im Rahmen eines (in unserem Bundesland noch zugelassenen) Widerspruchverfahrens die Unkenntnis der Bearbeiter und deren Unverschämtheiten nur noch deutlicher und schmerzhafter zu Tage treten. Auf Sachargumente wurde nicht eingegangen, statt dessen wurde in einem an Überheblichkeit nicht zu überbietenden Ton auf die Rücknahme des Widerspruches gedrängt mit dem "freundlichen" Hinweis darauf, dass im Falle eines anschlägig beschiedenen Widerspruch 300 € fällig werden.

 

Recht haben und Recht bekommen sind leider zweierlei Sachen; und für uns trifft nun lediglich nur ersteres zu.

 

Trösten Sie sich, dass Sie nicht der/die Einzige sind mit diesem Unverständnis ggü. einem Verwaltungsverfahren innerhalb bzw. bzgl. der Coronazeit.

 

Seien Sie stolz auf sich, dass SIE diesen Irrsinn bewältigt haben! Und schließen Sie Frieden mit dem Umstand, dass IHR Wissen und Engagement nicht die verdiente Würdigung finden wird.

 

Herzliche Grüße, mein aufrichtiges Mitgefühl (auch ich musste diesen steinigen Erkenntnisweg gehen) und alles Gute! 🙂

 

 

SKD-Steuer_und_Beratung
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Danke für die Aufmunterung und die netten Zeilen.

 

Ich habe für mich ganz persönlich die Entscheidung getroffen, dass ich, wenn noch einmal der Berufsstand zur Hilfe gerufen wird, auf beiden Ohren taub sein werde.

 

Ich habe mir diesen Irrsinn angetan, weil ich z.T. langjährigen Mandanten in einer Notlage helfen wollte.

 

Übrig geblieben ist:

 

- die Mandanten, die keinen Antrag gestellt, sondern ihre Altersvorsorge zum Überleben verbraucht haben, sind froh und glücklich, dass sie die Anträge nicht gestellt haben

 

- die Mandaten, die einen Antrag gestellt haben, sind nur froh, dass der Zirkus vorbei ist.

 

Bei Lichte betrachtet waren wohl von Anfang an die Einzigen, die das Verfahren toll fanden und etwas Positives für sich mitgenommen haben,  die Politiker, die sich vor laufenden Kameras selbst loben und darstellen konnten. 

 

Der Rest der Beteiligten ist erschöpft, ernüchtert und frustriert. 

 

 

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lohnexperte
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Ich liebe ja, neben Goethes Faust und de Saint-Exuperys Kleiner Prinz, Shakespeares Hamlet! Aus diesen Werken kann man auch heute stets treffend noch zitieren:

Ist’s Wahnsinn auch, so hat es doch Methode“ (Shakespeare, Hamlet)

😉

 

Viele Grüße!

 

 

 

SKD-Steuer_und_Beratung
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Das ist eine gute Idee! Ich werde "meinen" Hamlet heute Abend noch einmal lesen.  DANKE!

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MarcelSchmitz
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Ich bin auch aus Hessen.

 

Bei mir hat es letzte Woche mit Rückfragen bei den Schlussabrechnungen angefangen,

Eine kurze Frage in die Runde:

 

Wenn man jetzt die Rückfragen beantwortet hat, wie geht es jetzt weiter??

Kommt gleich der Bescheid und wenn ja, wie lange dauert es so ??

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AKW
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Guten Morgen @MarcelSchmitz 

 

Naja ich hatte in BaWü bis zu 3 Rückfragerunden für einen Antrag im unteren 5-Stelligen Bereich. 

Die letzte war dann warum die Kosten für den prüfenden Dritten so hoch sind... mittlerer 4-Steliger Bereich als Gesamtkosten für alle Anträge und SAR. 

 

2 Tage nach der etwas schnippischen Beantwortung der 3. Anfrage kam dann der Bescheid am 02.11.2023.

 

Ach ja... die erste Anfrage war am 26.06.2023... Also können Sie sich auf etwas Bearbeitungszeit bei der Vergabestelle gefasst machen.

