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Neustarthilfe Probleme Portal

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letzte Antwort am 12.08.2022 15:11:24 von andrereissig
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Arnd05
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Hallo Mannschaft,

 

mein Problem:

 

Antrag auf NSH gestellt; 2 Wochen danach mail mit sinngemäß folgendem Inhalt:

"2. Versuch der Bereitstellung des Bescheides"

 

....einen ersten Versuch hat es allerdings vorher noch nicht gegeben.

 

...im Portal ist der Bescheid dann bereitgestellt; clickt man dann "herunterladen" an, dann erscheint das kleine Fensterchen, welches beim download der Bescheide immer erscheint, allerdings ohne Inhalt.

Es wird auch kein Bescheid herunter geladen udn in der Dokumentenübersichtb zum Bescheid ist auch kein Bescheid.

 

In der Übersicht ist dieser Antrag dann als "abgelehnt" gekennzeichnet.

 

Das wars: kein Bescheid, aber abgelehnt......

 

Noch jemand eine solche Erfahrung gemacht.......???

 

weiterhin Kopf hoch.....lasst Euch nicht entmutigen....wir sind zäher....

andrereissig
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Jawohl, hier:

 

https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/Technische-St%C3%B6rung-Neustarthilfe-Bewilligte-Antr%C3%A4ge-werden-als/m-p/218732

 

 

 


@andrereissig  schrieb:

Damit uns nicht langweilig wird, gibt es im Antragsportal für die Überbrückungshilfen aktuell wieder eine technische Störung mit ordentlich Schreckpotential:

 

Genehmigte Anträge zur Neustarthilfe werden als "Abgelehnt" angezeigt.

 

Wir haben diverse Fälle in Bearbeitung und sobald die Mail zur Abschlagszahlung eintrifft, steht der Antrag als Ablehnung, sowohl unter den Bescheiden, als auch in der Bearbeitungsliste.

 

Wenn man daraufhin versucht, den Bescheid abzurufen, wird nur ein leeres Fenster angezeigt und ein Bescheiddokument liegt nicht vor.

 

Das hat bei uns für einen ziemlichen Schock gesorgt, da nach insgesamt über 300 Überbrückungs- und Wirtschaftshilfeanträgen plötzlich jeder Neustarthilfeantrag abgelehnt wurde. Wir hatten natürlich zuerst den Verdacht, daß wir Erfassungsfehler gemacht haben.

 

Nach Rückmeldung der Bezirksregierung Münster handelt es sich hierbei allerdings um einen technischen Fehler und die Anträge sind genehmigt.


 

Auch bei bewilligten Anträgen ist ein Download nicht möglich, aber da der Abschlagsbescheid ja ohnehin über die gesamte Antragssumme geht, sehe ich das erstmal entspannt.

 

Als Bonus scheinen auch die E-Mailbenachrichtigungen bei der Neustarthilfe nicht zu funktionieren. Ich habe soeben Rückfragen im Portal entdeckt, die nicht per Mail angekündigt wurden.

 

Anscheinend wollen sie uns nicht spoilern! 😄

Live long and prosper!
Hilmar_Speck
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Es bestehen leider weiterhin Probleme bei der Anzeige von Neustarthilfe-Bescheiden. Hier hilft die Kontaktaufnahme mit der Bewilligungsstelle.

 

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/november-dezemberhilfe-plus-ii-iii/

 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen Anhalt 

 

Hilmar Speck 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
Arnd05
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sorry, hatte ich wohl erfolgreich verdrängt 🙄

...und besten Dank für die Info...

lodas-abrechner
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Hallo,

 

auch ich habe heute morgen, als ich im Portal Bescheide herunterladen wollte, Erfahrung mit dem "kleinen Fensterchen", was sich nur schließen lässt ohne weitere Funktion und dem Status "Abgelehnt" gemacht.

Als ich bei der Hotline für prüfende Dritte anrief, wurde die Antrags-Nr. aufgenommen, da ich letztendlich jetzt keinen "offiziellen" Bescheid habe - und mir wurde gesagt, dass es ein technisches Problem bei den Neustarthilfen gibt und an der Behebung gearbeitet wird, was aber noch dauern kann. Ich konnte ein Ticket anlegen lassen, wo ich einen Anruf nach der Behebung erhalten soll mit dem Hinweis, dass dann eine "anonyme Tel-Nr." anruft und ich zur Identifizierung meine Ticket-Nummer parat haben muss, die mir dann noch genannt wurde. Einen Screenshot der Fehlermeldung "abgelehnt" sollte ich an eine bestimmte Mailadresse von KPMG senden, die kam aber prompt postwendend wegen unzustellbar zurück. Danach hatte ich jedoch keinen Nerv mehr, noch einmal anzurufen.

Ob ich die Bescheide dazu noch irgendwann herunterladen kann bezweifle ich, jedoch wurde mir versichert, dass die Mails, die an die Mandanten gehen, als offizieller Bescheid gelten sollen...

 

Immerhin haben meine betroffenen Mandanten den Bescheid bzw. die Info direkt per Mail erhalten.

 

Es geht heiter weiter...

 

Schönen Gruß

Barbara Drebinger

lodas-abrechner
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Nachtrag:

Heute morgen habe ich eine Benachrichtigung per Mail erhalten, in der es heißt:

 

Fälle, bei denen bereits ein Bewilligungsbescheid ergangen ist: Hier gilt dieser als führender Bescheid. Der Status "abgelehnt" im Portal kann ignoriert werden.

 

Fälle, bei denen noch kein Bescheid ergangen ist und "abgelehnt" steht: Hier wird ebenfalls mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet. Keinesfalls sollen hier aber für diese Mandanten neue Anträge gestellt werden.

 

Im Mail heißt es weiter, dass im Lauf der nächsten Woche mit der Behebung gerechnet wird. Man wird wieder informiert, wenn man ein Ticket erstellen hat lassen.

 

Einen schönen Tag ! Barbara Drebinger

lodas-abrechner
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Nachtrag final:

 

Der Fehler wurde im Portal behoben und der Status "bewilligt" wurde nun zutreffend angezeigt.

Ein Mail darüber als Benachrichtigung kam auch.

Lediglich der offiziell herunterzuladende Bescheid konnte wegen des Fehlers letzte Woche nicht als pdf heruntergeladen und gespeichert werden -und Bescheide stehen auch nicht im Portal zur Ansicht etc. zur Verfügung. Da kann man nur hoffen, dass der Mandant von der Bewilligungsstelle ein Mail mit dem Bescheid als "Text" erhalten hat. Dann zählt dieser.

 

Schönen Gruß und angenehme Woche!

Barbara Drebinger

andrereissig
Experte
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Ich hole diesen älteren Thread einfach nochmal hoch, da ich für meine Frage keinen neuen Thread eröffnen möchte.

 

Ich bin ein wenig verwundert, daß für die Neustarthilfe 2022 Q1, die wir über das Portal für den Mandaten beantragt haben, plötzlich Rückfragen am Portal vorbei direkt per Mail an den Mandanten gehen.

 

Der Mandant bekommt dann folgende Mail:

 

Bezirksregierung

Arnsberg · Detmold · Düsseldorf · Köln · Münster

Sehr geehrte Antragstellerin,
sehr geehrter Antragsteller,

die Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind als Bewilligungsstellen für die Antragsbearbeitung der pandemiebedingten Wirtschaftshilfen zuständig.

Bei der Bearbeitung Ihres Antrages haben sich Rückfragen ergeben.

Anfrage durch die Bewilligungsstelle:

In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Schreiben der Bewilligungsstelle bezüglich Ihres Antrags in der Neustarthilfe 2022 Q1. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch und übersenden uns die zweite Seite des Schreibens ausgefüllt und unterschrieben zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bezirksregierung Münster

Bitte nutzen Sie zur Beantwortung oder für Rückfragen ausschließlich den folgenden Link:

 

Hinter dem Link verbirgt sich dann folgendes:

 

andrereissig_0-1660292069586.png

Das PDF ist dann ein einfaches Formular mit Unterschrift, bei dem der Mandant mit Kreuzchen bestätigen soll, daß sein Umsatz coronabedingt ist.

 

Nicht, daß wir das schon im Portal bestätigt haben und der Mandant mit Unterschrift auf dem Antrag, aber wir könnten uns ja sonst langweilen.

 

Was mich halt beunruhigt, ist die Tatsache, daß hier plötzlich Rückfragen am offiziellen Antragsportal vorbeigehen und so eine Nachricht vom Mandanten ja auch gern mal ignoriert wird.

