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Schlussabrechnungen Überbrückungshilfe - Bezirksregierung treibt mich in den Wahnsinn

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letzte Antwort am 23.10.2025 15:06:16 von andrereissig
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Arnd05
Aufsteiger
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Hallo liebe Mitstreiter,

 

muss mir gerade mal den Frust von der Seele schreiben.

SAR1 - Antragsstellerin Gastronomie, Fördersumme insgesamt ca. 60 T€.

 

...wir sind inzwischen bei der 13ten !!!!! Rückfrage; jede einzelne davon liest sich ganz genau so, als seien alle vorherigen Rückfragen gar nicht existent; in jeder Rückfrage wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben:

 

Rückfrage 12: Bitte reichen sie den steuerlichen Erfassungsbogen ein (Die Antragstellerin hat den Förderbetrieb erst zum 1.1.2020 von der Rechtsvorgängerin übernommen und selbstverständlich wurde bei den Vergleichsumsätzen auf die Zahlen der Rechtvorgängerin abgestellt, BWA wurde bereits 3mal im Rahmen von Rückfragen eingereicht)

Nun gut, habe zwar keine Ahnung warum, aber wenn man dort möchte, also eingereicht.

 

Einen Tag später Rückfrage 13: Ausweislich ihres eingereichten Erfassungsbogen erzielte der Antragssteller im April 2019 einen Umsatz i.H.v. 6.000,-- € und im Juni 2019 ebenfalls einen Umsatz i.H.v. 6.000,-- €. Damit vermindern sich die Förderquoten um xxx auf xxx und es entsteht eine Rückforderung von xxx (ca. 40.000,-- €)

 

So jetzt:

 

In 2019 hat meine Antragstellerin den Betrieb noch gar nicht selbst betrieben.

Die Zahlen der Rechtsvorgängerin wurden (nebst ausführlichem Erläuterungstext) bereits mehrfach eingereicht.

Auf dem angeforderten und zitierten Fragebogen werden Monatsumsätze überhaupt gar nicht abgefragt und angegeben; die von der BR genannten Zahlen sind dort gar nicht zu finden.

 

Das alles kann doch mit Schlechtleistung des/der Sachbearbeiter/s gar nicht mehr erklärt werden, da schreit doch nach Willkür..........

 

Inzwischen denke ich darüber nach - nach Abschluss aller Schlussabrechnungen der betreffenden Bezirksregierung - die Dienstaufsicht einmal mit dem Fall zu beschäftigen, aber wer ist eigentlich die Dienstaufsichtsbehörde einer Bezirksregierung in NRW ????

 

Sorry, musste jetzt raus...................

 

keep calm and stay tune.......

 

 

 

 

Arnd05
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 9
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hmm, ich nochmal,

 

mein Geschreibsel von gestern war wohl etwas zu konfus..???

 

Habe aber heute die vierzehnte Rückfrage vorliegen.

 

Also, die Bewilligungsstelle möchte nach wie vor zur Bemessungsgröße der Förderquote einen Schätzumsatz (aus dem steuerlichen Erfassungsbogen zur Neugründung eines Unternehmens) für die Monate Oktober bis Dezember 2020 als Basis zur Berücksichtigung des Vergleichsumsatz für die Monate April bis Juni 2019 anwenden und rechnet da mal einfach den Schätzumsatz (2020) anteilig linear auf einen Monatsumsatz (2019) um und berücksichtigt diesen als tatsächlichen Vergleichsumsatz für das Jahr 2019 (das Jahr, in dem die Rechtsvorgängerin dieses Unternehmen noch betrieben hat).

Das Ganze, obwohl der Bewilligungsbehörde die tatsächlichen Zahlen der Rechtsvorgängerin inzwischen bereits 4mal zugesandt worden.

 

Ich bin da inzwischen selbst ein wenig verwirrt, ob ich da evtl. auf dem Schlauch stehe, weil ich - sofern meine Rechtsauffassung richtig ist (auf die Zahlen der Rechtsvorgängerin abstellen) - gar nicht glauben möchte, dass seitens der Bewilligungsstelle ein solch eklatanter Fall von Rechtsbeugung gegeben wäre.

 

Bin ich da auf dem Holzweg ????

 

(Inzwischen mache ich mir bereits Gedanken darum, ob der Name der Antragstellerin, der auf einen Migrationshintergrund deutet, hinsichtlich der Handlungsweise der Bewilligungsstelle eine Rolle spielt?)