 

Und auch entsprechende Zeiten für Rückfragenbearbeitung in die Schlussrechnung mit einkalkulieren 😉

 

Grüße

 

AKW

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MarcelSchmitz
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Ok, vielen Dank.

 

Noch eine Frage:

 

Waren das Bescheide mit hohen Rückzahlzungen oder war im Bereich des Zumutbaren??

Weil man hört ja viel von Nachzahlungen zurzeit...

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AKW
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Also ich hab insgesamt schon von 2 Mandanten die Bescheide erhalten. 

 

Mandant 1: 

Ein Programm mit ner Erstattung. 

 

Mandant 2:

Eine Hilfe mit einer kleinen Nachzahlung (200 €)

eine Hilfe mit einer Erstattung/Mehrförderung  (über 3.000 €) von denen aber er nichts sehen wird, da Gewerbe abgemeldet. 

Allerdings steht in diesem Bescheid, dass die Auszahlung nach Bescheiderlass erfolgt. Bin mal gespannt, ob da was ausbezahlt wird noch nicht 😉

 

Ich hab aber auch Schlussabrechnungen, aus denen noch nachträgliche Mehrförderungen im 5-Stelligen Bereich berechnet sind. Mal sehen was die L-Bank dann dazu sagt...

 

Aber natürlich auch Rückzahlungen im 5-Stelligen Bereich, die war dem Antragsteller aber bekannt. Eine Korrektur des Antrags durfte damals nicht gemacht werden, da ein Korrekturantrag nur erstellt werden durfte bei einer erheblichen Mehrförderung. Naja, man nennt es Zinsloses Darlehen 😉

 

Insgesamt wirklich quer durchs Beet bei meinen Anträgen.  

 

Grüße

 

AKW

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SKD-Steuer_und_Beratung
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Ich habe nach den Rückfragen ca. 1/2 Jahr nichts gehört. Dann kamen erst die Bescheide. 

 

Auch bei abgemeldetem Gewerbe wurde der Förderbetrag an den Mandanten ausgezahlt. In einem Fall gab es das Geschäftskonto nicht mehr. Zumindest die Änderung der Bankverbindung für die Auszahlung ging formlos per E-mail.

 

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Nachtrag: Das Amt hat sich  im Nachgang per Mail gemeldet und bestätigt, dass die Auszahlung nicht zurück auf ihr Konto gekommen ist und dass sie davon ausgehen, dass die geänderte Bankverbindung richtig erfasst wurde.

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AKW
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Oo Auszahlung nach Einstellung des Gewerbes??? Das ist aber mal sowas von gegen die FAQs... 

 

Welche Bewilligungsstelle wenn ich fragen darf?

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SKD-Steuer_und_Beratung
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@AKW Hessen.

 

Und wieso FAQ? 

ICH habe inzwischen gelernt, dass die Bewilligungsstellen unabhängig von den FAQ entscheiden dürfen.

Und dass ich mich nicht mehr aufregen muss, dass meine Anträge nach FAQ und die Schlussanträge nach FAQ NICHTS mit der Entscheidung der Bewilligungsstelle zu tun haben. Und dass ich den Sachverhalt noch nicht einmal prüfen kann.

 

Bewilligungsstelle ist nicht Finanzamt. Und "dreckige FAQ auf irgendeiner beliebigen Website" (entschuldigen Sie bitte die Wortwahl)  haben keinerlei Verbindlichkeit. Ich würde mich nicht wundern, wenn die im Zeitablauf intern ihre FAQ je nach Wetter- und Finanzlage bei den Schlussabrechnungen ändern würden. Das ganze Verfahren entspricht nicht meinem Rechtsempfinden, aber wen interessiert das in Berlin, Wiesbaden usw. ?

 

Gestern im Webinar hat der Dozent ein paar Sätze zum Thema MoPeG und Steuern gesagt. Herr Kollege, unter uns und ganz ernsthaft, wir haben doch noch nicht einmal mehr eine vernünftige Gesetzgebung. Das läuft doch inzwischen nach dem Motto" Schaun wir mal, was in der Praxis umfällt, dann bessern wir nach. Oder in 10 bis 15 Jahren die Gerichte.".  Was erwarten sie von völlig unverbindlichen FAQ? 