 

Habt Ihr auch schon so etwas erhalten?

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Arnd05
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Hallo Andre,

 

identisches mail ist direkt an mich übers Portal gegangen....also erstmal kein Störgefühl.

 

Allerdings interpretiere ich die Art und Weise der Glaubhaftmachung (ja/nein ankreuzen) einmal als Hinweis darauf, dass man bei den Bewilligungsbehörden die Diskussion um die Frage, ob ein Umsatzrückgang C-bedingt ist oder nicht, besser nicht führen möchte........

...ist aber sicherlich nur meine pers. Interpretation....

 

Beste Grüße

 

Arnd

andrereissig
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@Arnd05  schrieb:

Hallo Andre,

 

identisches mail ist direkt an mich übers Portal gegangen....also erstmal kein Störgefühl.


Hi Arnd,

 

danke für Deine Rückmeldung. Du hast die Nachricht also tatsächlich über das Portal bekommen? Ich habe gerade bei mir noch einmal in den Fall geschaut und da ist überhaupt nichts zu sehen.

 

Wenn der Mandant diese Nachricht also nicht weitergeleitet hätte, könnte ich nie von dieser Anfrage erfahren.

 

Das irritiert mich so.

 

Die Bewilligungsstellen werden ohnehin ziemlich kleinlich im Moment und da möchte ich keine Versäumnisse riskieren.

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Arnd05
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Hi Andre,

 

gerade nochmal nachgeschaut und (gedanklich) aufgearbeitet.

Mail definitiv an mich; und auch definitiv NICHT an den Mandanten.

 

Allerdings.....und da muss ich mich zumindest teilweise korrigieren (sorry dafür)....gehen diese Anfragen wohl am Portal vorbei. Man wird auf einen link der jew. Bezirksregierung (hier in NRW) geschickt, landet dort auf einer Beantwortungsseite, welche auch das pdf-Formular beinhaltet und muss dort das unterschriebene Formular auch wieder hochladen. Dies habe ich bisher in meinem Fall noch nicht gemacht, da noch nicht vom Mandanten zurück.

 

Aber im Portal ist definitiv davon nichts zu sehen........

 

Beste Grüße....

andrereissig
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Alles klar, danke! Na, dann hoffen wir mal, daß da nix schief geht. Wer sich da die Workflows ausdenkt, gehört regelmäßig gehänselt und gegretelt!

Live long and prosper!
AKW
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Kurz zur Info: 

Von der L-Bank habe ich sowas noch nicht gehört oder vom Mandanten bekommen. Hab auch nicht sehr viele NSH Anträge. 

 

Grüße AKW

 

Hilmar_Speck
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In Sachsen-Anhalt werden die Antragsteller nur dann ausnahmsweise selbst angeschrieben, wenn:

1.) der prüfende Dritte auf Rückfragen  nach mehreren Versuchen absolut nicht reagiert/ erreichbar ist (abgestimmt, um Schaden vom Antragsteller= Unternehmen bzw. Schadensersatzansprüche wegen Corona-Hilfen-Ablehnung gegen den prüfenden Dritten zu vermeiden)

2.) in besonderen Fällen ausnahmsweise der Antragsteller (das Unternehmen)  die Bewilligungsstelle selber angeschrieben/ kontaktiert hat.


Mit freundlichem Gruß aus dem sonnigen Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck


 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
andrereissig
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@Hilmar_Speck  schrieb:

In Sachsen-Anhalt werden die Antragsteller nur dann ausnahmsweise selbst angeschrieben, wenn:

1.) der prüfende Dritte auf Rückfragen  nach mehreren Versuchen absolut nicht reagiert/ erreichbar ist (abgestimmt, um Schaden vom Antragsteller= Unternehmen bzw. Schadensersatzansprüche wegen Corona-Hilfen-Ablehnung gegen den prüfenden Dritten zu vermeiden) 


Wäre das der Fall, müsste ich ja am Antrag im Portal unter „Fragen & Antworten“ diese Rückfrage sehen, oder Benachrichtigungsmails mit der Antragsnummer im Postfach haben. Offenbar wird das in NRW wohl anders gehandhabt.

 

Danke für die Erläuterung.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 12.08.2022 15:11:24 von andrereissig
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