Hallo, immer wieder stößt es mir auf, das ich folgendes Bild vorfinde:
Ist es möglich, die linke Spalte zu "verschmälern" oder noch viel wichtiger: Ist es möglich die rechte graue Spalte mit den Werkzeugen ganz auszublenden oder die Anordnung vertikal zu gestalten.
Es ist recht dämlich, wenn diese Art der Darstellung zu lasten des Info-Dokumentes geht. Vor allem bei Einteilung im Mehr-Monitorbetrieb möchte ich doch eine "Parzelle" die rein informativ ist; das Ein-und Ausblenden müsste doch dann mindesten gehen. Wenn man es so überschlagen betrachtet, fehlt nahezu die Hälfte nützlicher Platz.
Kann dies irgendwo eingestellt werden? Sehe ich das ggf. nur so. Könnte ja sein, dass ich der einzige mit dem "Wunsch" bin.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Deus Ex,
derzeit kann man die Spalten nicht verändern. Leider. Wir wissen, dass das ärgerlich ist und prüfen bereits, wann und wie wir das ändern können. Unser Ziel: so schnell wie möglich
Gruß aus Nürnberg
Ulrike Drefs
DATEV eG
Danke für Ihre schnelle Rückmeldung. Im Moment habe ich gesehen, dass in der rechten Spalte auch Querweise auf verwandte Rechtsquellen aufgeführt sind, welche diesen Spaltenraum wohl fest einnehmen (ob nun Verweise da sind oder nicht), wofür sich dies zwar ein wenig plausibilisiert, aber praktisch ist es leider nicht.
Hallo Deus Ex,
die Bildschirmdarstellung finde ich gar nicht schlimm, da die Lesbarkeit am Bildschirm bei einer Bandwurmzeile sehr eingeschränkt wäre.
Dringend verbesserungswürdig finde ich allerdings den Ausdruck eines Dokuments; das sieht zur Zeit so aus:
Die riesigen Überschriften, unnötige Leerzeilen und aufgeblähte Kopfzeilen sind bei einem Ausdruck m.E. unnötig.
Schöne Grüße Willi Müller
Hallo Herr Müller,
da wir Dokumente an sich NIE ausdrucken, sondern als Lesezeichen speichern oder selten auch ein pdf ablegen, tangiert uns dies nicht so stark.
Eines habe ich jedoch schon bemerkt: Die Dokumente sind offensichtlich auf "Querformat" aufgebaut, denn da erhält man einen recht ansehnlichen und gefälligen "Druck".
Anwender melden sich sowohl mit unterschiedlichen Mobilgeräten, Pads, Browsern, Betriebssystemen an, da sollte es schon immer gleich und leserlich aussehen. Dies wäre im code mit einer % Lösung möglich, wegen der Lesbarkeit wurde es allerdings so gehandhabt, wie es eben ist. Also ich finde das absolut OK.
Guten Morgen,
bei der Internetversion widmeten wir tatsächlich dem Anzeige-Layout mehr Aufmerksamkeit als dem Druck-Layout. Wir haben das auf unsere Prüfliste gesetzt ... nicht ganz oben, aber es geht nicht verloren.
Einen schönen Tag noch
Ulrike Drefs
DATEV eG
Guten Morgen Frau Drefs,
sollte aber schon im oberen Segment landen. Mittlerweile gibt es etliche Möglichkeiten auf die Lexinform zuzugreifen. Es ist ja auch schön, dass zumindest die Möglichkeit besteht. Aber jedes mal ein anderes Layout aufgrund verschiedener Medien, das ist nicht gerade schön für diejenigen, die damit täglich arbeiten müssen!
Und Internet ist doch mittlerweile Standard, oder?
Ohne Kommentar ....
Eben. Mittlerweile hat man zig Zugangsmöglichkeiten über zig Medien und daraus resultieren dann wiederum zig Ausgabe/Ansichtsqualitäten.
Das ist nicht prozessoptimal. Das ist Murks. Vor allem, wenn man das dann noch der Mandantschaft erklären muss.
Optimal ist anders!
Internetseiten müssen responsiv sein (flexibles Layouting, das sich an alle Auflösungen anpasst). Wenn sie es nicht sind, dann geht es irgendwann in die Hose, wie von "ein Anwender" gezeigt. Ich wollte gestern schon nach ähnlichen Beispielen suchen, denn es gibt unzählige davon.
Es ist sehr unglücklich, dass man ein nicht responsives Layout gewählt hat und einfach nur verrückt, dass man dann noch als Sahnehäubchen oben d'rauf sich rechts eine Buttonwüste gönnt, die den wertvollen Platz verschwendet.
Das wäre nachvollziehbar bei einer Seite, die 10 Jahre alt ist. Es ist nur schwer nachzuvollziehen, wenn man überlegt, dass "das neue Lexinform" erst einige Monate (? - Zeit vergeht, bin mir nicht sicher) alt ist. Frau Drefs Aussagen oben lassen hoffen, dass das erkannt worden ist.