 

.....und nach wie vor wird von mir verlangt, ich möge die SAR entsprechend zurück nehmen (eines unstrittigen Sachverhaltes entsprechend) und ich erwidere inzwischen wohl zum 7ten mal, dass ich mit der Kürzung einverstanden bin und einen Teilbewilligungsbescheid wünsche (weil ich meinen Mandanten nicht die Rechtsbehelfsmöglichkeit nehmen möchte).

 

??????

 

 

AKW
Fachmann
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ICh selber hab leider keinen Fall mit übernommenen Betrieben, 

aber ich weis jemanden, der alle Arten von Fällen glaub hatte:

@andrereissig Ich läute mal, vielleicht weis er einen Rat. 

 

Grüße

AKW

Diederich
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 9
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@Arnd05  schrieb:

 

Die Antragstellerin hat den Förderbetrieb erst zum 1.1.2020 von der Rechtsvorgängerin übernommen und selbstverständlich wurde bei den Vergleichsumsätzen auf die Zahlen der Rechtvorgängerin abgestellt, BWA wurde bereits 3mal im Rahmen von Rückfragen eingereicht

Ich zitiere mal aus den FAQs : 😉

 

5.4 Wie wird bei neu gegründeten Unternehmen vorgegangen?

 

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 in Ansatz bringen. Alternativ können diese Unternehmen bei der Ermittlung des notwendigen Referenzumsatzes auf den monatlichen Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes 2020, der bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ angegeben wurde, abstellen.

 

Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2020 neu gegründet worden sind, sind nicht antragsberechtigt.

 

Eine Fortführung eines Unternehmens durch eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger oder an einem anderen Ort, Umfirmierung, Umwandlung sowie der Wechsel von nebenerwerblicher zu haupterwerblicher Tätigkeit gelten nicht als Neugründung.

 

Im Übrigen haben Start-ups grundsätzlich Zugang zu allen übrigen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Insbesondere mit dem 2 Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket werden gezielt Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell adressiert (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html ). 

 

Gründungsdatum des UnternehmensUmsatzvergleich für Antragsberechtigung
Vor dem 1. Januar 2019Vergleich zum jeweiligen Monat im Jahr 2019
Zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020Vergleich zum Monatsdurchschnitt des Jahres 2019,
oder Vergleich zum Durchschnitt der Monate Januar und Februar 2020,
oder Vergleich zum Durchschnitt der Monate Juni bis September 2020,
oder Vergleich zum monatlichen Durchschnittwert des geschätzten Jahresumsatzes 2020 der erstmaligen steuerlichen Erfassung
Nach dem 31. Oktober 2020Unternehmen ist nicht antragsberechtigt.

 

Arnd05
Aufsteiger
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danke schon mal für die Antworten,

 

hier liegt ja eine Fortführung des Unternehmens vor, also gilt ja der zweite Abschnitt der zitierten FAQ:

 

Also der jeweilige Vergleichsmonat oder der Durchschnitt.

Ich habe mich für den jeweiligen Vergleichsmonat entschieden und diesen Wert auch beantragt.

Ging bei der Antragstellung auch problemlos durch, nur halt jetzt bei der SAR wird gezickt.....

 

Ich vermute, da peilt jemand nicht, dass es sich um eine Unternehmensfortführung handelt; das wurde aber schon mehrfach von mir geschrieben; wie kann man nur so ignorant sein....?????

 

???

 

andrereissig
Allwissender
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@AKW  schrieb:

@andrereissig Ich läute mal, vielleicht weis er einen Rat. 


Sie haben geläutet? 😄

 

Also diesen Fall hatte ich tatsächlich mehrmals, allerdings ohne solches Chaos seitens der BWS.

 

Wir hatten Betriebsübergange im Rahmen der Rechtsnachfolge, in denen der Betrieb in identischer Art und Umfang vom Nachfolger fortgeführt wurde. Dementsprechend war für mich die sicherste Herangehensweise, die Zahlen des Vorbesitzers als Maßstab heranzuziehen, was auch in keinem Fall in Frage gestellt wurde.

 

Daher finde ich das Verhalten der BWS hier mehr als befremdlich.

 

Hier Ratschläge zu geben ist schwierig, da im Zweifel die BWS irgendwann auf stur schalten kann und einfach nach Aktenlage entscheidet.

