abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Frage zur Überbrückungshilfe

4
letzte Antwort gestern 22:19:44 von norwegianwood
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
norwegianwood
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
255 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben einen Mandanten, der hatte sich bis vor Kurzem totgestellt.

Da er jetzt die Bescheide zu seinen Corona-Anträgen bekommen hat und weil er wegen einer fehlenden Schlussabrechnung alles zurückzahlen soll, ist er doch wieder aufgetaucht.

Wir hatten mehrfach VOR Fristablauf darauf hingewiesen, dass wir 1. den Auftrag dazu brauchen und 2. dann auch die Unterlagen.

Nichts war daraufhin passiert.

 

Der hat jetzt gehört, dass man auch jetzt noch eine Schlussabrechnung erstellen kann, wenn außerordentliche Umstände vorliegen. Im Portal steht dazu:

 

"Der Antrag UBxxxxxxxxxx wurde von der Bewilligungsstelle aus der Schlussabrechnung ausgeschlossen. Um fortfahren zu können, entfernen Sie bitte den Antrag aus dem Paket oder kontaktieren Sie Ihre Bewilligungsstelle, um eine außerordentliche Zulassung zur Schlussabrechnung zu erwirken."

 

Ich finde aber keinen Hinweis darauf, was denn diese "außerordentliche Zulassung zur Schlussabrechnung" bewirken könnte, also was man da als Grund/Gründe vorbringen könnte.

 

Hat hier zufällig jemand eine Idee, wie man das bewerkstelligen könnte?

Vielen Dank im Voraus.

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 5
219 Mal angesehen

@norwegianwood  schrieb:

 

Ich finde aber keinen Hinweis darauf, was denn diese "außerordentliche Zulassung zur Schlussabrechnung" bewirken könnte, also was man da als Grund/Gründe vorbringen könnte.


Naja, außergewöhnliche Umstände sind halt nicht "habs vergessen", "hatte Urlaub" oder "keinen Bock", sondern eher sowas wie beide Arme gebrochen, im Koma gelegen, in Seenot geraten usw.

 

Die Frist war der 31. Oktober 2023, bzw. der 30. September 2024 mit ordnungsgemäßer Fristverlängerung.

 

Das ist jetzt alles über ein Jahr her - ich kann mir keine außergewöhnlichen Umstände ausdenken, die man unversehrt überleben kann, die diese Verzögerung plausibel rechtfertigen können.

 

Ganz ehrlich: An Ihrer Stelle würde ich dem Mandanten empfehlen, sich einen anderen Berater zu suchen. Was passiert erst, wenn Rückfragen kommen? Das ist doch keine Basis für eine Zusammenarbeit. Da verbrennt man sich nur die Finger.

 

Eine Lernkurve ist ja zumeist geformt wie ein "J". Es muss erst ein wenig abwärts gehen, bevor es mit der Erkenntnis steil bergauf geht. Bei diesem Mandanten ist die Kurve nach unten halt ein bisschen tiefer und teurer.

 

Lassen Sie sich nicht an der Nase herumführen. Mangelndes Engagement seinerseits konstituiert keinen Notfall Ihrerseits.

Live long and prosper!
p4ge
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
149 Mal angesehen

Mein speziellster Fall hat sich unbekannt ins Ausland mit Insolvenz abgesetzt. 

Ich habe dies auch so in der Schlussabrechnung, die wie der Antrag lautete, geschrieben. Auf alle Rückfragen habe ich mit "kein Kommentar" geantwortet. Es war für mich eine reine Schuldigkeit an der Steuergesellschaft das ich den Fall behandelt habe. 

In diesem Fall würde ich nicht tätig werden. Eine schlüssige Begründung wäre nur "Der Mandant hat sich nicht um seine Verpflichtungen gekümmert". Und damit bekommt man keine Verlängerung. Das klingt zwar hart, aber da muss die Person leider nun durch.

norwegianwood
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
97 Mal angesehen

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

 

Der Antrag ist ohnehin gesperrt durch das Portal, d.h. selbst wenn ich das wollte, ich kann die Schlussabrg. gar nicht machen. 😎

 


Naja, außergewöhnliche Umstände sind halt nicht "habs vergessen", "hatte Urlaub" oder "keinen Bock", sondern eher sowas wie beide Arme gebrochen, im Koma gelegen, in Seenot geraten usw.

Genau das denke ich auch.

Selbst mit gebrochenen Armen hätte man sich kümmern können.

 

Allerdings war ich neugierig, ob hier evtl. einer sowas außerordentliches gehabt haben könnte. Das wär mal interessant gewesen, was als Begründung aakzeptiert wird.

Bei so einem Betrag nicht rechtzeitig an den Start zu kommen, ist schon außerordentlich dumm, aber das wird die Bank sicher nicht als Begründung akzeptieren. 🤣,

 

Ein anderer Berater kann auch nichts machen, weil der Antrag gesperrt ist. Allerdings habe ich überhaupt nichts gegen den Wechsel des prüfenden Dritten - dabei helfe ich außerordentlich gern. 😈

norwegianwood
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
93 Mal angesehen

In diesem Fall würde ich nicht tätig werden. Eine schlüssige Begründung wäre nur "Der Mandant hat sich nicht um seine Verpflichtungen gekümmert". Und damit bekommt man keine Verlängerung. Das klingt zwar hart, aber da muss die Person leider nun durch.

Geht ja auch nicht, der Antrag ist für die SAR gesperrt.

 

Da der sich nicht gekümmert hat, aber alles im Voraus wußte, ist das nicht hart, sondern eigene Schuld. Die ca. 20.000 EUR Steuerschulden, die auch noch ausstehend sind, runden das Bild ab.

4
letzte Antwort gestern 22:19:44 von norwegianwood
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage