Hallo Community,
ich habe heute für die Schlussabrechnung(en) Überbrückungshilfen Paket 1 ohne nennenswerte Probleme die Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 beantragt und gewährt bekommen.
Da nun bereits klar ist, dass Schlussabrechnungs-Paket(e) 1 nicht bis zum 30.06.2023 abgesendet werden können, will ich auch gleich Fristverlängerungsantrag für Schlussabrechnungs-Paket(e) 2 stellen, weil die Pakete 2 sonst bis Fristende 30.06.2023 einzureichen sind.
Das gelingt mir nicht, weil ich im Organisationsprofil kein Schlussabrechnungspaket 2 einrichten kann und daher die Anträge auf ÜBH3+ und ÜBH4 nicht für Fristverlängerungsanträge angehakt werden können.
Mache ich was falsch?
Hat es schon jemand geschafft, Fristverlängerungen für Paket 2 zu bekommen, wenn Paket 1 noch nicht abgesendet ist?
Danke vorab für Rückmeldungen
K. Richter
Hallo @kari2 ,
Sie müssten nur das komplette Organisationsprofil anlegen. Also alle gestellten Anträge dem Profil zuordnen und dann sollte die Fristverlängerung per Mausklick möglich sein:
Wenn das nicht gehen sollte, dann müssten Sie nochmals Prüfen ob auch alle Anträge, auch Korrekturanträge dem Organisationsprofil zugeordnet sind.
Grüße AKW
Hallo, @AKW ,
das Zuordnen weiterer Anträge (ÜBH3+ und ÜBH4) zum Organisationsprofil war nicht möglich. Vermutlich, weil schon ein Schlussabrechnungs-Paket 1 angelegt war. Ich habe dieses Paket 1 gelöscht. Erst danach konnte ich das Organisationsprofil bearbeiten. Ist also ganz dumm gelaufen.
Vielleicht hat ja jemand eine bessere Idee?
Grüße
K. Richter
Hallo @kari2,
und es sind definitiv keine weitern Anträge mehr offen, also zuordenbar, und auch im Orga-Profil gibt es keine Fehler (z.B. 13-Stellige Steuernummer etc)?
Vielleicht weis @andrereissig einen Rat...
Ansonsten gerne mal bei der Hotline Durchklingeln. So inkompetent diese bei Inhaltlichen fragen zu den Anträgen sind, Portalbedienung können die echt gut weiterhelfen. Zumindest was die L-Bank angeht.
Grüße AKW
@kari2 schrieb:Hallo, @AKW ,
das Zuordnen weiterer Anträge (ÜBH3+ und ÜBH4) zum Organisationsprofil war nicht möglich. Vermutlich, weil schon ein Schlussabrechnungs-Paket 1 angelegt war. Ich habe dieses Paket 1 gelöscht. Erst danach konnte ich das Organisationsprofil bearbeiten. Ist also ganz dumm gelaufen.
Vielleicht hat ja jemand eine bessere Idee?
Grüße
K. Richter
Selbst nach Löschung des Pakets konnten die Anträge nicht zum OP hinzugefügt werden? Das ist kurios. Stehen die Anträge denn zur Auswahl und können nur nicht importiert werden, oder sind sie beim Import gar nicht erst zu sehen?
Hallo @andrereissig
doch. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Nachdem ich das angefangene Schlussabrechnungs-Paket 1 gelöscht hatte, konnte ich das Organisationsprofil vervollständigen um die noch fehlenden Anträge ÜBH3+ ÜBH4. Anschließend konnte ich auch die Fristverlängerungsanträge für ÜBH3+ ÜBH4 stellen. Das hatte also geklappt.
Aber das angefangene Schlussabrechnungs-Paket 1 ist ja nun weg und kann nicht wieder aktiviert werden.
Deswegen schrieb ich: dumm gelaufen
Grüße
K. Richter
Ah, alles klar. Das hatte ich tatsächlich falsch verstanden. Danke für die Rückmeldung.
Moin,
wenn ich mich recht erinnere, ist es so (steht mE auch irgendwo in den FAQ): Wenn ein Schlussabrechnungspaket 1 angelegt ist und die Abrechnung übermittelt, kann das Paket 2 erst angelegt werden, wenn für die Schlussabrechnung 1 der Bescheid vorliegt. So lange also ein Schlussabrechnungspaket 1 angelegt ist und kein Bescheid erlassen, wird wohl die Anlage Paket 2 blockiert.
Halte ich persönlich für ganz großen Schwachsinn. Aber naja.
Hallo in die Runde,
zu der Vermutung meines Vorredners kann ich Folgendes beitragen:
Man kann unmittelbar nach Einreichung des Schlusspakets 1 das Schlusspaket 2 anlegen und dieses auch übermitteln.
Auf den Bescheid muss man nicht erst warten.
Zumindest ist es mir gelungen 🙂
Schönen Sonntag
Wurde tatsächlich geändert, dass beide Pakete miteinander eingereicht werden können.
Steht auch in den News zu den faq.
Hallo zusammen,
macht es aus irgendwelchen Gründen (z.B. derzeitige Diskussionen bzgl. Fälligkeit in den verschiedenen Bundesländern) Sinn auch für die bereits eingereichten Schlussrechnungen des Paket I Fristverlängerung zu beantragen?
Oder aus welchem Grund ist es technisch überhaupt möglich eine Fristverlängerung für bereits eingereichte/schlussgerechnete Anträge stellen zu können?