 

Ich kann hier nur empfehlen, penetrant zu bleiben, auf die von @Diederich zitierten Wahlrechte verweisen und den eigenen Standpunkt nicht zu verlassen. Immer dran denken: Man hat es hier auf der Gegenseite teilweise mit Personen zu tun, deren Urteil nicht durch Fachwissen getrübt ist.

 

Dann das Ganze bis ins Detail dokumentieren um ggfs. für ein Klageverfahren gerüstet zu sein - sofern es hier um einen wesentlichen Betrag gehen sollte.

 

Hier würde ich auch dazu raten, die Kommunikation im Portal zu sichern (Screenshots, PDF-Ausdrucke), denn wie @AKW ja hier bereits schrieb, besteht die Planung, dass das Portal nur bis Mitte 2027 genutzt werden soll. Ich kann mir zwar kaum vorstellen, dass man uns von den Informationen abschneidet, aber haben ist besser als brauchen. 

 

Alles in allem eine sehr unglückliche Situation, in der man gemeinsam mit dem Mandanten entscheiden muss, wie weit man bereit ist, hier noch weiteren Aufwand zu betreiben.

Live long and prosper!
MarcelSchmitz
Einsteiger
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Wo wir gerade beim Thema sind.

 

Kann es sein das manche Bundesländer noch nicht einmal mit der Schlussabrechung Paket 2

angefangen haben??

 

Ich habe noch keinen einzigen Bescheid oder Rückfrage bekommen!!

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Arnd05
Aufsteiger
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@andrereissig 

 

Hallo Andre,

 

besten Dank für die wie immer umfassende Stellungnahme.

Letztlich ist alles bisher so gelaufen, wie Du es auch geschildert hast.

Ich habe mir vom Beginn der Rückfragen an angewöhnt, jede einzelne Rückfrage seitens der BWS in ein Dokument zu kopieren und es abzuspeichern. Dito die passende Antwort; beigefügte Dokumente ebenfalls.

Das alles auf Windows Ebene (habe bewusst die DOKORG der Datev umgangen) in Ordnern und Dateien.

Ich kann also den kompletten Hergang incl. Datum und Uhrzeit rekonstruieren.

 

Mich macht halt extrem stutzig, dass ich diese Handlungsweise der BR (BWS) persönlich nicht mehr als Unvermögen des Sachbearbeiters einzustufen vermag, sondern da eine wie auch immer geartete bewusste Handlungsweise sehe.

 

Ich habe auch bisher quasi gebetsmühlenartig an meiner Auffassung festgehalten, obwohl die BR sich extrem sträubt; werde ich sicherlich auch weiter so machen.

 

Interessant auch im Rahmen anderer SAR`s, mit welcher Intensität sich die BWS`s bemühen, dass die Anträge von der fachkundigen Stelle (also uns) teilweise zurück genommen werden. Dort scheint man den Erlass eines Teilbewilligungsbescheides meiden zu wollen wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser.

Hat sicherlich etwas mit Statistiken zu tun.....????

 

So what, ich bleibe hart (was auch sonst?) !!!

 

an Guatn.....(Feieraaamt)

 

 

andrereissig
Allwissender
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@Arnd05  schrieb:

 

Interessant auch im Rahmen anderer SAR`s, mit welcher Intensität sich die BWS`s bemühen, dass die Anträge von der fachkundigen Stelle (also uns) teilweise zurück genommen werden. Dort scheint man den Erlass eines Teilbewilligungsbescheides meiden zu wollen wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser.

Hat sicherlich etwas mit Statistiken zu tun.....????

Das hat - denke ich - eher etwas mit Klagefähigkeit zu tun.

 

Wenn Du X beantragst, aber Y bewilligt bekommst, steht der Klageweg offen.

 

Wenn man aber sagt, "Ziehe X zurück und beantrage Y", dann hast Du eben Y beantragt und Y bewilligt bekommen. Wogegen willst Du dann klagen?

 

Mit dieser Strategie verschließen die BWS den Klageweg.

 

@Arnd05  schrieb:

So what, ich bleibe hart (was auch sonst?) !!!

Gut so! Aber gegebenenfalls auch rechtzeitig die Reißleine ziehen.

Live long and prosper!
8
letzte Antwort am 23.10.2025 15:06:16 von andrereissig
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