Hallo,
unsere AN ist auf 450€-Basis angestellt, hatte Beschäftigungsverbot und geht jetzt in Mutterschutz. Der Zuschlag zum Mutterschaftsstellplatz wird richtig berechnet. Ich bekomme allerdings die Meldung: "Die Bescheinigung kann nicht erstellt werden, weil die Voraussetzung in der Versicherungspflicht nicht erfüllt ist." Versicherungspflicht? Sie ist doch ganz normal bei der Bundesknappschaft gemeldet. Auf deren Seite findet man den Hinweis auf den AG-Zuschuss.
Was bedeutet diese Meldung? Ich kann diese Bescheinigung zwar auch mit sv.net verschicken, aber das ist ja nicht im Sinne des Erfinders.
Danke im Voraus!
Hallo,
die Zahlung von Mutterschaftsgeld hängt an der Krankenversicherungspflicht. Nachdem die Arbeitnehmerin keine eigenen Beiträge zur KV leistet gibt es auch diese Bescheinigung nicht. Das Beschäftigungsverbot deckt die U2 ab.
Das habe ich so auch gelesen, aber offenbar nicht richtig verstanden. Ich bin davon ausgegangen, dass ihre Versicherungspflicht bei der Bundesknappschaft besteht. Dass die Bescheinigung nur davon abhängig ist, ob die Mitarbeiterin selbst Beiträge zahlt, habe ich bisher nicht gelesen.
Es ist doch aber richtig, dass sich der AG-Zuschuss wie folgt berechnet:
450 / 30 = 15 - 13 = 2 Zuschuss pro Tag
Hallo,
auf Grund einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung kann man nur rentenversicherungspflichtig sein. In den anderen Versicherungszweigen tritt bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis keine Versicherungspflicht ein.
Für die Auszahlung von Mutterschaftsgeld ist die Krankenkassen nur zuständig, wenn der Arbeitnehmer selbst Mitglied der Krankenkasse ist. Besteht nur ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis ist diese Mutter meistens familienversichert.
Für Mütter, die selbst nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ist für die Auszahlung des Mutterschaftsgeld das Bundesversicherungsamt (www.bundesversicherungsamt.de) zuständig. Dort finden Sie auch direkt einen weiterführenden Menuepunkt zum Mutterschaftsgeld mit Erläuterungen und der Bescheinigung.
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist von Ihnen auszuzahlen und wird im Rahmen der AAG-Anträge über Lodas von der Minijobzentrale, als zuständige Umlagekasse, erstattet.
Mutterschaftsgeld wird pro Kalendertag gewährt, so dass in Monaten mit 31 Tagen auch das Entgelt durch 31 geteilt werden sollte,
Viele Grüße
T. Reich