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Kein Anspruch auf Novemberhilfe - wie mitteilen?

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letzte Antwort am 28.09.2024 09:28:26 von andrereissig
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norwegianwood
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

der vorherige Stb hatte die Novemberhilfe beantragt, aber bei der Prüfung der Kriterien für den Anspruch zeigte sich: der Mandant ist gar nicht anspruchsberechtigt.

 

Die Bank fordert, man soll denen das mitteilen.

In der SAR gibt es allerdings keine Möglichkeit, denn die Kriterien, die dort abgefragt werden, erfüllt der Mandant, aber eben nicht den, dass er 51% seiner Einkünfte aus der Firma beziehen soll.

Das kann man da aber nirgendwo angeben.

 

Hatte evtl. noch einer hier so einen Fall?

Wie kann man das jetzt der Bank mitteilen?

 

Schon mal vielen Dank 🙂

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 9
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@norwegianwood  schrieb:

Wie kann man das jetzt der Bank mitteilen?


Brief?

AKW
Fachmann
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Guten Morgen @norwegianwood ,

 

wenn es schon an den 51% scheitert, dann ist der Mandant ja von Grund auf nicht Antragsberechtigt. 

 

Dann sollte eigentlich der Widerruf der Antragsstellung ausreichen. 

 

AKW_0-1727247983479.png

 

 

 

Grüße

 

AKW

Oskar_98
Beginner
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Nachricht 4 von 9
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Hallo @norwegianwood 

 

ich hatte ein ähnliches Problem. Bei der Schlussabrechnung gibt es den Punkt "Erklärung korrigieren" dort muss vorab ein Haken gesetzt werden. So weiß dass Programm das der Prüfende Dritte gemachte Erklärungen (auf gut deutsch gesetzte Haken aus dem Erstantrag) korrigieren will. 

 

Hier darf dann das Feld : 

 

"Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller übt seine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb aus oder ist berechtigt,
außerordentliche Wirtschaftshilfe im Nebenerwerb zu beantragen" 

 

nicht angekreuzt werden. 

 

Vielleicht konnte ich helfen, 

 

LG Oskar 

norwegianwood
Einsteiger
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wo genau finde ich das?

 

ich finde das irgendwie nicht.

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norwegianwood
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

bei der Novemberhilfe hab ich das mittlerweile gefunden, was geändert werden muss, damit man die zurückziehen kann: Man muss wirklich überall angeben "Solo-Selbständiger", damit das anklickbar wird.

Irgendwo stand "Sonstige" anstatt "Solo-Selbständiger" und dann ging das nicht - das aber nur am Rande.

 

Der Mandant hat auch bei der ÜH3 und ÜH4 keinen Anspruch, weil er auch da nicht auf die mindestens 51% kommt (Haupterwerb) und es gibt kein Personal, d.h. "Nebenerwerb mit Personal" ist auch nicht.

 

Der Mandant ist im Bereich Pyrotechnik zugange, aber ich finde keinen Hinweis, dass der dann berechtigt sein könnte, auch wenn der keinen Haupterwerb hat usw.

 

Daher soll der ÜH3- und ÜH4-Antrag auch widerrufen/zurückgezogen werden, aber:

In der SAR finde ich nur "Erklärung widerrufen" mit den Punkten, die auf den Mandanten zutreffen. Das mit Haupterwerb steht da überhaupt nicht.

 

Muss/Kann ich jetzt einfach irgendwas davon abwählen, damit der Anspruch wegfällt?

 

Vielen Dank schon mal.

 

 

Durch @Dirk_Jendritzki an das bestehende Thema angehängt.

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AKW
Fachmann
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Hallo @norwegianwood ,

 

in allen Anträgen gibt es folgenden Haken:

AKW_0-1727418515596.png

 

Damit widerrufen sie den Antrag ohne Nennung von Gründen. Das sollte auch niemanden interessieren. 

 

Bevor was schief geht weil man es eventuell übersehen hat:

Die Einkünfte reichen auch im Jan 2020 und Feb 2020 nicht aus um die 51% zu erreichen? (Zumindest für ÜBH3+ und 4)

 

 

grüße

 

AKW

 

Edit: hatte ich doch richtig im Kopf, dass ich die Frage irgendwo schon mal gelesen hatte 😄

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norwegianwood
Einsteiger
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Nachricht 8 von 9
203 Mal angesehen

Allgemein:

Na, da war ja einer mal ganz schlau.... und hat die Threads einfach zusammengetackert.

Bei der Novemberhilfe ist das Problem gelöst, weil es da so ein Feld gibt - aber bei den Überbrückungshilfen nicht!

 

Da gibt es das Feld definitiv nicht bzw. ich bin zu doof (und die Kollegen auch), um das zu finden.

Deshalb war das ein separater Thread.

 

 

 

 

@AKW 

 

Leider nicht: ich kann die ÜH nicht "ohne Angabe von Gründen" widerrufen!

Das ist ja das Problem: ich MUSS angeben, was nicht stimmt, sonst kann ich das nicht senden.

 

Von den genannten Dingen stimmt aber alles. was nicht stimmt, sind die 51% und ausgerechnet die kann ich aber nicht als "falsch" deklarieren.

Das mit den 51% ist eindeutig, weil der Mandant eine Festanstellung mit 152Std. hat und die Firma im Grunde nur in der Abstellkammer existiert. Deshalb ist das auch absolut nicht nachzuvollziehen, wie der vorherige Stb da überhaupt Anträge stellen konnte, wenn 0 Anspruch da ist. Dem Mandanten hat man damit jedenfalls keinen Gefallen getan.

 

Wahrscheinlich werde ich einfach irgendwas rausnehmen, überall "0" reinschreiben und das dann senden, damit es nicht am Ende heißt, weil wir das nicht eindeutig widerrufen haben, ist das jetzt versuchter Betrug oder so.

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andrereissig
Allwissender
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Nachricht 9 von 9
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Das Problem hatte ich auch bereits. Ich habe dann einfach bei der Umsatzübersicht den Haken bei „nicht coronabedingt“ gesetzt.

Live long and prosper!
8
letzte Antwort am 28.09.2024 09:28:26 von andrereissig
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