Ja. An dieser Stelle ist die Soforthilfe anzugeben, was aber keine Auswirkung auf die Förderung hat. Dieser Punkt dient lediglich der Überwachung der Höchstgrenze der Kleinbeihilferegelung.
Sofern der Mandant also Soforthilfe erhalten hat, ist hier ein "Ja" anzukreuzen und die 9 TEUR anzugeben. Das Programm wird Ihnen dann anzeigen, das 792 TEUR Kleinbeihilfevolumen noch verfügbar ist.
Sollte also mit den Antrag auf Novemberhilfe der Höchstbetrag von 800 TEUR überschritten werden, muss der Antrag auf Novemberhilfe entsprechend reduziert werden.
Vielen DANK !
Habe das gleiche Problem nun mit einem Kfz-Kredit von 800.000 Euro. Kann ich dann keine Nov-Hilfe mehr beantragen? Der Kredit ist ja wieder zurück zu bezahlen.
@carinametzmaier schrieb:Habe das gleiche Problem nun mit einem Kfz-Kredit von 800.000 Euro. Kann ich dann keine Nov-Hilfe mehr beantragen? Der Kredit ist ja wieder zurück zu bezahlen.
Sie meinen sicher KFW Kredit 😉
Wie lange ist die Laufzeit. Wenn die Laufzeit 6 Jahre nicht überschreitet, dann gilt wohl nicht die gesamte Darlehenssumme als Beihilfe in diesem Sinne.
GGf könnte hier noch eine kummulierung mit den Deminimishilfen helfen. Da gibt es nochmal 200T€. Bitte die Hilfe dazu lesen!
Gruß Markus Schön