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Pflegeversicherung für Rentner ab Juli 2025

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letzte Antwort am 20.08.2025 14:10:02 von rschoepe
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lohnexperte
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Liebe Community,

 

hier ist ein interessanter Artikel zur Erhebung der Pflegeversicherung bei Neurentners ab Juli 2025:

 

https://www.rentenberatung-lindner.de/post/neu-rentnerinnen-und-rentner-werden-beim-pflegebeitrag-%C3%BCber-den-tisch-gezogen

 

Interessant zu lesen (an anderen Stellen), warum die Rentenversicherung das erst zum 01.07.2025 umsetzen kann, warum man die bekannten Ungerechtigkeiten den einzelnen Rentnern gegenüber bewusst in Kauf nimmt und wie das Ganze anmaßend schöngeredet wird ("verwaltungsarme Lösung", bei der schließlich die Mehrbelastzung für jeden einzelnen nicht unangemessen hoch sei).

 

VG

 

 

 

 

 

 

 

 

ulli_preuss
Fachmann
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Schau mal an. Wieder mal so eine Geschichte, wo sich höchstwahrscheinlich ein Sozialversicherungsträger mit aller Vehemenz in die Beratungen eingebracht hat, nur um nicht dass zu tun, was nahe liegt. 

Das war bei dem ganzen eAU-Verfahren auch schon so. (Ist mir nach der geäußerten Vermutung, dass dieses Verfahren nur auf die Krankenkassen Rücksicht nimmt, auch so aus Kreisen von Ministerien bestätigt worden. Leider waren es damals im Vorfeld auch nur die Krankenkassen, die auf die Einladungen des Gesetzgebers zur Besprechung der Verordnungsentwürfe reagiert haben.)

"Verwaltungsarm", wenn ich das schon lese. Gerade im Bereich Soziales machen sich die (halb)staatlichen Institutionen schon seit Jahren einen schlanken Fuß. Können sie ja auch, das Schuhwerk zahlen andere.

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
lohnexperte
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Richtig, wenn man mal zusammenzählt:

 

Warum wurde die Beitragsschätzung und vorgezogene Fälligkeit der SV-Beiträge eingeführt? Um einen einmaligen Liquiditätseffekt für die damals klamme Rentenversicherung zu erreichen.

 

Warum wurde das ab kommender Woche geltende Datenabrufverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung in`s Leben gerufen? Weil die Datengrundlage bei der Rentenversicherung fehleranfällig ist und deshalb ZENTRAL "gelöst" werden soll.

 

Warum ist die Deutsche Rentenversicherung nicht in der Lage, die Beitragsanpassungen zur PV exakt zu berechnen? Weil es bitte, bitte eine "verwaltungsarme" Lösung sein soll.

 

Warum können die DATEV-Nutzer nicht mehr im Vorfeld die Arbeitsbescheinigungen prüfen? Weil die Bundesagentur um Hilfe bei der (behaupteten?! belegten?) Datenflut bittet.

 

WIESO? WESHALB? WARUM? Wer nicht fragt bleibt dumm! 😉 In unseren aktuellen Zeiten ist Dummheit aber zunehmend ein Wellnessfaktor; man lebt deutlich ruhiger ....

 

Viele Grüße und einen schönen Tag! 🙂

 

 

 

ulli_preuss
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WIESO? WESHALB? WARUM? Wer nicht fragt bleibt dumm!

 

Für uns von der "Maus"-Generation war das Handlungsanweisung. Bitter sind nur die Antworten ...

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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lohnexperte
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Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang, auf das durch die Deutsche Rentenversicherung selbst mehrfach explizit als rechtskonforme Vorgehensweise benannte Prozedere hinzuweisen:

Im aktuellen Newsletter der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 13.08.2025 liest man:

lohnexperte_0-1755171529365.png

 

Im verlinkten Text unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250807-pflegebeitraege-korrekt-umgesetzt.html

wieder der Hinweis auf die Rechtskonformität:

lohnexperte_1-1755171529366.png

 

Im verlinkten FAQ-Katalog findet man unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/Pflegeversicherung/beitragssatzanpassung/faq-liste-beitragssatzanpassung-pflegeversicherung.html

zur Frage:

lohnexperte_2-1755171529371.png

 

Meine Frage: Kommt nur mir die ausdrückliche und mehrfache Erwähnung der Rechtmäßigkeit und des Hinweises auf keine Erstattungsregelung spanisch vor? Oder will die Deutsche Rentenversicherung da massiv vorbauen, um ggf. Ansätze von Widersprüchen im Keim zu ersticken?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

ulli_preuss
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Kommt nur mir die ausdrückliche und mehrfache Erwähnung der Rechtmäßigkeit und des Hinweises auf keine Erstattungsregelung spanisch vor?

 

Keinesfalls. Eher typisch deutsch. 😀

 

 

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
lohnexperte
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@ulli_preuss  schrieb:

 

Keinesfalls. Eher typisch deutsch. 😀


Über das "spanisch" bin ich beim Schreiben tatsächlich auch gestolpert und hatte kurz überlegt, es in "deutsch" zu ändern. 😉

 

 

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lohnexperte
Fachmann
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Hier noch ein schöner Artikel zum Thema:

 

https://norberthaering.de/news/drv-pauschalierung/

 

Nicht nur, dass die erhöhten Beiträge auch für Neurentner, die erst nach dem 01.02.2025 Rente bezogen, gelten; auch die BMG für die Anwendung des PV-Beitrages ist im Juli 2025 höher als jene in den Monaten Januar bis Juni 2025.

 

Meine Kontrollfrage an Kinder und Jugendliche und unwillige Kollegen: "Warum machst du dieses/jenes nicht: Bist du zu dumm oder zu faul?" muss ich wohl im Hinblick auf unseren Gesetzgeber erweitern um "oder tust du das mutwillig (nicht)?

 

Wer hat sich das ausgedacht? Mich erinnert das Vorgehen vage an den Roman "Das todsichere Ding" von Gerd Prokopp. Da hat Kleinvieh auch Mist gemacht ... 😉

 

Schönen Tag noch allerseits 🙂

 

 

 

 

 

VG

 

 

rschoepe
Experte
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Irgendwie müssen die Finanzierungslücken in der Pflegeversicherung doch gestopft werden‽

Gut, man könnte jetzt auf die Idee kommen auf KapESt > 5000 Euro (entspricht > 20.000 Euro Gewinne aus angelegtem Kapital - also Einkommen, für das man keinen Handschlag gearbeitet hat) auch SV-Beiträge zu erheben. Aber das kommt verdächtig nah an Vermögenssteuer, und da ist mit der Union leider nichts zu machen.

(╯°□°)╯︵ ┻━┻

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letzte Antwort am 20.08.2025 14:10:02 von rschoepe
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