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Schlussabrechnung Neustarthilfe

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letzte Antwort am 30.11.2022 08:45:43 von AKW
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karlhörterer
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Hallo zusammen,

 

das Schlussabrechnungstool für Direktantragsteller bei der Neustarthilfe scheint aktiv zu sein, das für zu prüfende Dritte dauert offensichtlich noch. Gibt es hierzu schon eine Ankündigung, wann das Tool für uns prüfende Dritte zur Verfügung steht? Oder gibt es Hinweise, dass über eine Verlängerung der Abrechnungsfrist 31.12. nachgedacht wird? 

 

Gruß

Karl Hörterer

herr-jfs
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Hallo,

 

Die Frist ist bereits verlängert bis zum 30.06.22:

 

Hilmar_Speck
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Die Freischaltung der (derzeit) zum 30.06.2022 fälligen Endabrechnung/ Schlussabrechnung für die prüfenden Dritten wird voraussichtlich nicht vor Ende November 2021 erfolgen. 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

 

Hilmar Speck 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
andrereissig
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Ich stehe gerade total auf dem Schlauch und benötige Hilfe bei der Suche.

 

Wir haben ein paar Endabrechnungen für die Neustarthilfe, bei denen sich die Mandanten unkooperativ zeigen und keine entsprechenden Unterlagen beibringen.

 

Irgendwo gab es mal einen Hinweis, wie mit dieser Situation umzugehen ist (Information an die Bewilligungsstelle etc.).

 

Ich bin mir absolut sicher, dazu etwas gelesen zu haben, kann meine Fundstelle aber nicht mehr finden - weder in den FAQ noch auf den Seiten der StBk SA. (Ich habe mir da auch nichts abgespeichert, weil ich törichterweise davon ausgegangen bin, daß niemand die Endabrechnung verweigert und ohne Not eine komplette Rückzahlung riskiert...)

 

Ich hoffe, jemand weiß, was ich meine und hat einen Tipp für mich.

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AKW
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Versehentlich abgesendet... hab nichts passendes gefunden und wollte eigentlich den Beitrag löschen 😉

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cro
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Ein Versuch: Leider keine Ahnung ob das auch für die erste Neustarthilfe sowie für prüfende Dritte gilt:

Überbrückungshilfe Unternehmen - Endabrechnung Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

 

cro_0-1656582200665.png

 

andrereissig
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Vielen Dank für die Links.

 

Ich suche nach einem kurzen Text (der - wenn ich mich -recht erinnere - auch im Layout der FAQs geschrieben war), in dem sinngemäß stand:

 

"Wenn eine Rückmeldung nicht möglich ist, weil der Mandant nicht rechtzeitig die Unterlagen beigebracht hat oder die Auskunft verweigert, informieren Sie bitte die Bewilligungsstelle über den Sachverhalt. Danach sind keine weiteren Schritte durch Sie erforderlich."

 

Ich finde es einfach nicht mehr! ich habe auch schon die Pressemitteilungen durchsucht, war aber erfolglos.

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AKW
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Got it 😉 Ist zwar die Novemberhilfe, aber eventuell ableitbar auf die Neustarthilfe

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-3-12.html

Hilmar_Speck
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1.) Der (Ex-) Mandant sollte informiert werden, dass das Mandat bzw. die Bearbeitung mangels Zuarbeit beendet/abgelehnt wird und die Bewilligungsstelle (ohne nähere Begründung) darüber informiert wird, dass die Endabrechnung/ Schlussabrechnung nicht mehr über Sie läuft.

2.) Die Bewilligungsstelle per E-Mail/ Post/ Fax informieren, dass die Endabrechnung/ Schlussabrechnung nicht mehr über Sie läuft.

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck  

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
andrereissig
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@AKW Jau, super! Tausend Dank! Ich hatte so langsam schon befürchtet, mir das Ganze halluziniert zu haben!

 

@Hilmar_Speck : Besten Dank für die Tipps!

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andrereissig
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@andrereissig  schrieb:

"Wenn eine Rückmeldung nicht möglich ist, weil der Mandant nicht rechtzeitig die Unterlagen beigebracht hat oder die Auskunft verweigert, informieren Sie bitte die Bewilligungsstelle über den Sachverhalt. Danach sind keine weiteren Schritte durch Sie erforderlich."


Tja, jetzt haben wir über den Fall gesprochen, daß der Mandant keine Unterlagen beibringt oder sich weigert...

 

Was geschieht denn, wenn die Bewilligungsstelle nicht aus dem Quark kommt?

 

Die BezReg Münster scheint sich notorisch im Halbschlaf zu befinden und ist für alle unserer mehr als 400 Anträge stets die langsamste Bearbeitungsstelle, was dazu geführt hat, daß wir erst vor kurzem die letzte Genehmigung der ÜBH3plus bekommen haben und nun immer noch auf Genehmigungen der NSH2022 und NSH2022Q2 warten.

 

Gab es irgendwo schon einmal eine Aussage zur Vorgehensweise im Falle des Fristversäumnisses für die Endabrechnung zum 31.12.2022, weil die Bewilligungsstelle immer noch wie eine Glucke seit sechs Monaten auf dem unbearbeiteten Antrag hockt?

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AKW
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Wüsste nicht hier etwas mal gelesen oder aufgeschnappt zu haben. Hab mich auch nie großartig mit NSH beschäftigt, da in BaWü meist die ÜBH mit dem Unternehmerlohn günstiger war. 

 

Aber hier hilft ja eigentlich nur eine schriftliche Fristverlängerung mit dem Verweis darauf, dass der Antrag noch nicht genehmigt wurde und deswegen auch nicht Endabgerechnet werden kann. 

Was bleibt einem auch anderes übrig.... Ich kann ja nichts Schlussabrechnen, was nicht vorhanden ist. 

 

Grüße AKW

11
letzte Antwort am 30.11.2022 08:45:43 von AKW
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