Ja, Frau Drefs gab sich wirklich schon immer Mühe bei Anregungen zu Lexinform. Und nicht erst seit der neuen Version.
Aber ein 10 Jahre altes Lexinform sagt ja auch schon alles......zumindest kommt es einem so vor, wenn man mal wieder mit Googlelogik nach einer Sache sucht, bei der man sicher ist, dass es sie hier gibt...
Und sie dann auch irgendwann findet....
@Datev
und wo finde ich z.B. das Datev Heftchen zur Künstlersozialversichrung? In Lexinform werden mir 1.116 Treffer angezeigt. Nur die PDF Mandanteninfo nicht 😞 (Abo besteht)
Guten Tag Herr Müller,
meinen Sie die:
Kann sein, dass Sie sich anmelden müssen....(geschützter Bereich)
Falls ja: im DATEV-Shop, Bestell-Nr. 32368.
Falls nein: nun ja....
Hallo Herr Müller,
um auf die abonnierten Mandanten-Info comfort-Ausgaben über LEXinform/Info-Datenbank pro zugreifen zu können, muss das entsprechende Zugriffsrecht über den Installations-Manager installiert sein. Eine Anleitung hierzu kann dem Dokument 1070796 (Zugriffsrecht für Mandanten-Info comfort installieren und öffnen) entnommen werden.
Nach der Installation stehen Ihnen die E-Book-Ausgaben im EPUB-, PDF- und Microsoft Word-Format in LEXinform/Info-Datenbank pro zum Abruf über das DATEV-Rechenzentrum zur Verfügung, solange Ihr Abonnement besteht. Diese lassen sich am einfachsten gebündelt finden im LEXinform Inhaltsverzeichnis unter LEXinform/El. Wissen | Literatur | Mandanten-Info comfort.
Sonnige Grüße aus Nürnberg
Karin Hiller
DATEV eG
Service LEXinform und Fachliteratur
Guten Morgen zusammen,
ab heute sind die Dokumente "raumgreifender".
Diese schnelle Lösung hilft hoffentlich erst einmal?
Viele Grüße aus Nürnberg
Ulrike Drefs
DATEV eG
Perfekt ! So sieht das richtig gut aus. Vielen Dank für die schnelle Umsetzung.
Auch von mir ein herzliches Dankeschön. Wenn es noch responsiv wird, dann ist es perfekt.
Auch so ist es aber schon viel, viel besser! Nochmals danke!
Wenn es noch responsiv wird, dann ist es perfekt.
Nicht so voreilig
Mich würde in dem Zusammenhang brennend interessieren,
1. wie ich Lesezeichen zwischen den div. Anwendungen der Lexinfo setz
2. wenn ich links was anderes seh als rechts
3. wieso ich dort nur über umwege hinkomme
LEXinform/Info-DB
4. u. wieso ich rechts eigentlich gar nix mehr seh
Bevor Fragen aufkommen, angemeldet ist genau so
zu 2.:
Kann ich nicht reproduzieren. Ggf. ein Rechteproblem?
zu 3. und 4.: Verstehe ich gerade nicht.
2. Bestimmt ein Rechtproblem, das ist mir allerdings zu hoch. Ich habe eine SC mit Universalrechten u. würde die netten Datev-Infos zu GoBD u. Scannen darüberhinaus auch gerne für andere Leute nutzbar machen. Dafür bräuchte ich zumindest Links die überall funktionieren (selbst wenn Sie danach einen Hinweis auf fehlende Rechte ausgeben [doof])
3. Das Datev-Infodokument bietet keine Direktlinks zum Anklicken, sondern nur eine Auswahl div.. Datev-Anwendungen mit div. Menüs zum Durchklicken (sog. EDZzF [EDV zu Fuß])
4. spielt auf das ein oder andere generelle Problem aller sog. (noch) PRO-Anwendungen an. Wie u.a. riesige [unnütze] Kontextmenüs (die man auch nur manchmal ganz lesen kann) die sich über die nützlichen Infos ausbreiten.
Hallo Herr Behrens
zu 1.) Lesezeichen können wir (derzeit) zwischen den verschiedenen Plattformen nicht synchronisieren: Windows-Programm und "normaler" Browser und App kennen sich nicht.
zu 2.) links = ohne Anmeldung = nur "öffentliche" Dokumente werden gefunden (siehe Dok.-Nr. 1070488)
d. h.: Das Dokument 0404064 ist ein nicht öffentliches LEXinform-Dokument. Das können Sie nur finden, wenn Sie angemeldet sind und Ihre LEXinform-Abos für die Internetnutzung freigeschaltet haben.
zu 3.) Was meine Sie damit? Ich verstehe Ihre Frage leider auch nicht.
zu 4.) Die rechte graue Spalte wird nur dann angezeigt, wenn sich dort auch Informationen befinden. Bei Bedarf also.