 

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mehrkaffee
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Dass die FAQ in weiten Teilen schlecht formuliert sind und voll mit unbestimmten Rechtsbegriffen ist ja nichts neues.

 

Aber man könnte ja erwarten, dass die Bewilligungsstellen wenigstens die eindeutig formulierten Stellen auch so umsetzen. In diesem Fall war es ja wenigstens positiv für den Mandanten (und negativ für alle anderen Steuerzahler...).

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SKD-Steuer_und_Beratung
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Zum Thema FAQ: Fortbildung Photovoltaik.

 

Dozent: "Ich weiß, dass Sie das Wort FAQ nicht mehr hören können. Aber wenn Sie die FAQ zur Photovoltaik nicht beachten, dann riskieren Sie einen Haftungsfall. "

 

Geprüft. Natürlich Mandanten betroffen. Sofort reagiert und die entsprechenden Anträge gestellt.

 

Gesetz, Richtlinien, Erlasse, FAQ. 

Für welche Sachverhalte es wo wichtige FAQ gibt, erfährt man dann vermutlich über einen Tweet des BMF auf X. 

 

 

 

 

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MarcelSchmitz
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Ich habe jetzt nach den Rückfragen 2 Wochen später die ersten Bescheide vom Paket 1 an die Mandanten bekommen.

 

Meine Frage in die Runde:

 

Hat schon jemand Bescheide oder Rückfragen für das Paket 2 ??

Wenn ja, welcher Zeitraum lag zwischen den Rückfragen vom Paket 1 zu Paket2 `?

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AKW
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Guten Morgen, 

 

Rückfragen zu Paket 2 hab ich noch nicht erhalten. Ich hab bisher auch nur Rückfragen oder Bescheide bekommen bei den Mandanten, die nur das Paket 1 beantragt haben. 

 

Ich hatte neulich ein schönes Gespräch mit der L-Bank. Dabei habe ich erfahren, dass noch nicht mal alle Bescheide aus der Antragszeit für das Paket 2 raus sind. 

 

Ich vermute mal, dass sich das noch deutlich ziehen wird 😉

 

Grüße

 

AKW

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Stb2021
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Dabei habe ich erfahren, dass noch nicht mal alle Bescheide aus der Antragszeit für das Paket 2 raus sind. 

 

Das Problem haben wir in NRW auch. Nach mehrfachen Rückfragen kam dann der Satz:

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung verlängert sich automatisch um 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides.

 

In NRW werden auch bis dato keine Schlussabrechnungen bearbeitet. Ergo haben wir keine Rückfragen und können keine Erfahrungen sammeln welche Unterlagen vorzuhalten sind.

MarcelSchmitz
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In Hessen sind Sie zumindestens schonmal bei Paket1.

 

Mich würde aber echt mal interessieren, wann es ungefähr an das Paket 2 rangeht.

Hat da jemand informationen??

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AKW
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Kleiner FunFact zu den ergehenden Bescheiden:

 

Hab grad mal wieder Bescheide fürs Paket 1 bekommen.

 

Unter anderem war auch die Dezemberhilfe beantragt worden. 

 

Antrag in der Antragsphase: 1.480,35 €

Antrag laut Schlussabrechnung : 1.480,18 €

 

Jetzt bekomme ich folgenden Bescheid: 

 

AKW_0-1705666696395.png

Aber was ist denn das?

AKW_1-1705666717124.png

 

Ich bekomm mehr bescheinigt als ich bekommen hab? Zum Glückt kratzt der Mandant nicht an der Kleinbeihilfegrenze 😉

 

Aber ich hab den Aufwand den Mandanten jetzt wieder über den Fehler in Kenntnis zu setzen und in drauf hinzuweisen, dass zu vielbescheinigt wurde.... Bin mal gespannt was noch so an Fehlern auftritt. 

 

 

 

Grüße

 

AKW

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letzte Antwort am 19.01.2024 13:20:27 von AKW
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