Viele Grüße
Ulrike Drefs
DATEV eG
Anm.: Ich war eigentlich nur schnell u. unkompliziert auf der Suche nach der Arbeitshilfe zur Verfahrensdok. beim Ersetzenden Scannen
3. Vgl. LEXinform/Info-DB
dort ist kein Direktlink zur Verfahrensdok. angegeben, nur Anleitungen wie man dort hinkommen könnte. Die Erste die ich gewählt hab, hat zu o.g. Widrigkeiten geführt
4, mich würde eigentlich eher der Inhalt des Dokuments interessieren (auf den ersten Blick/Klick). Nicht die beiden Kontextmenüs
zu 1.) Lesezeichen können wir (derzeit) zwischen den verschiedenen Plattformen nicht synchronisieren: Windows-Programm und "normaler" Browser und App kennen sich nicht.
Dann könnte man sie ja mal miteinander bekanntmachen.
Hallo Herr Behrens,
jetzt haben sich unsere Antworten überschnitten. Ich ergänze meine Antworten:
zu 2.) Wie erwähnt: Die "SC mit Universalrechten" alleine reicht nicht, Sie müssten den LEXinform-Bestand auch noch freischalten. Wenn Sie darauf verlinken wollen, beachten Sie bitte die Hinweise im Dokument www.datev.de/info-db/1036437. Das funktioniert grundsätzlich auch für LEXinform-Dokumente, wenn Sie über die Internetversion erreichbar sind.
zu 3.) Sie meinen vermutlich den fehlenden Link im Kapitel 3? Das gebe ich an die Kollegen gerne weiter.
zu 4.) Die Programmgestaltung wird immer wieder auf den Prüfstand gestellt. Wenn etwas unpraktisch ist, sind wir auf Ihre konkreten Hinweise angewiesen. Nicht alles lässt sich immer umsetzen oder schnell umsetzen.
Viele Grüße
Ulrike Drefs
DATEV eG
zu 1.) Lesezeichen können wir (derzeit) zwischen den verschiedenen Plattformen nicht synchronisieren: Windows-Programm und "normaler" Browser und App kennen sich nicht.
Dann könnte man sie ja mal miteinander bekanntmachen.
"(derzeit)" = wir prüfen das bereits
3. Vgl. LEXinform/Info-DB
dort ist kein Direktlink zur Verfahrensdok. angegeben, nur Anleitungen wie man dort hinkommen könnte. Die Erste die ich gewählt hab, hat zu o.g. Widrigkeiten geführt
habe ich weitergeleitet
Wenn Sie sich wieder mal über einen fehlenden Link o.ä. im Dokument ärgern sollten, möchte ich Ihnen das traurige Smiley über dem Dokument empfehlen: Ihr Kommentar kommt dann direkt beim "Dokument-Schreiber" an.
zu 2.) Wie erwähnt: Die "SC mit Universalrechten" alleine reicht nicht, Sie müssten den LEXinform-Bestand auch noch freischalten.
Das verstehe ich nicht. Sowohl App- als auch Web-Variante benutzen doch die gleiche SC (u. damit deren Rechte) zum Zugang?
Wo schalte ich ggf. den Lexinform-Bestand frei? Für alle SCs? (Ich habe meiner SC jedenfalls neulich noch überall grüne Lämpchen erteilt )
Da ich nach jedem Cookie-Löschen bei der Webvariante erneut nach dem Zugangsweg gefragt werde [nervig], stellt sich auch die Frage, woher das Benutzerkonto seine Rechte bekommt u. ob diese anders sind als die auf der SC.
Ich würde gerne für alle Nutzer alle möglichen Lexinform-Zugänge (ein für allemal / man möchte das Programm ja auch benutzen) freischalten. Geht das?
Hallo Herr Behrens,
die Rechte müssen für jede Identität (SmartCard/Benutzerkonto) separat administriert werden. Wenn Sie zum Beispiel auf Ihrer SmartCard die Rechte freigeschaltet haben, so wird die Freischaltung nicht auf Ihr Benutzerkonto "übertragen". Deshalb gibt es in Unternehmen online einmal die Rechteverwaltung für SmartCard/mIDentity und die Rechteverwaltung für Benutzername/DATEV Benutzer. Über die Gruppenverwaltung lassen sich mehrere SmartCards gleichzeitig administrieren.
Damit Sie bei der Nutzung von LEXinform/Info-Datenbank online flexibel sind, empfehle ich Ihnen die Anmeldung ausschließlich über das Benutzerkonto. Dann ist es egal, ob Sie über Ihr mobiles Endgerät oder über einen PC auf die LEXinform-Inhalte zugreifen wollen.
Informationen zur Freischaltung von LEXinform online finden Sie in Dok.-Nr. 1070231. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung der LEXinform online-Inhalte teilweise kostenpflichtig ist.
Viele Grüße aus Nürnberg
Karin Hiller
DATEV eG
Service LEXinform und Fachliteratur